Jagdwesen
Die Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) geregelt.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet (Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk) wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild), zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann.
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt ist zuständig für die
Durchführung der Jägerprüfung, die Ausstellung von Jagdscheinen und fast
allen Belangen, die mit der Jagd zusammenhängen.
Aktuelle Informationen
Schonzeitaufhebung beim Rehwild im April 2026
Die Untere Jagdbehörde hat die Schonzeit für Rehwild (nur Schmalrehe und Böcke) auf dem Gebiet des Kreises Steinfurt auf waldumbaunotwendigen Flächen zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden in der Zeit vom 01.04.2026 bis 30.04.2026 aufgehoben.
Bitte beachten Sie die erlassene Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit. Eine Bejagung ist nur eingeschränkt möglich und nur wenn die festgelegten Kriterien auf der einzelnen waldumbaunotwendigen Fläche erfüllt sind.
Bejagung von Sikawild im Kreis Steinfurt
In verschiedenen Jagdbezirken in Lengerich, Lienen, Ladbergen und Greven (entlang der Kreisgrenze Steinfurt / Warendorf) wurde Sikawild festgestellt. Sämtliche vorkommenden Stücke von Sikawild sind innerhalb der Jagdzeit zu erlegen. Der Kreis Steinfurt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bejagung von Damwild in Freigebieten im Kreis Steinfurt
Sämtliche vorkommenden Stücke von Damwild in Freigebieten sind innerhalb der Jagdzeit zu erlegen. Vom Abschuss ausgenommen sind jedoch Damhirsche der Klassen I und II gemäß der Anlage 1 zu § 21 DVO LJG-NRW. Der Kreis Steinfurt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Afrikanische Schweinepest in NRW
Nach dem ersten Ausbruch der ASP in NRW informiert das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW mit einem Informationstext über Verhaltensmaßnahmen.
Gleichzeitg wird die Verwendung weiterer Nachtsichttechnik für die Bejagung des Schwarzwildes freigegeben. Der Kreis Steinfurt hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen. Neben der bereits durch die ASP-Jagdverordnung zulässigen Verwendung von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine elektronische Verstärkung besitzen, sind nun auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielfernrohre zulässig, die einen Bildwandler besitzen (u. a. Wärmebildtechnik).
Weitere Informationen:
Jagdbezirke im Kreis Steinfurt
Wildunfälle im Kreis Steinfurt
Projekt "Rehwildunfallprävention" (RUP)
Afrikanische Schweinepest
Waffenbehörde (Kreispolizeibehörde)
Fangjagd
Aussetzen von Wild
Bejagung von Rehwild im April (während der Schonzeit)
Antragsformulare / Informationen
Antragsformulare
Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen
Antrag auf Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben
Musterformular zur Anzeige von Fallen für den Lebendfang
Antrag auf Bestätigung als Jagdaufseher
Musterformular für den Schießnachweis
Musterformular zur Anmeldung von Wildschäden
Informationen
Allgemeinverfügung zur Bejagung von Sikawild im Kreis Steinfurt
Allgemeinverfügung zur Bejagung von Damwild in Freigebieten im Kreis Steinfurt
Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Rehwild für das Jagdjahr 2026/2027
Bekämpfung von Bisam und Nutria / Tötung von Wanderratten im Rahmen der Jagdausübung
Institutionen
Kreisjägerschaft Steinfurt-Tecklenburg e. V.
Jagd in NRW
(Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nord-rhein-Westfalen)
Ansprechpartner / Sachbearbeitung
Joachim Ternes
Zimmer B684 (6. Etage)
Telefon: 0 25 51 / 69 22 98
Fax: 0 25 51 / 69 92 29 8
Email: joachim.ternes@kreis-steinfurt.de
