Genehmigungsverfahren
+++ Aktuelle Information: Die Antragstellung ist nun auch digital über die Plattform ELiA möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unten im Text +++
Allgemeines
In Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz werden alle Belange aus dem Bereich Umwelt (Lärm, Luft, Wasser, Abfall usw.) geprüft. Die Immissionsschutzbehörde ist führende Stelle für die Durchführung des Verfahrens. Andere Stellen werden im Rahmen des Verfahrens beteiligt und haben somit die Möglichkeit ihre Belange mitzuteilen und durchzusetzen.
Gemäß § 13 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung andere, die Anlage betreffende, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen mit ein (z.B. Baugenehmigungen). Ausgenommen hiervon sind Planfeststellungen, Zulassungen bergrechtlicher Betriebspläne, behördlichen Entscheidungen auf Grund atomrechtlicher Vorschriften und wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen nach § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Die Grundlagen für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind in § 10 BImSchG geregelt. § 10 a BImSchG enthält Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren bei Anlagen zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen nach Richtlinie (EU) 2018/2001.
Konkretisiert werden die Vorgaben zum Genehmigungsverfahren durch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV.
Weitere Hinweise zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens gibt der Leitfaden „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – Leitfaden für ein optimiertes und beschleunigtes Verfahren in NRW“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für weiterführende Informationen, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpersonen.
Vor Antragstellung
Sollten
Sie vorab einen Scopingtermin vereinbaren wollen, Fragen zum Umfang der
Antragsunterlagen oder sonstige Fragen zum Genehmigungsverfahren haben,
kontaktieren Sie uns gerne.
Antragstellung
Die untere
Immissionsschutzbehörde des Kreises Steinfurt wurde erfolgreich an die digitale
Antragsstrecke für die elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung
(ELiA) angebunden. Mit dieser Anbindung ist es nun möglich, dass Anträge nach
dem Bundes‑Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Kreis Steinfurt vollständig
digital eingereicht werden können.
Zur Antragstellung über die Plattform ELiA nutzen Sie bitten den folgenden Link: https://elia-online.de
Bei inhaltlichen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich an immissionsschutz@kreis-steinfurt.de
Technischen Support erhalten Sie unter digitalisierung@kreis-steinfurt.de
Hinweis zur Nutzung des digitalen Genehmigungsverfahrens
„Um das digitale Genehmigungsverfahren nutzen zu können benötigen Sie ein Elster-Unternehmenszertifikat sowie einen Zugang bei „Gemeinsam Online“. Bitte beachten Sie, dass die Person im Unternehmen, welche sich dort zuerst registriert hat automatisch als Administrator für das Unternehmen hinterlegt wird. Gemeinsam Online finden Sie hier: Gemeinsam-Online
In naher Zukunft wird außerdem der Zugang auch über das bundesweite Unternehmenskonto (MUK) möglich sein. (Unternehmenskonto Bund)“ [Quelle: www.Umwelt.nrw.de]
Anforderungen an die digitalen Unterlagen
- Es dürfen nur PDF-Dokumente (kein Word, Excel, JPEG o.ä.) hochgeladen werden (Durchsuchbar/OCR)
Eindeutige und kurze Bezeichnung der Dokumente bzgl. deren Inhalt.
Die Bezeichnungen der Dokumente müssen mit den Bezeichnungen im Inhaltsverzeichnis übereinstimmen- Im Inhaltsverzeichnis sind die Kapitel/ die Dokumente mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen klar sichtbar zu kennzeichnen
- Es dürfen keine Unterlagen im „Entwurfsstatus“ vorliegen
Weitere Schritte zum digitalen Verfahren
Ein weiterer geplanter Schritt ist die Integration von Beteiligung NRW, durch die eine rechtssichere Kommunikation zwischen Antragstellenden und der Behörde möglich wird. Das Umweltamt des Kreises Steinfurt wird diese Umstellung schrittweise vornehmen. Zunächst wird die digitale Antragstellung (EliA) eingeführt und nach erfolgreicher Implementierung dann auch Beteiligung.NRW in die Verfahrensprozesse eingebunden.