Blauzungenkrankheit (BT)

Nordrhein-Westfalen (NRW) hat derzeit seinen Blauzungen-Freiheitsstatus verloren (BTV-Status). Die Folge ist:

  • Verbringungen von Rindern, Schafen, Ziegen und Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen in und aus NRW sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich (siehe weiter unten den Kasten "Verbringungsregelungen").

  • Tierbeobachtungen: Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere  von Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen unmittelbar eingeleitet werden können.

Für den Menschen ist der Erreger vollkommen ungefährlich. Auch der Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten ist vollkommen unbedenklich. 

Allgemeines zur Blauzungenkrankheit

Übertragung, Symtome und Impfung

Verbringungsregelungen für Schlachttiere allgemein

Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere allgemein

Verbringungsregelungen von NRW nach Niederlande und Belgien

 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.