Minderjährige Halter

Ein Kraftfahrzeug kann unter folgenden Umständen auf minderjährige Halter zugelassen werden:

  1. die Person erfüllt aufgrund einer Schwerbehinderung die Voraussetzungen des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz oder
  2. die Person besitzt die für das zulassungspflichtige Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis (z. B. begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

Sie benötigen:

  • die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten (schriftlich),
  • Ausweis(e) des/der Erziehungsberechtigten,
  • Nachweis der Schwerbehinderung bzw. der Fahrerlaubnis

Gebühren: keine zusätzlichen Gebühren

 

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