Amerikanische Faulbrut bei Bienen
Zur Zeit gibt es keinen AFB-Ausbruch im Kreis Steinfurt.
Allgemeine Informationen
Für jedes Verbringen von Bienen an einen anderen Standort, auch wenn aktuell keine Tierseuche ausgebrochen ist oder außerhalb eines Sperrgebietes, ist eine Gesundheitsbescheinigung, die sogenannte Wanderbescheinigung, zu beantragen. Dazu müssen die Bienen mittels einer Futterkranzprobe, die von einem Bienensachverständigen entnommen sein muss, mit negativem Ergebnis auf die Erreger der amerikanischen Faulbrut untersucht worden sein. Den Antrag finden Sie unten:

