Krieg in der UkraineInformationen für Geflüchtete aus der Ukraine und für Bürgerinnen und Bürger, die helfen möchten
Hilfe-Portal für Geflüchtete | Портал допомоги для біженців
Unterkunft, Basisinformationen oder medizinische Versorgung: Mit dem Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ bietet die Bundesregierung ukrainischen Geflüchteten eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle. Das Hilfe-Portal bündelt Informationen auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch und unterstützt die Geflüchteten bei Einreise, Orientierung und dem Überblick über Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant. Das Hilfe-Portal finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Germany4Ukraine
Проживання, базова інформація або медичне забезпечення – за допомогою порталу допомоги «Germany4Ukraine» Федеральний уряд надає українським біженцям можливість долучитися до центрального й надійного джерела інформації в цифровому форматі. На порталі допомоги можна ознайомитися з відповідними повідомленнями для біженців щодо в’їзду, ознайомлення із ситуацією й різних видів допомоги українською, російською, англійською й німецькою мовами. Планується запровадження інших видів сервісу. Germany4UkraineInformationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum
Aufenthalt in Deutschland (Antworten auf häufig gestellte Fragen) gibt
es hier / You can find answers to frequently asked questions here / Запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в Німеччині / Вопросы и ответы о въезде в Германию из Украины и пребывании в Германии:
Unterbringungsmöglichkeiten im Kreis Steinfurt
Zum Thema
„Unterbringungsmöglichkeiten“ sind die 24 kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises
Steinfurt die korrekten Ansprechpartner. Unter dem nachfolgenden
Link finden
Sie eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune. Dort
sind die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt: Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden
Die ersten Schritte für Geflüchtete aus der Ukraine im Kreis Steinfurt | Адміністрація округу пояснює, які кроки мають зробити біженці після того, як зупиняться в окрузі Штайнфурт (Steinfurt)
1. Schritt: Füllen Sie unser Kontaktformular aus (eine Ausnahme gilt für die Stadt Rheine (siehe unten)!)
Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nach EU-Recht
für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen visumfrei in die
EU einreisen. Sollten Sie als
Geflüchtete/r aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt kommen oder bereits
eingereist und hier untergekommen sein, melden Sie sich bitte dennoch unmittelbar nach der
Einreise über das nachstehende Kontaktformular beim Kreis Steinfurt. So können Kontakte hergestellt
und Informationen zu allen relevanten Themen bis hin zur Unterbreitung von
Unterstützungsangeboten rund um die Aufnahme gegeben werden.
Unser Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular
Nachdem Sie sich über unser Kontaktformular registriert haben,
erhalten Sie per E-Mail sowie per Post ein erstes Hinweisschreiben zu
den nächsten Schritten
von unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und
Einbürgerung. Die in dem Schreiben beschriebenen Schritte finden Sie
auch nachfolgend auf dieser Website. Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des
Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
2. Schritt: Melden Sie sich bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich
aktuell aufhalten (Anmeldung/Sozialleistungen/medizinische Versorgung) Bitte melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres
Wohnortes an. Die Meldebestätigung müssen Sie uns zunächst noch nicht
zukommen lassen. Wir werden hierüber von der Gemeinde-/Stadtverwaltung
Ihres Wohnortes automatisch informiert. Sofern Sie
Sozialleistungen und/oder medizinische Versorgungsleistungen benötigen,
wenden Sie sich bitte direkt an das Jobcenter Ihres Wohnortes. Ihnen
können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. ab dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (auch bekannt als Arbeitslosengeld II/Hartz IV) gewährt
werden. Einen Leistungsbescheid des Sozialamtes bzw. des Jobcenters müssen Sie uns zunächst
nicht übermitteln. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie direkt beim Jobcenter stellen. Dafür müssen Sie sich auch eine Krankenversicherung suchen, die Sie aufnimmt. Darüber hinaus muss ein Konto in Deutschland eröffnet werden. Weitere Informationen zu den Leistungen des Jobcenters erhalten Sie hier (auch auf Ukrainisch).
Anspruch auf medizinische
Versorgungsleistungen besteht unter anderem auch bei Schutzimpfungen,
bestimmten Vorsorgeuntersuchungen, der Versorgung von Schwangeren und
Wöchnerinnen
sowie bei Personen, die psychische, physische oder sexuelle Gewalt
erlitten haben. In Notfällen ist die
medizinische Versorgung selbstverständlich auch ohne vorherige
Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt sichergestellt. Die Sozialleistungen und/oder medizinischen Versorgungsleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen! 3. Schritt: Beantragen Sie schon jetzt die Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis bei uns (eine Ausnahme gilt für die Stadt Rheine
(siehe unten)!) Seit dem 9.
März gilt die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesministeriums
des Innern und für Heimat. Demnach sind ukrainische Staatsangehörige und
in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge in Deutschland bis zum 31.Mai 2023 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Gleiches gilt für
alle anderen Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine
aufgehalten haben. Bitte beantragen Sie daher umgehend die
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei unserem Amt für Zuwanderung,
Aufenthalt und Einbürgerung. Hierzu können Sie das unten verlinkte
Antragsformular verwenden. Den Antrag können Sie postalisch oder auch
per E-Mail an uns zurücksenden (die Adressen sind dem Formular zu
entnehmen). Die Antragstellung dient zunächst nur dazu, dass Ihnen keine
Nachteile entstehen. Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie diesen Antrag dort und nicht beim
Kreis stellen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine Eine
Aufenthaltspflicht entsteht durch keinen der genannten Schritte. Eine Ausreise
aus Deutschland ist jederzeit möglich.
Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass
besitzen: Wenden Sie sich an die nächstgelegene ukrainische
Auslandsvertretung. Sollten Sie keinen gültigen biometrischen Nationalpass/Reisepass
besitzen, wenden Sie sich bitte bereits jetzt an die nächstgelegene
ukrainische Auslandsvertretung. Diese ist für ukrainische
Staatsangehörige, die in Nordrhein-Westfalen leben, das Generalkonsulat
der Ukraine in Düsseldorf. Die Kontaktdaten finden Sie hier: Website Generalkonsulat der Ukraine Düsseldorf Крок 1: Реєстрація через контактну форму округу Відповідно до законодавства ЄС громадяни України з біометричним паспортом
можуть в’їхати до ЄС без візи і перебувати на його території до 90 днів.
Після прибуття важливо зареєструватися, заповнивши контактну форму округу на
сайті www.kreis-steinfurt.de/ukraine, щоб усі біженці електронною або звичайною поштою отримали перший
інформаційний лист від окружного відомства з питань імміграції, проживання та
отримання громадянства (Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung). У
ньому пояснюються наступні доцільні кроки:
Крок 2: Візит до центру обслуговування населення
(Bürgerbüro)/служби реєстрації (Einwohnermeldeamt) та органу соціального
забезпечення (Sozialamt) відповідної громади/міста
Після цього біженці
повинні зареєструватися в службі реєстрації (Einwohnermeldeamt)/центрі
обслуговування населення (Bürgerbüro) у місті чи громаді, де вони розмістились.
Якщо ви потребуєте соціальних виплат та/або виплат на медичне обслуговування,
ви також повинні звернутися безпосередньо до органу соціального забезпечення
(Sozialamt) у тому самому місті чи громаді, оскільки він може забезпечити
соціальні виплати біженцям відповідно до Закону про надання соціальної допомоги
особам, які претендують на отримання притулку (Asylbewerberleistungsgesetz).
Біженці не повинні повертати соціальні виплати та/або виплати на медичне
обслуговування, які вони отримують у такий спосіб.
Крок 3: Заява на отримання дозволу на
перебування та роботу у відомстві у справах іноземців (Ausländerbehörde)
(відтепер і не пізніше 30 Листопад 2022 року!) З 9 березня діє
Перехідна постанова Федерального міністерства внутрішніх справ про перебування
громадян України також для батьківщини.
Відповідно до неї громадяни України та біженці, визнані в Україні, не
потребують дозволу на перебування в Німеччині до 30 Листопад 2022 року. Те саме
стосується й усіх інших іноземців, які перебували в Україні станом на 24 лютого
2022 року.
У довгостроковій
перспективі резолюції ЄС передбачають без зайвого бюрократизму і складних
процедур надання притулку регулювати прийом біженців з України та продовження
строку перебування людей з України, які вже живуть тут. Тому не потрібно
подавати заявку про надання притулку. Натомість відомства у справах іноземців
(Ausländerbehörde) видають біженцям дозволи на перебування.
Тому біженці повинні
подати заявку на отримання дозволу на перебування до відомства з питань
імміграції, проживання та отримання громадянства (Amt für Zuwanderung,
Aufenthalt und Einbürgerung) округу Штайнфурт (Steinfurt) не пізніше 30 Листопад 2022 року – а краще зараз! Відповідну форму заявки можна знайти на сайті www.kreis-steinfurt.de/ukraine. Після подачі
заявки біженці отримують від округу довідку з відміткою «Трудова діяльність
дозволена». Тоді у них відразу з’являється можливість влаштуватися на роботу.
Виняток стосується біженців, які зупинилися у Райне (Rheine): оскільки місто
Райне (Rheine) має власне відомство у справах іноземців (Ausländerbehörde), ви
повинні подавати цю заявку там, а не в окрузі.
Зобов’язання
залишатися не випливає з жодного із зазначених кроків. Ви можете залишити
Німеччину в будь-який час.
Kontakt
Für Fragen
aus der Bevölkerung oder von Geflüchteten, die nicht bereits in der nachfolgend
aufgeführten "Fragen und Antworten"-Rubrik beantwortet werden, sind die Kommunen des
Kreises Steinfurt der korrekte Ansprechpartner.
Fragen und Antworten für...Bitte klicken Sie den gewünschten Bereich an, um die jeweiligen Fragen und Antworten zu sehen.
Ich habe mein Auto mit nach Deutschland gebracht. Was muss ich beachten (Zulassung, Versicherung, etc.)?
Versicherungsschutz Seit dem 01.06.2022 müssen ukrainische Fahrzeughaltende
selbständig einen entsprechenden Versicherungsschutz nachweisen. Hierzu
bieten die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer befristete Versicherungspolicen
an. Wenn ab dem 01.06.2022 nicht versicherte ukrainische
Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, werden die Straßenverkehrsbehörden
ordnungsbehördliche Verfahren gegen die Fahrzeughaltenden einleiten. Das betroffene
Fahrzeug kann dabei zwangsweise stillgelegt werden.
Standortnahme/Erfordernis der Zulassung Bis zu einem Jahr nach der Einreise bzw. nach dem
Stichtag 31.05.2022 werden ukrainische Fahrzeug als nur vorübergehend im Inland
befindlich angesehen. Eine Zulassung in Deutschland wird somit erst im Jahr
2023 konkret erforderlich, entweder ein Jahr nach dem nachgewiesenen
Einreisedatum, spätestens jedoch ab dem 01.06.2023.
Weitergehende Informationen können den beigefügten Informationsschreiben entnommen werden. Rückfragen können
ebenso an die Kfz-Zulassungsstellen gerichtet werden.
Ich bin Kriegsflüchtling aus der Ukraine und halte mich im Kreis Steinfurt auf. Was muss ich tun, um als Kriegsflüchtling registriert zu werden?
Personen, die bereits aus der Ukraine eingereist und im Kreis Steinfurt untergekommen sind, werden gebeten, sich online über das nachfolgende Kontaktformular des Kreises Steinfurt zu melden: Kontaktformular Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des
Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine Wenn ich mich einmal im Kreis Steinfurt registriert habe, kann ich dann trotzdem in die Ukraine zurückkehren?
Ja! Sie können auch nach Ihrer Registrierung und auch nach der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf eigenen Wunsch in die Ukraine zurückkehren.
Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und in den Kreis Steinfurt bringen?
Von eigenen
oder fremdorganisierten Fahrten an die ukrainische Grenze mit dem Ziel,
selbstständig Geflüchtete aufzunehmen und in den Kreis zu transportieren,
sollte zwingend Abstand genommen werden. Momentan werden ankommende Geflüchtete
an den deutschen Landesgrenzen in Empfang genommen und registriert, um dann in
eine Unterbringung weitergeleitet zu werden – Hilfsorganisationen unterstützen
dabei. Von deutscher Seite erfolgt hier eine zentrale staatliche Steuerung und
Koordinierung. Unabhängig davon, dass zumindest die polnischen Behörden aktuell
den Verkehr in einer Zone von 30 Kilometern zur ukrainischen Grenze für
Zivilisten eingeschränkt haben, ist der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine
angesichts der unklaren Sicherheitslage sehr riskant und gefährlich.
Kann ich als vertriebene Person aus der Ukraine im Kreis Steinfurt Sozialleistungen erhalten?
Ja, Ihnen können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. ab dem 1. Juni 2022 nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II) gewährt
werden. Sie können sich im Bedarfsfall direkt an das Sozialamt bzw. ab dem 1. Juni 2022 an das Jobcenter der
Stadt oder Gemeinde wenden, in der Sie sich aktuell aufhalten. Den Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie direkt beim Jobcenter
stellen. Dafür müssen Sie sich auch eine Krankenversicherung suchen, die
Sie aufnimmt. Darüber hinaus muss ein Konto in Deutschland eröffnet
werden. Weitere Informationen zu den Leistungen des Jobcenters erhalten Sie hier (auch auf Ukrainisch). Die Sozialleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen! Wer übernimmt die Kosten für meine medizinische Versorgung, wenn eine Krankenbehandlung notwendig ist? Bin ich in Deutschland krankenversichert?
Ab dem 1. Juni 2022 haben hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII). Sie erhalten auf diese Weise Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und somit auch zur sozialen Pflegeversicherung (§ 20 Absatz 3 SGB XI). Damit erhalten sie den Zugang zum vollen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jedoch nicht nach dem SGB II oder SGB XII hilfebedürftig sind, erhalten das Recht zum freiwilligen Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Die freiwillige Versicherung schließt auch die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung in der GKV mit ein.
Sie können sich dazu direkt an das Sozialamt bzw. ab dem 1. Juni 2022 an das Jobcenter der
Stadt oder Gemeinde wenden, in der Sie sich aktuell aufhalten. Das gilt unter anderem auch für Schutzimpfungen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, die Versorgung von Schwangeren und Wöchnerinnen
sowie für Personen, die psychische, physische oder sexuelle Gewalt
erlitten haben. In
Notfällen ist die
medizinische Versorgung selbstverständlich auch ohne vorherige
Kontaktaufnahme mit dem Sozialamt bzw. ab dem 1. Juni 2022 mit dem Jobcenter sichergestellt.
Die medizinischen Versorgungsleistungen, die Sie über diesen Weg erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen! Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Website des Bundesministeriums für Gesundheit Wie lange kann ich mich ohne zwingenden Handlungsbedarf in Deutschland aufhalten?
Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nach EU-Recht
für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen visumfrei in die
EU einreisen. Sollten Sie als
Geflüchtete/r aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt kommen oder bereits
eingereist und hier untergekommen sein, melden Sie sich bitte dennoch unmittelbar nach der
Einreise über das nachstehende Kontaktformular beim Kreis Steinfurt. So können Kontakte hergestellt
und Informationen zu allen relevanten Themen bis hin zur Unterbreitung von
Unterstützungsangeboten rund um die Aufnahme gegeben werden.
Unser Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular
Nachdem Sie sich über unser Kontaktformular registriert haben,
erhalten Sie per E-Mail sowie per Post ein erstes Hinweisschreiben zu
den nächsten Schritten
von unserem Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und
Einbürgerung. Die in dem Schreiben beschriebenen Schritte finden Sie
auch unter "Die ersten Schritte für Geflüchtete" auf dieser Website. Bei weiteren ausländerrechtlichen Fragen können Sie sich auch an die Hotline der Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt wenden: 02551 69 1705 Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des
Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine Darf ich in Deutschland arbeiten?
Wenn Sie in Deutschland arbeiten, also eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, beantragen Sie bitte die
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei unserem Amt für Zuwanderung,
Aufenthalt und Einbürgerung. Hierzu können Sie das unten verlinkte
Antragsformular verwenden. Den Antrag können Sie postalisch oder auch
per E-Mail an uns zurücksenden (die Adressen sind dem Formular zu
entnehmen). Das Antragsformular finden Sie hier: Antragsformular- Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie diesen Antrag dort und nicht beim
Kreis stellen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine Den Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen Sie direkt beim Jobcenter
stellen. Dafür müssen Sie sich auch eine Krankenversicherung suchen, die
Sie aufnimmt. Darüber hinaus muss ein Konto in Deutschland eröffnet
werden. Weitere Informationen zu den Leistungen des Jobcenters erhalten Sie hier (auch auf Ukrainisch). Habe ich einen Anspruch auf Kindergeld?
Auf dem nachfolgend verlinkten Infoblatt erklärt die Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord, unter welchen Bedingungen Sie einen Anspruch auf Kindergeld haben. Es enthält auch Informationen zum Kindergeld für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Infoblatt der Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord Wie erhalten meine schulpflichtigen Kinder einen Platz an einer Schule?
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche werden
einer Schule zugewiesen. Nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro in der jeweiligen Kommune
wird das Schulamt für den Kreis Steinfurt über die Anwesenheit informiert und
nimmt die Zuweisung zu einer wohnortnahen Grundschule beziehungsweise einer wohnortnahen
Erstförderung in einer weiterführenden Schule vor.
Die Kommune oder die Schule nimmt Kontakt zu
den Erziehungsberechtigten auf und lädt zu einem Anmeldegespräch ein.
Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine
Beratung der ankommenden Familien. Diese Beratung wird von den Lehrkräften vom
Kommunalen Integrationszentrum angeboten und kann von der Kommune unter
folgendem Link angefragt werden: www.kreis-steinfurt.de/ki-seb
Bei besonderen Fragestellungen rund um die
Einschulung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen hilft das Kommunale
Integrationszentrum des Kreises Steinfurt unter integration@kreis-steinfurt.de. Besondere schulfachliche Fragen können mit der Fachberatung Integration
abgeklärt werden unter gerhild.forsting@kreis-steinfurt.de. Kann ich an staatlichen Integrationsmaßnahmen teilnehmen?
Ja, die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort Zugang zu staatlichen Integrationsmaßnahmen (Angebote der Sprachförderung und Beratung) zu gewähren. Das umfasst: Es stehen alle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Kursarten zur Verfügung, das heißt neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Jugend- und Frauenkurse sowie sogenannte „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern zum Beispiel nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.
Die Zulassung zum Integrationskurs ist auf Antrag möglich. Diesen finden Sie hier. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Zuständig für den Kreis Steinfurt ist die Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Bielefeld. Die Kontakdaten der Regionalstelle und Informationen dazu, wo im Kreis Steinfurt Integrationskurse angeboten werden, lassen sich schnell und einfach im BAMF-NAvI finden.
Die Zulassung kann unter Vorlage des erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung vorgelegt wird.
Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich.
Ich habe weitere Fragen zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland und zum Aufenthalt in Deutschland. Wo finde ich Antworten?
Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum
Aufenthalt in Deutschland (Antworten auf häufig gestellte Fragen) gibt
es hier / You can find answers to frequently asked questions here /
Запитання та відповіді щодо в’їзду в Німеччину з України та перебування в
Німеччині / Вопросы и ответы о въезде в Германию из Украины и
пребывании в Германии:
Ich möchte mich mit einem Schnelltest auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen - wo kann ich dies tun?
Im Kreis Steinfurt gibt es zahlreiche Schnellteststellen, die Testungen anbieten. Diese können Sie nutzen. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Pass mit zur Teststelle und zeigen Sie ihn dort vor. Unter dem nachfolgend
aufgeführten Link sind die Teststellen im Kreis Steinfurt auf einer Karte dargestellt. Sie können so die Teststellen
auswählen, die sich in Ihrer unmittelbaren Umgebung befinden: Schnellteststellen im Kreis Steinfurt (Karte)
Ich möchte gerne eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Ist diese für mich kostenlos?
Ja, die Corona-Schutzimpfung ist auch für Geflüchtete kostenlos.
Wo finde ich Informationen zum Schutz vor dem Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache?
Im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung für nach Deutschland geflüchtete Menschen aus der Ukraine stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationsmaterialien zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests auf das Coronavirus, Quarantäne und
Isolierung sowie zu den „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen in ukrainischer Sprache zur Verfügung. Ergänzend sind Informationen zu Hygienemaßnahmen auf Ukrainisch verfügbar. Sie finden die Materialien hier: Informationsmaterialien der BZgA Nachfolgend finden Sie außerdem Informationsmaterialien des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Corona-Schutzimpfung in ukrainischer Sprache:
Welche Hilfsangebote gibt es bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für Schwangere in Not?
Eine Übersicht mit ukrainischer Übersetzung finden Sie hier. Beim Klick auf das Bild vergößert sich die Ansicht. 
Kann ich Sachspenden für ukrainische Geflüchtete leisten?
Bitte sehen Sie zurzeit von Sachspenden jeglicher Art ab. Sachspenden
für Geflüchtete in den
Anrainerstaaten der Kriegs- und Krisenregion sind nach
übereinstimmender Einschätzung aller relevanten Akteure derzeit nicht
erforderlich. Die primären Zielstaaten der Geflüchteten und deren
zivilgesellschaftliche Akteure kommen derzeit augenscheinlich
ausreichend für die Versorgung auf. Wenn sich ein konkreter Bedarf an Sachspenden ergibt, startet der Kreis Steinfurt einen entsprechenden Aufruf.
Wie kann ich trotzdem Unterstützung leisten (Geldspenden)?
Sie können insbesondere durch Geldspenden helfen. Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten zweckgebundenen Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun. Eine gute Möglichkeit ist hier beispielsweise eine Spende an die Aktion Deutschland Hilft. Hier können Sie spenden: Aktion Deutschland Hilft
Kann ich Geflüchtete an der Grenze zur Ukraine abholen und in den Kreis Steinfurt bringen?
Von eigenen
oder fremdorganisierten Fahrten an die ukrainische Grenze mit dem Ziel,
selbstständig Geflüchtete aufzunehmen und in den Kreis zu transportieren,
sollte zwingend Abstand genommen werden. Momentan werden ankommende Geflüchtete
an den deutschen Landesgrenzen in Empfang genommen und registriert, um dann in
eine Unterbringung weitergeleitet zu werden – Hilfsorganisationen unterstützen
dabei. Von deutscher Seite erfolgt hier eine zentrale staatliche Steuerung und
Koordinierung. Unabhängig davon, dass zumindest die polnischen Behörden aktuell
den Verkehr in einer Zone von 30 Kilometern zur ukrainischen Grenze für
Zivilisten eingeschränkt haben, ist der Aufenthalt an der Grenze zur Ukraine
angesichts der unklaren Sicherheitslage sehr riskant und gefährlich.
Bei wem kann ich mich melden, wenn ich Wohnraum anbieten möchte?
Privatpersonen, die freie Unterbringungsmöglichkeiten für
geflüchtete Familien haben und diese zur Verfügung stellen möchten, können sich bei ihrer
jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung melden und dies dort anzeigen. Unter dem nachfolgenden Link finden
Sie eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune. Dort
sind die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt: Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden Muss ich etwas beachten, wenn ich Menschen bei mir mitwohnen lasse?
Bitte machen Sie die Nachnamen der Geflüchteten, die bei Ihnen wohnen, am Briefkasten und/oder an der Haustüre kenntlich. So ist sichergestellt, dass zusätzlich zu einer digitalen auch eine postalische Kontaktaufnahme des Kreises Steinfurt mit den Geflüchteten möglich ist. Haben Sie Wohneigentum, so müssen Sie darüber hinaus nichts weiter beachten. Haben Sie Ihren
Wohnraum angemietet, ist zunächst im eigenen Interesse die Zustimmung des Vermieters
einzuholen. Der Kreis Steinfurt muss hierzu nicht informiert werden.
Wo finde ich Hinweise zum Mietrecht, Haftungsrecht und Versicherungsrecht bei der privaten Aufnahme von Geflüchteten? Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) hat Hinweise dazu auf seiner Website hinterlegt. Diese finden Sie hier: Ukraine Website des MKFFI NRW
Wo muss ich melden, dass ich Personen aufgenommen habe?
Weisen Sie in diesem Fall bitte die Personen, die sie aufgenommen haben, auf unser Kontaktformular hin. Personen, die als Geflüchtete aus der Ukraine in
den Kreis Steinfurt eingereist und hier untergekommen sind, werden gebeten, sich über diesen Weg
beim Kreis Steinfurt zu melden. Dies ermöglicht eine Kontaktaufnahme und
Information zu allen relevanten Themen und die Unterbreitung von
Unterstützungsangeboten. Das
Kontaktformular finden Sie hier: Kontaktformular Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des
Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine Sie selbst müssen sich nicht melden.
Ich habe genügend Platz, kann aber die Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen. Was kann ich tun?
In diesem Fall können Sie sich an die Stadt oder
Gemeinde wenden, in der Sie leben. Unter dem nachfolgenden Link finden
Sie eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune. Dort
sind die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt: Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden
Ich habe in meiner Wohnung keinen Platz, kenne aber Geflüchtete, die dringend eine Unterkunft benötigen. Wer hilft mir?
In diesem Fall können Sie oder die Geflüchteten sich an die Stadt oder
Gemeinde wenden, in der sie leben beziehungsweise sich zurzeit aufhalten. Unter dem nachfolgenden Link finden
Sie eine Übersicht mit spezifischen Kontaktdaten jeder Kommune. Dort
sind die kommunalen Ansprechpartner zum Thema „Ukraine“ aufgeführt: Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden
Hinweise der WESt (Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt)Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine bündelt die WESt die
wichtigsten Infos, Hilfsangebote und Anlaufstellen für Unternehmen. Unter
anderem beantwortet sie auf ihrer Website... - ... wohin sich Unternehmen und Startups wenden können,
wenn sie Unterstützungsangebote – zum Beispiel für aus der Ukraine geflüchtete
Menschen – anbieten wollen.
- ... wo Unternehmen, die von der Krise betroffen sind,
jetzt die wichtigsten Informationen und Beratungsangebote finden.
Die WESt aktualisiert die Website laufend. Sie
finden sie unter dem nachfolgenden Link: www.westmbh.de
Infos zur Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen
aus der Ukraine
Im Kontext des Krieges in der Ukraine wird regelmäßig auch
über die Vermittlung der geflüchteten Menschen in Arbeit diskutiert.
Dies ist zu beachten:
1. Erlangung einer
Arbeitserlaubnis
Die Erfassung von
ukrainischen Kriegsflüchtlingen im Kreis Steinfurt erfolgt über ein
vorgegebenes Meldeformular.
In diesem Formular können ukrainische Kriegsflüchtlinge, die sich bereits im
Kreis Steinfurt aufhalten, ihre persönlichen Angaben hinterlegen. Die
Ausländerbehörde des Kreises Steinfurt wird diese Anfragen bearbeiten und sich
mit einem Antragsformular
zurückmelden. Dieses muss ausgefüllt an die Ausländerbehörde des Kreises
Steinfurt zurückgesendet werden. Die Ausländerbehörde bearbeitet die Anfragen. Bereits mit Erteilung einer Fiktionsbescheinigung darf in Deutschland selbstständig oder unselbstständig gearbeitet werden. Es erfolgt eine erkennungsdienstliche Erfassung der geflüchteten Menschen durch den Kreis Steinfurt. In einem persönlichen
Termin werden biometrische Passbilder erstellt und die Fingerabdrücke
erfasst. Diese werden mit einer zentralen Datenbank abgeglichen, um
Doppelregistrierungen zu verhindern oder sonstige Sachverhalte aufzudecken. Eine Ausnahme gilt für Geflüchtete, die in Rheine
untergekommen sind: Da die Stadt Rheine eine eigene Ausländerbehörde hat,
sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular
des Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit
entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine
Website der Stadt Rheine
2. Feststellung der
Qualifikationen, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe
Kreis, Städte und Gemeinden stehen mit den geflüchteten
Menschen in engem Kontakt und erfassen die Unterstützungsbedarfe in allen
Lebenslagen. Strukturiert sollen dabei auch die jeweils bestehenden
Qualifikationen und Kompetenzen sowie das individuelle Interesse an der
Aufnahme einer Beschäftigung ermittelt werden. Die Information und die Beratung der geflüchteten Menschen
zu Themen rund um die Integration in den Arbeits- und ggf. den Ausbildungsmarkt
übernimmt dabei die örtliche Agentur
für Arbeit. Weitere Informationen zum Thema Erwerbstätigkeit erhalten Sie auf der Website des Jobcenters Kreis Steinfurt (auch auf Ukrainisch). Dritter Baustein ist schließlich die Vermittlung in eine
konkrete Beschäftigung. Gerade hierzu sind in letzte Zeit verschiedene
Plattformen privater Initiativen entstanden. Auch die Agentur für Arbeit nimmt
ihre originäre Aufgabe der Vermittlung arbeitssuchender Menschen in
Beschäftigung wahr und bietet entsprechende Plattformen und individuelle
Beratungen.
Kommunales Integrationszentrum sucht ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer!Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Steinfurt sucht Personen, die sowohl Deutsch als auch Ukrainisch oder Russisch sprechen und Interesse haben, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen ehrenamtlich als Übersetzerinnen und Übersetzer zu unterstützen. Wer Interesse hat, kann sich unter den folgenden Kontaktdaten direkt an das KI wenden:
Telefonnummer: 02551 69 2730
Nachfolgend können Sie eine Übersicht über Unterstützungsangebote des Kommunalen Integrationszentrums für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer herunterladen.(Auf dem ersten Tabellenblatt finden Sie eine Übersicht mit den Inhalten der Angebote und den Ansprechpersonen im KI. Auf dem zweiten Tabellenblatt sind die Angebote mit konkreten Ansprechpersonen vor Ort gelistet. Die Tabelle kann nach Art der Anliegen, Standorten, etc. gefiltert werden und soll Beratende sowie Ratsuchende in den Kommunen unterstützen.)
Pressemitteilungen des Kreises Steinfurt zum Thema
Pressemitteilung vom 19. Mai 2022: jobcenter Kreis Steinfurt betreut ab 1. Juni hier
gemeldete Flüchtlinge aus der Ukraine | Anträge und Merkblätter stehen auf
Ukrainisch im Internet bereit
Kreis Steinfurt. Ab dem 1. Juni erhalten aus der Ukraine
geflüchtete Menschen finanzielle Leistungen nicht mehr über das
Asylbewerber-Leistungsgesetz, sondern über das Sozialgesetzbuch (SGB II). Für
die derzeit etwa 3.000 betroffenen Personen, die im Kreis Steinfurt gemeldet
sind, bedeutet dies, dass sie einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen
müssen. Seit einigen Wochen bereitet sich das jobcenter Kreis
Steinfurt intensiv auf den bevorstehenden Zuständigkeitswechsel vor. Viele
Anträge und Merkblätter stehen bereits in ukrainischer Sprache zur Verfügung.
Diese wurden und werden in den kommenden Tagen an Geflüchtete aus der Ukraine
verschickt. Darüber hinaus können die Anträge auch auf der Homepage des
Jobcenters heruntergeladen werden. Jeder, der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II
erhält, ist sozialversicherungspflichtig. Daher müssen sich die Geflüchteten
aus der Ukraine auch eine Krankenversicherung suchen, die sie aufnimmt.
"Viele Krankenkassen halten die notwendigen Vordrucke auch in ukrainischer
Sprache vor", betont Thomas Robert, Vorstand des Jobcenters. Darüber
hinaus können SGB II-Leistungen nur auf Konten in Deutschland überwiesen
werden. Die geflüchteten Menschen müssen deshalb ein Konto hier eröffnen. Mehr Informationen und Antragsunterlagen finden Sie
unter: www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.
Pressemitteilung vom 29. April 2022: Auflösung der Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt: Abschaltung der Ukraine-Hotline Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt löst zum 1. Mai seine
Stabsstelle Ukraine auf, die in den ersten Wochen des Ukraine-Krieges
die Städte und Gemeinden des Kreises bei der Unterbringung und
Versorgung der Geflüchteten und dem Aufbau kommunaler
Versorgungsstrukturen unterstützte. In diesem Rahmen schaltet der Kreis
Steinfurt mit dem Ende dieser Woche auch seine Ukraine-Hotline ab.
Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit
Geflüchteten aus der Ukraine stehen, beantworten die Ansprechpersonen
aus den jeweiligen Kommunen.
Allgemeine Informationen, die für Geflüchtete sowie einheimische
Helferinnen und Helfer aktuell relevant sind, stellt der Kreis Steinfurt
weiterhin auf seiner Internetseite unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine zur Verfügung. Pressemitteilung vom 14. April 2022: Deutlich rückläufiges Anrufaufkommen: Kreis Steinfurt
reduziert Erreichbarkeit seiner Ukraine-Hotline Kreis Steinfurt. Die Stabsstelle Ukraine des Kreises
Steinfurt reduziert ab Dienstag, 19. April, die Erreichbarkeit ihrer Hotline.
Sie ist dann montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12 Uhr unter der
gewohnten Nummer 02551 69 5999 zu erreichen. Grund für die Anpassung ist, dass
die Anzahl der Anfragen und Anrufe deutlich abgenommen hat. Dies hängt unter
anderem damit zusammen, dass für die wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit
Geflüchteten aus der Ukraine – wie beispielsweise zum Thema Unterbringungsmöglichkeiten
– die 24 kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt
verantwortlich und die korrekten Ansprechpartner sind. Über die Ostertage (15.
bis 18. April) ist die Hotline nicht zu erreichen. Neben der Hotline beantwortet die Stabsstelle Ukraine
bereits viele Fragen, die für Geflüchtete sowie einheimische Helferinnen und
Helfer aktuell relevant sind, auf ihrer Internetseite unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine.
Außerdem ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail an stabsstelle.ukraine@kreis-steinfurt.de
möglich.
Pressemitteilung vom 8. April 2022: Kreis Steinfurt löst kreiseigene Puffereinrichtungen für
Geflüchtete auf | Kommunen melden ausreichend Notunterkünfte Kreis Steinfurt. Nachdem der Kreis Steinfurt Anfang der
Woche seine Puffereinrichtung im Landrat-Belli-Haus in Hörstel-Ostenwalde
aufgelöst hat, wird er auch die beiden anderen Puffereinrichtungen schließen.
Das ehemalige Bodelschwingh-Krankenhaus in Ibbenbüren und das ehemalige
Marienhospital in Laer waren wie das Landrat-Belli-Haus Mitte März freiwillig
eingerichtet worden, um mögliche Unterbringungsprobleme in den Städten und
Gemeinden zu verhindern und Geflüchtete aus der Ukraine vorübergehend
unterbringen zu können. Ursprünglich hatte der Kreis Steinfurt angenommen, dass
es einen ähnlich hohen Zustrom an Geflüchteten gibt, wie es 2015/2016 der Fall
war und die originär zuständigen Kommunen in der Kürze der Zeit nicht genügend
Unterkünfte anbieten können. Nach Rückmeldung vieler Kommunen besteht kein Bedarf, die
Puffereinrichtungen des Kreises aktuell zu nutzen, da es in den kommunalen Notunterkünften
genügend Platz gebe. "Ich danke allen, die sich in den Städten und
Gemeinden um eine adäquate Unterbringung und das Wohlbefinden der Geflüchteten
aus der Ukraine kümmern. Ebenso danke ich allen, die mit viel Engagement und
Fleiß unsere Puffereinrichtungen aufgebaut und betreut haben", sagt
Landrat Dr. Martin Sommer. Sein Dank gilt auch der Kreispolitik: "Mit dem
Beschluss des Kreistags zur temporären Finanzierung der Puffereinrichtungen aus
dem Kreishaushalt, war es erst möglich, diese kurzfristig anbieten zu können.
Somit haben insgesamt viele Verantwortliche und Engagierte dazu beigetragen,
dass die Geflüchteten nach ihrer Ankunft ein Dach über dem Kopf samt
Schlafplatz, Duschgelegenheiten und Verpflegung hatten. Ich freue mich, dass
diese Aufgabe in Zukunft in eigener Verantwortung auf kommunaler Ebene
sichergestellt werden kann." Bis Ende nächster Woche werde der Kreis seine
drei Einrichtungen auflösen, so Dr. Sommer weiter.
Pressemitteilung vom 1. April 2022: Geflüchtete aus der Ukraine: Ausländerbehörden der Stadt
Rheine und des Kreises Steinfurt erläutern ihre Verfahrensweisen | Weitere
Informationen gibt es auf den Websites der Stadt- und der Kreisverwaltung Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Rheine und des
Kreises Steinfurt Kreis Steinfurt/Rheine. Auch weiterhin fliehen aufgrund
des dortigen Krieges viele Menschen aus der Ukraine nach Deutschland. Im Kreis
Steinfurt sind bislang rund 2150 von ihnen untergekommen. Die Ausländerbehörden
der Stadt Rheine und der Kreisverwaltung Steinfurt haben das gemeinsame Ziel,
die Geflüchteten zügig zu registrieren, und informieren jetzt über ihre
Verfahrensweisen. Die Ausländerbehörde der Stadt Rheine ist für die
Geflüchteten im Stadtgebiet zuständig. Der Zuständigkeitsbereich der
Ausländerbehörde des Kreises (Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung)
umfasst die weiteren 23 kreisangehörigen Kommunen. Geflüchtete in Rheine sollten nach ihrer Ankunft einen
Termin für eine erste Vorsprache beim Bürgeramt der Stadt Rheine vereinbaren.
Informationen zur Terminvereinbarung gibt es unter www.rheine.de/Ukraine. Anschließend
erfolgt die Vorsprache in der Ausländerbehörde der Stadt. In diesem Rahmen
erhalten die Geflüchteten auch Informationen über das weitere Verfahren im
Zusammenhang mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde
des Kreises Steinfurt sollten sich nach ihrer Ankunft über das Kontaktformular
unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine
bei der Kreisverwaltung melden. Im Anschluss haben sie die Möglichkeit, den
Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
des Kreises zu stellen. Das entsprechende Antragsformular ist ebenfalls unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine
zu finden.
Pressemitteilung vom 23. März 2022: Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: Wie geht
es nach der Ankunft im Kreis Steinfurt weiter? | Kreisverwaltung erklärt die ersten Schritte Kreis Steinfurt. Die Zahl der Menschen aus der Ukraine,
die aufgrund des dortigen Krieges nach Deutschland und auch in den Kreis
Steinfurt fliehen, nimmt stetig zu. Bislang haben die 24 kreisangehörigen
Städte und Gemeinden des Kreises Steinfurt rund 1500 Geflüchtete aus der
Ukraine aufgenommen. Die Kreisverwaltung erklärt, welche Schritte die
Geflüchteten gehen sollten, nachdem sie im Kreis Steinfurt untergekommen sind. 1. Schritt:
Meldung über das Kontaktformular des Kreises (eine Ausnahme gilt für die Stadt Rheine (siehe unten)!) Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass
können nach EU-Recht für Kurzzeitaufenthalte mit einer Dauer von 90 Tagen
visumfrei in die EU einreisen. Nach der Ankunft ist es wichtig, sich
über das Kontaktformular des Kreises unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine
zu melden, damit alle Geflüchteten per E-Mail sowie per Post ein erstes
Informationsschreiben vom Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung des
Kreises erhalten können. Darin werden die nächsten sinnvollen Schritte
erläutert. Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des
Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
2. Schritt: Gang
zum Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt und Sozialamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt Die Geflüchteten sollten sich anschließend beim
Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro der Stadt oder Gemeinde anmelden, in der sie
untergekommen sind. Sofern sie Sozialleistungen und/oder medizinische
Versorgungsleistungen benötigen, sollten sie sich außerdem direkt an das
Sozialamt derselben Stadt oder Gemeinde wenden, da dieses den Geflüchteten
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewähren kann. Die
Sozialleistungen und/oder medizinischen Versorgungsleistungen, die sie über
diesen Weg erhalten, müssen die Geflüchteten nicht zurückzahlen. 3. Schritt: Antrag
auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde (ab sofort und
bis spätestens 23. Mai 2022!) (eine Ausnahme gilt für die Stadt Rheine (siehe unten)!) Seit dem 9. März gilt die
Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung des Bundesministeriums des Innern und
für Heimat. Demnach benötigen ukrainische Staatsangehörige und in der Ukraine
anerkannte Flüchtlinge in Deutschland bis zum 23. Mai 2022 keinen
Aufenthaltstitel. Gleiches gilt für alle anderen Ausländer, die sich am 24.
Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben.
Für eine längerfristige Perspektive sehen die
EU-Beschlüsse vor, die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine sowie die
Aufenthaltsverlängerung von bereits hier lebenden Menschen aus der Ukraine
möglichst unbürokratisch und ohne komplexe Asylverfahren zu regeln. Es ist
daher nicht erforderlich, einen Asylantrag zu stellen. Stattdessen stellen die
Ausländerbehörden den Geflüchteten Aufenthaltserlaubnisse aus. Geflüchtete sollten daher bis spätestens zum 23. Mai 2022
– gerne auch schon jetzt! – die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beim Amt
für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung des Kreises Steinfurt beantragen.
Das entsprechende Antragsformular ist unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine
zu finden. Nach Antragstellung erhalten die Geflüchteten vom Kreis eine
Bescheinigung mit dem Hinweis "Erwerbstätigkeit ist gestattet". So
haben sie anschließend sofort die Möglichkeit, eine Erwerbstätigkeit
aufzunehmen. Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie diesen Antrag dort und nicht beim
Kreis stellen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
Eine Aufenthaltspflicht entsteht durch keinen der
genannten Schritte. Eine Ausreise aus Deutschland ist jederzeit möglich.
Unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine
stellt die Kreisverwaltung außerdem umfangreiche Informationen sowie hilfreiche
Links – teils auch in ukrainischer Sprache – bereit und beantwortet damit viele
weitere Fragen, die für Geflüchtete sowie einheimische Helferinnen und Helfer
aktuell relevant sind.
Pressemitteilung vom 22. März 2022: Kommunales Integrationszentrum Kreis Steinfurt sucht
weiterhin dringend ehrenamtliche Übersetzer zur Unterstützung Geflüchteter aus
der Ukraine Das Kommunale Integrationszentrum (KI)
des Kreises Steinfurt sucht weiterhin dringend ehrenamtliche Übersetzerinnen
und Übersetzer oder Laien-Sprachmittlerinnen und -Sprachmittler, die sowohl
Deutsch als auch Ukrainisch und/oder Russisch sprechen und Interesse haben,
Geflüchtete aus der Ukraine im Kreis Steinfurt durch Übersetzungen zu
unterstützen. Für diese Aufgabe sind alle geeignet, die volljährig
sind, ihren Wohnsitz im Kreis Steinfurt haben und die genannten Sprachen gut
beherrschen. Zeitliche Flexibilität und Mobilität im Kreisgebiet wären von
Vorteil, sind aber nicht zwingend notwendig. Interessierte haben die Möglichkeit, sich telefonisch
unter 02551 69 2730 oder per E-Mail an integration@kreis-steinfurt.de
bei Egle Damian vom Kommunalen Integrationszentrum zu melden.
Pressemitteilung vom 22. März 2022: Kreis Steinfurt richtet eine weitere Puffereinrichtung
für Geflüchtete aus der Ukraine in Laer ein | 100 Plätze stehen bereit Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt hat mit dem
DRK-Kreisverband Steinfurt das ehemalige Marienhospital in Laer für die Aufnahme
von Geflüchteten aus der Ukraine vorbereitet. Das Marienhospital ist ab sofort
aufnahmebereit. Bis zu 100 Menschen können hier vorübergehend untergebracht
werden. Diese Puffereinrichtung des Kreises ist, wie auch die
Einrichtungen in Ibbenbüren und Hörstel-Ostenwalde, ausschließlich für die
temporäre Akutunterbringung und
-versorgung neu eingetroffener Geflüchteter vorgesehen, denen die
kreisangehörigen Kommunen zeitnah keine Unterkunft anbieten können. "Auch
in Laer hat das DRK wieder hervorragende Arbeit geleistet. Beispielhaft und mit
großem Einsatz haben die haupt- und ehrenamtlichen Hilfskräfte dafür gesorgt,
dass hier bis zu 100 Menschen ein Dach über dem Kopf haben und mit dem
Nötigsten versorgt werden", lobt Landrat Martin Sommer das Engagement.
"Ich danke dem Team, das das Marienhospital so kurzfristig aufnahmebereit
hergerichtet hat und natürlich auch allen anderen Beteiligten wie der Gemeinde,
dem Stiftungskuratorium und den neuen Eigentümern." Originär sind die Kommunen für die Unterbringung der
Geflüchteten zuständig. Daher bleiben die in den Puffereinrichtungen des
Kreises Untergebrachten nur so lange, bis sie den kommunalen Notunterkünften
zugewiesen werden können. Aktuell befinden sich 144 Geflüchtete aus der Ukraine
im ehemaligen Bodelschwingh-Krankenhaus in Ibbenbüren. Insgesamt haben bisher
1.468 Frauen, Kinder und Männer im Kreis Steinfurt Zuflucht gefunden.
Pressemitteilung vom 12. März 2022: Kreis Steinfurt richtet Überlaufeinrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine in Ibbenbüren und Hörstel-Ostenwalde ein | Betrieb durch den DRK Kreisverband Tecklenburger Land Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt richtet aktuell in Zusammenarbeit mit dem DRK Kreisverband Tecklenburger Land und der Feuerwehr Ibbenbüren im ehemaligen Bodelschwingh-Krankenhaus in Ibbenbüren sowie im Landrat-Belli-Haus in Hörstel-Ostenwalde Überlaufeinrichtungen für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Die Einrichtungen sind ausschließlich für die temporäre Akutunterbringung und -versorgung neu eingetroffener Geflüchteter vorgesehen, die von den kreisangehörigen Kommunen im Kreis Steinfurt nicht zeitnah untergebracht werden können. Originär sind die Kommunen für die Unterbringung der Geflüchteten zuständig. In den Überlaufeinrichtungen des Kreises können sie daher nur solange verbleiben, bis sie in die kommunale Unterbringung übergehen können.
Im ehemaligen Bodelschwingh-Krankenhaus, das sich im Besitz der Mathis Stiftung Rheine befindet, können Stand jetzt rund 280 Menschen unterkommen. Im Landrat-Belli-Haus, dem Bildungszentrum des DRK Kreisverbandes Tecklenburger Land, sind es rund 60.
„Mit den beiden Einrichtungen unterstützen wir als Kreis kreisangehörige Kommunen, die temporär keine Unterbringungsmöglichkeiten mehr für Geflüchtete anbieten können, indem wir überbrückend Menschen aufnehmen. Mein herzlicher Dank geht an die Mathias Stiftung und den DRK Kreisverband Tecklenburger Land, dass wir die beiden Gebäude zu diesem Zweck nutzen können. Wieder einmal zeigt sich, dass in Krisensituation die verschiedensten Akteure im Kreis Steinfurt an einem Strang ziehen, um zu helfen“, erklärt Landrat Dr. Martin Sommer.
Der Kreis Steinfurt, zwei Einsatzeinheiten des DRK Kreisverbandes Tecklenburger Land und die Feuerwehr Ibbenbüren haben an diesem Wochenende im ehemaligen Bodelschwingh-Krankenhaus unter anderem die Zimmer mit Betten ausgestattet, die Trinkwasserversorgung in Betrieb genommen, eine Brandschutzprüfung durchgeführt, Arbeitsplätze für das Personal vor Ort sowie Internetzugänge für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner eingerichtet und deren Verpflegung geplant. Auch im Landrat-Belli-Haus haben die verantwortlichen Akteure die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen getroffen, sodass beide Einrichtungen ab Montagmorgen bezugsfertig sind. Den Betrieb beider Standorte wird der DRK Kreisverband Tecklenburger Land übernehmen.
„Dass wir beide Einrichtungen innerhalb so kurzer Zeit hochfahren können, ist alles andere als selbstverständlich. Mein herzlicher Dank geht daher an alle Beteiligten, die dieses Wochenende im Einsatz waren und sind, um dies zu ermöglichen“, erläutert Landrat Dr. Sommer. Wann die ersten Geflüchteten in den Einrichtungen eintreffen werden, ist aktuell noch nicht klar.
Pressemitteilung vom 10. März 2022: Kommunales Integrationszentrum Kreis Steinfurt sucht ehrenamtliche Übersetzerinnen und Übersetzer zur Unterstützung Geflüchteter aus der Ukraine
Kreis Steinfurt.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Steinfurt sucht ehrenamtliche
Übersetzerinnen und Übersetzter oder Laien-Sprachmittlerinnen und -Sprachmittler,
die sowohl die deutsche als auch die ukrainische und/oder die russische Sprache
sprechen und Interesse haben, die aus der Ukraine geflüchteten Menschen im
Kreis Steinfurt durch Übersetzungen zu unterstützen.
Für diese
Aufgabe sind alle geeignet, die volljährig sind, ihren Wohnsitz im Kreis
Steinfurt haben und die genannten Sprachen gut beherrschen. Zeitliche
Flexibilität und Mobilität im Kreisgebiet wären von Vorteil, sind aber nicht
zwingend notwendig. Interessierte
haben die Möglichkeit, sich telefonisch unter 02551 69 2730 oder per E-Mail an integration@kreis-steinfurt.de bei Egle Damian vom Kommunalen Integrationszentrum zu melden. Pressemitteilung vom 4. März 2022: Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt nimmt Arbeit auf | Kreis bittet Geflüchtete, sich zu melden | Geldspenden helfen | Sachspenden derzeit nicht erforderlich
Kreis Steinfurt. Die von Landrat Dr. Martin Sommer neu
eingerichtete Stabsstelle Ukraine des Kreises Steinfurt hat unter der Leitung
von Bevölkerungsschutzdezernent Dr. Karlheinz Fuchs ihre Arbeit aufgenommen.
Personen, die als Geflüchtete aus der Ukraine in den Kreis Steinfurt kommen
oder bereits eingereist und hier untergekommen sind, bittet der Kreis, sich
über die unter www.kreis-steinfurt.de/ukraine
hinterlegten Kontaktmöglichkeiten bei der Stabsstelle zu melden. So können
Kontakte hergestellt und Informationen zu allen relevanten Themen bis hin zur
Unterbreitung von Unterstützungsangeboten rund um die Aufnahme gegeben werden. Eine Ausnahme
gilt für Geflüchtete, die in Rheine untergekommen sind: Da die Stadt Rheine
eine eigene Ausländerbehörde hat, sollten sie direkt mit der Stadt Rheine Kontakt aufnehmen und nicht das Kontaktformular des
Kreises Steinfurt nutzen. Die Ukraine Website der Stadt Rheine mit entsprechenden Kontaktdaten findet sich hier: Ukraine Website der Stadt Rheine
Auf seiner Internetseite beantwortet der Kreis bereits viele Fragen, die für
Geflüchtete sowie einheimische Helferinnen und Helfer aktuell relevant sind und
stellt dort zudem umfangreiche Informationen bereit. Für Fragen aus der Bevölkerung oder von Geflüchteten, die
nicht bereits auf der Internetseite beantwortet werden, ist die Stabsstelle
Ukraine des Kreises Steinfurt der korrekte Ansprechpartner. Sie ist per E-Mail
unter stabsstelle.ukraine@kreis-steinfurt.de
oder telefonisch unter der Hotlinenummer 02551 69 5999 zu erreichen. Die
Hotline ist montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr
bis 16.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr besetzt. Zum Thema
"Unterbringungsmöglichkeiten" sind die 24 kreisangehörigen Städte und
Gemeinden des Kreises Steinfurt die korrekten Ansprechpartner. Bevölkerungsschutzdezernent Dr. Fuchs wendet sich
außerdem mit einer Bitte an die Bürgerinnen und Bürger: "Ich muss
empfehlen, aktuell von ungesteuerten Sachspenden abzusehen. Sachspenden für
Geflüchtete in den Anrainerstaaten der Kriegs- und Krisenregion werden nach
übereinstimmender Einschätzung aller relevanten Akteure auch vor Ort derzeit
nicht benötigt. Die primären Zielstaaten der Geflüchteten und deren
zivilgesellschaftliche Akteure kommen derzeit augenscheinlich ausreichend für
die Versorgung auf. Sollte sich die Lageeinschätzung verändern und ein
konkreter Bedarf an Sachspenden entstehen, so veranlasst die Stabsstelle
Ukraine des Kreises einen entsprechenden Aufruf an die Bevölkerung. Momentan
können Sie am besten durch Geldspenden helfen. Wer Geld spenden möchte, sollte
dies über die bekannten zweckgebundenen Spendenkonten der Hilfsorganisationen
tun." Eine andere Möglichkeit, zu helfen, bietet das Kommunale
Integrationszentrum (KI) Kreis Steinfurt: Das KI sucht Personen, die sowohl
Deutsch als auch Ukrainisch oder Russisch sprechen und Interesse haben, die aus
der Ukraine geflüchteten Menschen ehrenamtlich als Übersetzerinnen und
Übersetzer zu unterstützen. Wer hier Interesse hat, kann sich per E-Mail an integration@kreis-steinfurt.de
oder telefonisch unter 02551 69 2730 direkt an das KI wenden. Die Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft
Steinfurt (WESt) bündelt aufgrund der aktuellen Situation außerdem die
wichtigsten Infos, Hilfsangebote und Anlaufstellen für Unternehmen auf ihrer
Website unter www.westmbh.de. Unter anderem
beantwortet sie dort die Frage, wohin sich Unternehmen und Startups wenden
können, wenn sie Unterstützungsangebote – zum Beispiel für aus der Ukraine
geflüchtete Menschen – anbieten wollen, oder wo Unternehmen, die von der Krise
betroffen sind, jetzt die wichtigsten Informationen und Beratungsangebote
finden. Die WESt aktualisiert die Website laufend.
Pressemitteilung vom 1. März 2022: Kreis Steinfurt informiert zum Ukraine-Konflikt | Stabsstelle Ukraine wird eingerichtet
Kreis Steinfurt. Der Kreis Steinfurt ergreift
Maßnahmen, um Hilfsangebote aus der Bevölkerung zu steuern und zu koordinieren.
Hierzu wird Landrat Dr. Martin Sommer eine „Stabsstelle Ukraine“ unter Leitung des
Bevölkerungsschutzdezernenten, Dr. Karlheinz Fuchs, einrichten, die als
Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger dienen soll. Die Erreichbarkeiten
werden in Kürze über die Internetseite des Kreises (www.kreis-steinfurt.de/ukraine) veröffentlicht.
„Aus vergangenen Krisen weiß ich, dass in unserer
Region die Hilfsbereitschaft sehr groß ist“, sagt Landrat Dr. Martin Sommer. Um
mögliche Hilfsangebote zielgerichtet und bedarfsorientiert steuern zu können
und zugleich nicht den Schutz der Bürgerinnen und Bürger aus den Augen zu
verlieren, sollten sich diese an folgenden Punkten orientieren:
- Von eigenen oder fremdorganisierten Fahrten an
die ukrainische Grenze mit dem Ziel, selbstständig Flüchtlinge aufzunehmen
und in den Kreis zu transportieren, sollte dringend Abstand genommen
werden. Momentan werden ankommende Flüchtlinge an den Landesgrenzen in
Empfang genommen und registriert, um dann die weitere Unterbringung zu
organisieren – Hilfsorganisationen unterstützen. Von deutscher Seite wird
eine zentrale staatliche Steuerung und Koordinierung erfolgen.
- Sachspenden für Geflüchtete in der Kriegs- und
Krisenregion sind nach übereinstimmender Einschätzung aller relevanten
Akteure derzeit nicht erforderlich. Die primären Zielstaaten der
Geflüchteten und deren zivilgesellschaftliche Akteure kommen derzeit
augenscheinlich ausreichend für die Versorgung auf.
- Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die
bekannten Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun.
Aktuell rechnet der Kreis Steinfurt lediglich mit
einem vereinzelten Aufkommen von Personen oder kleinen Gruppen und Familien,
die aufgrund familiärer Beziehungen und privater Kontakte aus der Ukraine nach
Nordrhein-Westfalen kommen. Abhängig von der weiteren Entwicklung sind künftig
jedoch auch Landeszuweisungen von Flüchtlingen möglich. Die Europäische Union,
der Bund und das Land NRW aktivieren dann zeitnah hierzu erforderliche
Regelungen, um ein geordnetes Verfahren zu ermöglichen.
Auf Bundes- und Landesebene erfolgt eine zentrale
Steuerung notwendiger Unterbringungs-, Versorgungs- und Betreuungsmaßnahmen von
geflüchteten Menschen. Landrat Dr. Sommer appelliert dennoch mit Blick auf eine
mögliche Lageverschärfung direkt an die Bürgerinnen und Bürger „Wenn Sie privat
freie Unterbringungsmöglichkeiten für geflüchtete Familien haben, melden Sie
diese gerne rein vorbeugend an Ihre jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung“.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises
Steinfurt stellt sich darauf ein, ankommende Kriegsflüchtlinge – auch mit Übersetzungsleistungen
– zu unterstützen (www.kreis-steinfurt.de/sprachmittlerpool).
Personen, die als
Geflüchtete bereits aus der Ukraine eingereist und im Kreis Steinfurt
untergekommen sind, werden gebeten, sich bei der Stabsstelle Ukraine zu
melden. Dies ermöglicht eine Kontaktaufnahme und Information zu allen
relevanten Themen und die Unterbreitung von Unterstützungsangeboten. Zu den
wichtigsten ausländerrechtlichen Fragestellungen informiert das
Bundesministerium des Innern und für Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-ukraine-artikel.html |