Einbürgerung
Einbürgerungsbehörde des Kreises Steinfurt am 26. und 29. September geschlossen
Kreis Steinfurt. Aufgrund einer technischen Umstellung ist die Einbürgerungsbehörde des Kreises Steinfurt am Freitag, 26. September, sowie am Montag, 29. September, geschlossen und telefonisch nicht erreichbar. Ab Dienstag, 30. September gelten wieder die regulären Sprechzeiten der Behörde.
Die Bereiche allgemeine Ausländerangelegenheiten und Asyl im Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung des Kreises Steinfurt sind von der Schließung nicht betroffen.
Telefonische Sprechzeiten Einbürgerung
Montag, Mittwoch, Freitag
10 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14 bis 15:30 Uhr
Einbürgerung
Durch die Einbürgerung erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, mit allen sich daraus ergebenen Rechten und Pflichten.
Für Auskünfte zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, rechtlichen Grundlagen und weiteren ausführlichen Informationen verweisen wir auf die Internetseite des Bundes:
Eine Einbürgerung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag. Ab dem 16.
Lebensjahr können ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger den Antrag selbst
stellen, für jüngere Personen stellen die gesetzlichen Vertreter den Antrag.
Vor einer
Antragsstellung empfehlen wir Ihnen den Quick-Check durchzuführen! Hier können
Sie in wenigen Schritten selbst prüfen, ob grundsätzliche
Einbürgerungsvoraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
Bei gewünschter Antragsstellung beachten Sie bitte die Checkliste zu den einzureichenden Unterlagen und folgende weitere Hinweise:
Wege zur Einbürgerung - Quick-Check
Mit dem Quick Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.
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- Checkliste
Unterlagen
- Einbürgerungsantrag
- Infoblatt Loyalitätserklärung
- Datenschutzerklärung
- Einkommensbescheinigung für Selbstständige
- Information zur Übermittlung von Sozialdaten zur Einbürgerung
- Verfahrensablauf und Bearbeitungsdauer
- Kosten
- Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl an Einbürgerungsanträgen derzeit mit einer langen Wartezeit gerechnet werden muss, bis über Ihren Antrag entschieden ist.
- Bitte sehen Sie daher von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.
- Die Loyalitätserklärung können Sie in ihrer Sprache herunterladen