Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

 

Wichtige Informationen:

Eine Vorsprache zum Thema „Allgemeines Aufenthaltsrecht“ oder „Einbürgerung“ oder "Asyl" ist ohne vorherige Terminvergabe nicht möglich. 

(Sie erreichen uns unter 

abh@kreis-steinfurt.de  oder per  Telefon)

VIELEN DANK FÜR IHRE RÜCKSICHT UND IHR VERSTÄNDNIS!



Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

Das Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung (Ausländerbehörde, Ausländeramt) betreut rund 47.000 (Stand 31.03.2026) Ausländer im Kreisgebiet Steinfurt. Ausgenommen ist hierbei die Stadt Rheine mit eigener Ausländerbehörde.

Das Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung des Kreises Steinfurt ist in zwei Sachgebiete unterteilt.

Ausführliche Informationen zu den Aufgaben und Dienstleistungen finden Sie im Menü unter Dienstleistungen.


Krieg in der Ukraine:

Wir haben die Informationen auf der Seite Krieg in der Ukraine für Sie bereitgestellt. Beachten Sie die aktuelle Regelung zur automatischen Verlängerung der bis zum 04.03.2026 gültigen Titel !

Gerne weisen wir an dieser Stelle auf folgendes ergänzendes Angebot hin (Bitte beachten Sie, das es sich um ein Angebot auf einer anderen Internetseite mit eigenen Haftungregeln handelt):

Handbook Germany (Informationen zur Einreise und Aufenthalt): Важлива інформація щодо в'їзду та перебування для українців

Handbook für Germany 


Pressemitteilung zu organisatiorischen Änderungen im Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung seit 01.08.2023

 

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