Kindertagesbetreuung
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Leistungsbeschreibung
Kreis Steinfurt Elternportal (STEP)
Unter den Punkt Kindertagesbetreuung fallen die Punkte "Kindertageseinrichtungen" und "Kindertagespflege" (weiter unten auf der Seite.
Aktuell
Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in eine Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind wie Erzieher und Tagespflegepersonen. Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen bis zum 31. Juli 2021 einen Nachweis vorlegen.
Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes speziell im Handlungsfeld Kindertagespflege finden Sie beim Bundesverband Kindertagespflege e.V.
oder vom Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Auch das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt informiert.
Kindertageseinrichtungen
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Kindertageseinrichtungen ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie, unterstützen die Eltern und haben einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Frühkindliche Bildung und qualifizierte Betreuungsangebote stehen dabei im Mittelpunkt.
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung gefunden haben, melden Sie bitte Ihr Kind direkt dort an. Konkrete Hinweise zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie dann in der Einrichtung.
Sofern Ihr unter dreijähriges Kind noch keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhält, kann es möglicherweise im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden.
Ansprechpartner | für den Bereich... | Telefon |
Frau Herick-Mellies | Horstmar, Metelen, Nordwalde, Ochtrup |
02551 / 69 24 70 |
Frau Lüke | Laer, Neuenkirchen | 02551 / 69 24 72 |
Frau Rehers | Altenberge, Lengerich, Lienen, Steinfurt |
02551 / 69 24 71 |
Frau Helmrich | Lotte, Mettingen, Tecklenburg, Westerkappeln, Wettringen |
02551 / 69 24 79 |
Saerbeck
|
02551 / 69 24 80 | |
Hörstel, Ladbergen | 02551 / 69 24 81 | |
Hopsten, Recke
|
02551 / 6924 87 |
Eine Übersicht der Kindertageseinrichtungen im gewünschten Ort finden Sie auf dem Kreis Steinfurt Eltern Portal (STEP).
Betreuungszeiten
Die Betreuungszeiten, die vom Kinderbildungsgesetz vorgesehen sind und gebucht werden können, reichen von 25, über 35 bis hin zu 45 Wochenstunden. Ganztägige und flexible Angebote der Kindertageseinrichtungen sollen den Eltern helfen, Familie und Beruf zu vereinbaren. Die konkreten Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung legen die Träger der Einrichtung und dessen Leitung gemeinsam mit den Eltern fest.
Versorgung von Kindern mit Behinderungen
Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden. Diese sogenannte „integrative Betreuung" wird in fast allen Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk angeboten. Die Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, erhalten eine zusätzliche Förderung. Ihre speziellen Bedürfnisse werden bei der pädagogischen Arbeit berücksichtigt, sodass insbesondere die Entwicklung von Kompetenzen gefördert wird.
Fachberatung
Die Fachberatung unterstützt und berät Träger und LeiterInnen von Kindertageseinrichtungen in pädagogischen und konzeptionellen Fragen. Sie koordiniert das Netzwerk "Haus der kleinen Forscher" und begleitet die Familienzentren. Für Eltern ist sie Ansprechpartner bei der Suche nach einer Tagesbetreuung und berät und unterstützt hilfesuchende Eltern zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Integration in der Kita oder Kindeswohlgefährdung.
Ansprechpartner | Telefon |
Herr Scheipers | 0 25 51 / 69 24 73 |
Finanzierung von Kindertageseinrichtungen
Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen erfolgt nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes über das EDV-gestützte Abrechnungs- und Bewilligungssystem KiBiz.web.
Ansprechpartner | für den Bereich... | Telefon |
Frau Rohling | Hopsten, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde |
0 25 51 / 69 24 77 |
Frau Knöpker | Hörstel, Lotte, Recke, Mettingen |
0 25 51 / 69 24 78 |
Frau Volbert | Altenberge, Ladbergen, Saerbeck, Westerkappeln |
0 25 51 / 69 24 76 |
Frau Schulze Leugering | Neuenkirchen, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen |
0 25 51 /69 24 75 |
Lengerich, Lienen, Tecklenburg
|
0 25 51/69 24 76
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Elternarbeit
In jeder Kindertageseinrichtung gibt es zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger
- eine Elternversammlung
- einen Elternbeirat und
- einen Rat der Kindertageseinrichtung.
Aus der Elternversammlung, die die Eltern von Kindern der Einrichtung bilden, wird der Elternbeirat gewählt. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung.
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Seit dem Kindergartenjahr 2011/12 gibt es im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt einen Jugendamtselternbeirat.
Kindertagespflege
Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Tagesbetreuung von Kindern bis 14 Jahren. Sie hat einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, ist zeitlich flexibel und wird individuell von Eltern und den Tagespflegepersonen (Tagesmütter und -väter) gestaltet. Für ein gutes Gelingen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erforderlich.
Eltern haben die Möglichkeit - ähnlich wie in den Kindertageseinrichtungen - ein Betreuungskontingent zu buchen. Die Tagespflegepersonen erhalten ein nach Qualifizierungsgrad und gebuchtem Stundenkontingent gestaffeltes Betreuungsgeld.
Ansprechpartner | für den Bereich... | Telefon |
Grundsatzangelegenheiten
|
02551 / 69 24 83
|
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Frau Erdmann | Ladbergen, Lienen, Lotte Mettingen, Recke,Tecklenburg, Neuenkirchen, Ochtrup, Wettringen |
02551 / 69 24 60 |
Frau Ürkvitz | Horstmar, Metelen, Saerbeck, Hörstel, Hopsten, Lengerich, Westerkappeln |
02551 / 69 24 63 |
Frau Thiemann | Altenberge, Laer, Steinfurt |
02551 / 69 24 61 |
Frau Koers | Nordwalde und Versicherungsangelegenheiten, Erteilung von Pflegeerlaubnissen |
02551 / 69 24 61 |
Wenn Sie Fragen zur Tagesbetreuung Ihres Kindes bei einer Tagespflegeperson haben oder selbst ein Kind betreuen möchten, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Für die Städte und Gemeinden Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Steinfurt, Ochtrup und Wettringen:
Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt e.V.
Bohlenstiege 34
48565 Steinfurt
Telefon: 02551-1440 - Für die Städte und Gemeinden Hörstel, Hopsten, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und Westerkappeln:
Sozialdienst Katholischer Frauen Ibbenbüren e.V.
Oststr. 39
49477 Ibbenbüren
Telefon: 05451-96860
Elternbeiträge
Sofern ein Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk (ohne Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine) in Anspruch genommen wird, erhebt der Kreis Steinfurt einen Elternbeitrag. Dieser wird zur Finanzierung der Jahresbetriebskosten für die Kindertageseinrichtungen eingesetzt.
Die aktuell geltende Beitragstabelle finden Sie hier.
Die aktuell geltende Elternbeitragssatzung finden Sie hier.
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern und den gebuchten wöchentlichen Betreuungsstunden.
Festgesetzt wird der Beitrag für die Kindertageseinrichtungen durch die vom Kreis Steinfurt beauftragte Stadt oder Gemeinde, in der die Eltern wohnen. Für die Kindertagespflege wird der Beitrag durch den Kreis Steinfurt festgesetzt.
Ansprechpartner | für den Bereich... | Telefon |
Frau Erdmann | Ladbergen, Lienen, Lotte Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg, Neuenkirchen, Ochtrup, Wettringen |
02551 / 69 24 60 |
Frau Ürkvitz | Hörstel, Hopsten, Lengerich, Westerkappeln |
02551 / 69 24 63 |
Frau Thiemann | Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Steinfurt |
02551 / 69 24 62 |
Frau Koers | Versicherungangelegenheiten, Erteilung von Pflegeerlaubnissen |
02551 / 69 24 61 |
Anträge / Formulare
Informationen / Anträge für Eltern
- Antrag Kindertagespflege Bereich Steinfurt
- Antrag Kindertagespflege Bereich Tecklenburg
- Hinweise zum Datenschutz Antrag Kindertagespflege
- Arbeitszeitbescheinigung
- Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen
- Merkblatt für Kindertagespflege
- Merkblatt Elternbeiträge
- Anlage zum Kindertagespflegebescheid-Eltern
Informationen für Tagespflegepersonen
- Merkblatt Tagespflegepersonen
- Merkblatt zur Regelung der Steuer- und Sozialversicherungspflicht von Tagespflegepersonen
- Anlage zum Kindertagespflegebescheid-Tagespflegepersonen
Erlass / Ermäßigung des Elternbeitrags
- Antrag auf Erlass/Ermäßigung des Elternbeitrages
- Merkblatt zum Erlass/Ermäßigung von Elternbeiträgen
- Anlage Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Erlass/Ermäßigung des Elternbeitrages
- Rentabilitätsbescheinigung
- Mietbescheinigung
Links