Kindertagesbetreuung

Sie als Eltern haben die Möglichkeit, Ihr Kind/Ihre Kinder in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung (Kita/Kindergarten) betreuen zu lassen.

Über das Online-System „STEP – Kreis Steinfurt Elternportal“ können Sie sich für ein Betreuungsangebot Ihrer Wahl vormerken lassen. Wenn Sie keine E-Mailadresse oder keinen Internetzugang haben, melden Sie sich vor Ort in Ihrer Wunscheinrichtung oder bei der zuständigen Fachberatung für Kindertagespflege.

Über die Einrichtungssuche können Sie sich alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen im Kreis Steinfurt (Sortierung frei wählbar, z.B. Entfernung zum Wohnort, gesamter Ort, freie Plätze, Träger etc.) anzeigen lassen.

Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut werden, sofern die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 SGB VIII erfüllt werden. Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Mit Vollendung des dritten Lebensjahres, besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. In besonderen Fällen können Kinder zwischen drei und vierzehn Jahren noch ergänzend in der Kindertagespflege betreut werden (Randzeitenbetreuung).

Kinderbetreuungsangebote ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern und haben einen eigenständigen Förderungsauftrag. Dieser umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen (§ 22 Abs. 3 SGB VIII).

Aktuelles

Elternbeiträge ab dem 01.08.2024

Elternbeitragserlass wegen Personalausfall

Masernimpfpflicht seit dem 01. März 2020

Kindertageseinrichtungen

Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB VIII). Sofern Ihr unter dreijähriges Kind noch keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhält, kann es möglicherweise im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden.

Ihre Ansprechpartner

Betreuungszeiten

Versorgung von Kindern mit Behinderung

Haus der kleinen Forscher (vorher: Fachberatung)

Finanzierung von Kindertageseinrichtungen

Elternbeiträge

Erlass/Ermäßigung des Elternbeitrags

Elternarbeit

Kindertagespflege

Die Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen geleistet (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII). Kindertagespflege ist eine familienähnliche Form der Tagesbetreuung, in der Regel werden maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut. Die Kindertagespflege ist zeitlich flexibel und wird individuell von Eltern und den Kindertagespflegepersonen gestaltet. Für ein gutes Gelingen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erforderlich. Die Kindertagespflegepersonen erhalten ein nach Qualifikation und gebuchtem Stundenkontingent gestaffeltes Leistungsentgelt.

Alle Regelungen zum Thema finden Sie in den „Richtlinien für die Kindertagespflege“.



Ihre Ansprechpartner

Betreuungszeiten

Versorgung von Kindern mit Behinderung

Elternbeiträge

Sachgebietsleitung Kindertagesbetreuung/Elterngeld

Florian Dudek

Tel.: 02551/69-2313
E-Mail: florian.dudek@kreis-steinfurt.de

Postadresse

Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2022. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2022


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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