Kindertagesbetreuung
Sie als Eltern haben die Möglichkeit, Ihr Kind/Ihre Kinder
in der Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung
(Kita/Kindergarten) betreuen zu lassen.
Über das Online-System „STEP – Kreis Steinfurt Elternportal“ können Sie sich für ein Betreuungsangebot Ihrer Wahl vormerken
lassen. Wenn Sie keine E-Mailadresse oder keinen Internetzugang haben, melden
Sie sich vor Ort in Ihrer Wunscheinrichtung oder bei der zuständigen
Fachberatung für Kindertagespflege.
Über die Einrichtungssuche
können Sie sich alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen im
Kreis Steinfurt (Sortierung frei wählbar, z.B. Entfernung zum Wohnort, gesamter
Ort, freie Plätze, Träger etc.) anzeigen lassen.
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
kann in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege
betreut werden, sofern die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 SGB VIII erfüllt
werden. Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben einen Anspruch
auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Mit Vollendung des dritten Lebensjahres, besteht bis zum Schuleintritt ein
Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. In besonderen
Fällen können Kinder zwischen drei und vierzehn Jahren noch ergänzend in der
Kindertagespflege betreut werden (Randzeitenbetreuung).
Kinderbetreuungsangebote ergänzen die Förderung des Kindes
in der Familie und unterstützen die Eltern und haben einen eigenständigen
Förderungsauftrag. Dieser umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes
und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige
Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und
Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den
sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den
Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine
ethnische Herkunft berücksichtigen (§ 22 Abs. 3 SGB VIII).
Erstattung von Elternbeiträgen in 2021
Im Kalenderjahr 2021 wurden die Kinderbetreuungsangebote im
Kreisjugendamtsbezirk aufgrund der Corona-Pandemie bis Anfang Juni nur
eingeschränkt geöffnet. Insgesamt haben die beitragspflichtigen Eltern im
Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt (ohne die Städte Rheine, Emsdetten, Greven und
Ibbenbüren) 4,25 Monatsbeiträge erlassen bekommen. Der folgenden Tabelle können
Sie die Aufteilung des Erlasses auf die einzelnen Monate entnehmen:
Monat | Erlass in Prozent | Januar | 100 % | Februar | 75 % | März | 50 % | April | 50 % | Mai | 50 % | Juni | 50 % | Juli | 50 % |
Masernimpfpflicht seit dem 01. März 2020 Am 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur
Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft getreten. Das
Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
beim Eintritt in eine Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege einen
ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen
müssen. Gleiches gilt für nach 1970 geborene Personen, die in
Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind wie Erzieher und Kindertagespflegepersonen. Alle Personen, die am 1. März 2020 bereits in den
betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen bis zum
31. Juli 2021 einen Nachweis vorlegen. Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes speziell im Handlungsfeld Kindertagespflege finden Sie beim Bundesverband Kindertagespflege e.V. oder vom Bundesministerium für Gesundheit in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt informiert.
Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich
Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen
gefördert werden (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB VIII). Sofern Ihr unter dreijähriges
Kind noch keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhält, kann es
möglicherweise im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden.
Ansprechpartner
| für den Bereich... | Telefon
| Frau Herick-Mellies (Mo, Di, Mi vormittags)
| Horstmar, Metelen, Ochtrup
| 02551 / 69 24 70 | Frau Lüke (täglich außer Freitag)
| Neuenkirchen Arbeitsgruppenleitung
| 02551 / 69 24 72 | Frau Rehers (täglich erreichbar)
| Lengerich, Lienen, Steinfurt
| 02551 / 69 24 71 | Frau Helmrich (täglich erreichbar)
|
Lotte, Mettingen, Tecklenburg, Westerkappeln, Wettringen STEP
| 02551 / 69 24 79
| Frau Greshake (Mo ganztags, Mi, Fr vormittags)
| Saerbeck STEP
| 02551 / 69 24 80 | Frau Blömer (Di, Do vormittags, Mi ganztags)
| Hörstel, Ladbergen |
02551 / 69 24 81 | Frau Cochet (täglich erreichbar)
| Altenberge, Hopsten, Laer, Nordwalde, Recke STEP
| 02551 / 69 24 87 |
Eine Übersicht der Kindertageseinrichtungen im gewünschten Ort finden Sie auf dem Kreis Steinfurt Eltern Portal (STEP). Die Betreuungszeiten, die vom Kinderbildungsgesetz vorgesehen sind und
gebucht werden können, reichen von 25, über 35 bis hin zu 45
Wochenstunden. Ganztägige und flexible Angebote der
Kindertageseinrichtungen sollen den Eltern helfen, Familie und Beruf zu
vereinbaren. Die konkreten Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung
legen die Träger der Einrichtung und dessen Leitung gemeinsam mit den
Eltern fest. Versorgung von Kindern mit Behinderung Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht
sind, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden.
Diese sogenannte „integrative Betreuung" wird in fast allen
Kindertageseinrichtungen im Kreisjugendamtsbezirk angeboten. Die Kinder
mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind,
erhalten eine zusätzliche Förderung. Ihre speziellen Bedürfnisse werden
bei der pädagogischen Arbeit berücksichtigt, sodass insbesondere die
Entwicklung von Kompetenzen gefördert wird. Informationen zur Integration in Kindertageseinrichtungen
Haus der kleinen Forscher (vorher: Fachberatung) Die Fachberatung unterstützt und berät Träger und LeiterInnen von
Kindertageseinrichtungen in pädagogischen und konzeptionellen Fragen.
Sie koordiniert das Netzwerk "Haus der kleinen Forscher" und begleitet
die Familienzentren. Für Eltern ist sie Ansprechpartner bei der Suche
nach einer Tagesbetreuung und berät und unterstützt hilfesuchende Eltern
zu verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. Integration in der Kita oder
Kindeswohlgefährdung. Ihr Ansprechpartner - Versorgung von Kindern mit Behinderung Herr Scheipers,
0 25 51 / 69 24 73 Finanzierung von Kindertageseinrichtungen Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen erfolgt nach den
Regelungen des Kinderbildungsgesetzes über das EDV-gestützte
Abrechnungs- und Bewilligungssystem KiBiz.web. Sofern Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung (Kita) im Kreisjugendamtsbezirk (ohne die Städte Rheine, Emsdetten, Greven und
Ibbenbüren) besuchen wird bzw. besucht, wird der Elternbeitrag über die
Stadt/Gemeinde erhoben, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Durch die
Elternbeitragssatzung ist diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und
Gemeinden übertragen worden. Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern und dem gebuchten wöchentlichen
Betreuungsumfang.
Die aktuell geltende Beitragstabelle finden Sie hier. Die aktuell geltende Elternbeitragssatzung finden Sie hier.
Bei Fragen setzten Sie sich zunächst mir Ihrer
Stadt/Gemeinde in Verbindung. Erlass/Ermäßigung
des Elternbeitrags In jeder Kindertageseinrichtung gibt es zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger - eine Elternversammlung
- einen Elternbeirat und
- einen Rat der Kindertageseinrichtung.
Aus der Elternversammlung, die die
Eltern von Kindern der Einrichtung bilden, wird der Elternbeirat
gewählt. Der Elternbeirat vertritt die Interessen der Elternschaft
gegenüber dem Träger und der Leitung.
Der Rat der Kindertageseinrichtung
besteht aus Vertretern des Trägers, des Personals und des
Elternbeirates. Zu seinen Aufgaben gehören beispielsweise die Beratung
der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit und die Vereinbarung
von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.
Seit dem Kindergartenjahr 2011/12 gibt es im Kreisjugendamtsbezirk Steinfurt einen Jugendamtselternbeirat.
Kindertagespflege
Die Kindertagespflege wird von einer geeigneten
Kindertagespflegeperson in ihrem Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen
geleistet (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII). Kindertagespflege ist eine
familienähnliche Form der Tagesbetreuung, in der Regel werden maximal fünf
Kinder gleichzeitig betreut. Die Kindertagespflege ist zeitlich flexibel und
wird individuell von Eltern und den Kindertagespflegepersonen gestaltet. Für
ein gutes Gelingen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erforderlich. Die
Kindertagespflegepersonen erhalten ein nach Qualifikation und gebuchtem
Stundenkontingent gestaffeltes Leistungsentgelt.
Alle Regelungen zum Thema finden Sie in den „Richtlinien für
die Kindertagespflege“.
Ansprechpartner | für den Bereich... | Telefon
| Frau Mersch (Mo, Mi ganztags, Do, Fr vormittags) |
Grundsatzangelegenheiten
| 02551 / 69 24 83 | Frau Bischoff (Mo, Do ganztags, Di vormittags) | Grundsatzangelegenheiten
| 02551 / 69 24 88
| Frau Erdmann (täglich außer Freitag) | Ladbergen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg, Ochtrup, Wettringen
| 02551 / 69 24 60 | Frau Ürkvitz (Di, Do, Fr) | Hörstel, Hopsten, Westerkappeln | 02551 / 69 24 63 | Frau Thiemann (Mo, Di, Mi vormittags) | Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Steinfurt | 02551 / 69 24 61 | Frau Vennemann (täglich vormittags) | Lengerich, Lienen, Neuenkirchen
| 02551 / 69 24 89
| Frau Koers (Mo, Do, Fr vormittags) | Nordwalde Versicherungangelegenheiten, Erteilung von Pflegeerlaubnissen | 02551 / 69 24 61 |
Eine Übersicht der Kindertagespflegepersonen im gewünschten Ort finden Sie hier im "Kreis Steinfurt Eltern Portal (STEP)".
Wenn Sie Ihr Kind bei einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen oder selber Kinder betreuen möchten, wenden Sie sich bitte an die folgenden Stellen: - Für die Städte und Gemeinden Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Steinfurt, Ochtrup und Wettringen:
Diakonie WesT e.V. Bohlenstiege 34 48565 Steinfurt Telefon: 02551-8637-154 - Für die Städte und Gemeinden Hörstel, Hopsten, Ladbergen,
Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg und
Westerkappeln:
Sozialdienst Katholischer Frauen Ibbenbüren e.V. Oststr. 39 49477 Ibbenbüren Telefon: 05451-96860
Die Betreuungszeiten können flexibel zwischen 10 und 55
Wochenstunden, in 5 Stunden-Schritten gebucht werden. Das Angebot der
Kindertagespflege soll den Eltern helfen, Familie und Beruf zu vereinbaren. Die
konkreten Betreuungszeiten legt jede Kindertagespflegeperson für sich fest.
Eine Betreuung vor oder/und nach der institutionellen Betreuung (Kita oder
Schule) ist bis zum 14. Lebensjahr möglich, sofern die Betreuung nicht anders
sichergestellt werden kann. Versorgung von Kindern mit Behinderung Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und Förderung seiner
Persönlichkeit in der Kindertagesbetreuung. Zielrichtung dieses
Bildungsauftrages ist es, die Kinder individuell zu fördern und an ihrem Wohl
zu orientieren. Auch im Rahmen der Kindertagespflege besteht die Möglichkeit
einer inklusiven Betreuung.
Kindertagespflegepersonen
benötigen für die Betreuung eine spezielle Ausbildung. Bitte sprechen Sie das
Thema bei Ihrer Fachberatung offen an – so kann eine passend ausgebildete
Kindertagespflegeperson für Ihr Kind gefunden werden.
Sofern ein Platz in einer
Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege im Kreisjugendamtsbezirk
(ohne Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine) in Anspruch genommen wird,
erhebt der Kreis Steinfurt einen Elternbeitrag. Dieser wird zur
Finanzierung der Jahresbetriebskosten für die Kindertageseinrichtungen
eingesetzt.
Die aktuell geltende Beitragstabelle finden Sie hier. Die aktuell geltende Elternbeitragssatzung finden Sie hier.
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach dem Bruttojahreseinkommen der Eltern und den gebuchten wöchentlichen
Betreuungsstunden.
Für die Kindertagespflege wird der Kostenbeitrag durch das Jugendamt des Kreises Steinfurt festgesetzt. Bitte reichen Sie die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen sowie die Einkommensnachweise bei folgenden Ansprechpartnern ein.
Ansprechpartner | für den Bereich... | Telefon
| Frau Mersch (Mo, Mi ganztags, Do, Fr vormittags)
|
Grundsatzangelegenheiten
| 02551 / 69 24 83 | Frau Bischoff (Mo, Do ganztags, Di vormittags)
| Grundsatzangelegenheiten
| 02551 / 69 24 88
| Frau Erdmann (täglich außer Freitag)
| Ladbergen, Lotte, Mettingen, Recke, Saerbeck, Tecklenburg, Ochtrup, Wettringen
| 02551 / 69 24 60 | Frau Ürkvitz (Di, Do, Fr)
| Hörstel, Hopsten, Westerkappeln | 02551 / 69 24 63 | Frau Thiemann (Di, Mi vormittags)
| Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Steinfurt | 02551 / 69 24 61 | Frau Vennemann (täglich vormittags)
| Lengerich, Lienen, Neuenkirchen
| 02551 / 69 24 89
| Frau Koers (Mo, Do, Fr vormittags)
| Nordwalde Versicherungangelegenheiten, Erteilung von Pflegeerlaubnissen | 02551 / 69 24 61 |
Sachgebietsleitung Kindertagesbetreuung/Elterngeld
Florian DudekKontaktVCard:
 FunktionJugendamt |