Internationaler Führerschein

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Leistungsbeschreibung

Der Internationale Führerschein wird oft mit dem EU-Kartenführerschein verwechselt. Beim EU-Kartenführerschein handelt es sich um den nationalen Führerschein, der neben Deutschland auch in vielen anderen Ländern (zum Beispiel den EU-Staaten) gültig ist. Der internationale Führerschein ist ein zusätzliches Reisedokument, das von den Straßenverkehrsbehörden (Führerscheinstellen) aufgrund zwischenstaatlicher Verträge ausgestellt wird. Er soll vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der für sein Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis unterwegs ist.

In den meisten europäischen Staaten besteht keine Pflicht mehr zum Mitführen des internationalen Führerscheins. Soweit ersichtlich, ist er nur noch bei Reisen nach Estland, Lettland und Litauen vorzulegen.

Empfohlen wird seine Mitnahme jedoch weiterhin bei Fahrten nach Albanien, Island, Jugoslawien, Malta, Moldawien, Rußland, Ukraine und Weißrußland. Für Fahrten durch außereuropäische Länder ist es generell empfehlenswert, einen internationalen Führerschein dabei zu haben. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise ins Ausland beim ADAC oder bei Ihrem Reiseveranstalter, ob Sie in Ihrem Zielland einen internationalen Führerschein benötigen.

Deutsche internationale Führerscheine werden in der Regel gemäß dem Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ausgestellt. Mehr als 40 Staaten, darunter Deutschland und viele europäische Länder, haben dieses sogenannte "Wiener Übereinkommen" ratifiziert. Sie stellen nach dem Muster dieses Vertrags mehrsprachige Dokumente aus, die von den anderen Unterzeichnerstaaten anerkannt werden und drei Jahre lang gelten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hier können Sie einen Antragsvordruck als PDF ausdrucken. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein Lichtbild
  • Gebühren in Höhe von 16,30 Euro
  • Karteikarten-Abschrift (falls der nationale Führerschein nicht im Kreis Steinfurt ausgestellt wurde)

Was sollte ich noch wissen?

WICHTIG:
Früher konnte der Internationale Führerschein bei Vorlage des nationalen Führerscheines unmittelbar ausgestellt werden. Nun ist aber klargestellt, dass der Internationale Führerschein nur noch für Inhaber eines EU-Kartenführerscheins ausgestellt werden kann. Bürgerinnen und Bürger mit alten grauen oder rosa Führerscheinen müssen also zuvor oder zeitgleich den Umtausch beantragen.
Nach § 8 der Verordnung über den Internationalen Kraftverkehr erhalten Kraftfahrzeugführer auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und die nach § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung für das Führen des Fahrzeugs erforderliche EU- oder EWR-Fahrerlaubnis (= Kartenführerschein) nachweisen.
Aus den genannten Gründen ist zur Erteilung des Internationalen Führerscheines die Umstellung der Fahrerlaubnis auf die "neuen" Klassen (Umtausch in den Kartenführerschein) unumgänglich.
Haben Sie weitere Fragen? Die zuständige Mitarbeiterin oder der zuständige Mitarbeiter informiert Sie gerne.
 

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