Öffnungszeiten, Kontakt und Anfahrt

HINWEISE ZU VORSPRACHEN IN IHRER AUSLÄNDERBEHÖRDE 

  • Eine Vorsprache zum Thema „Allgemeines Aufenthaltsrecht“ oder „Einbürgerung“ oder "Asyl" ist ohne vorherige Terminvergabe nicht möglich. 
  • (Sie erreichen uns unter abh@kreis-steinfurt.de oder per Telefon)

VIELEN DANK FÜR IHRE RÜCKSICHT UND IHR VERSTÄNDNIS!


Öffnungszeiten des Amtes für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung (Ausländerbehörde/Ausländeramt)

Montag bis Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Allgemeines Ausländerrecht

Grundsätzlich ist für eine persönliche Vorsprache ein Termin zu vereinbaren (telefonisch oder per Mail an abh@kreis-steinfurt.de). Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen der Öffnungszeiten nur dringende Anliegen angenommen werden.

Verpflichtungserklärung

Die Abgabe von Verpflichtungserklärung erfolgt ebenfalls nur nach Termin. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an ve@kreis-steinfurt.de.


Einbürgerung

Sollten Sie Fragen zur Einbürgerung haben, können Sie sich gerne telefonisch an die Mitarbeitenden wenden. Die Telefonnummern finden Sie im Telefonverzeichnis.

Quick-Check

Ein Tipp: Sie können den Quick-Check nutzen, um Ihre Einbürgerungschancen unverbindlich selbst prüfen zu können.

Mit dem Quick-Check des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.

Es handelt sich um ein externes Angebot, für deren Inhalt keine Haftung übernommen wird. Sie werden auf eine andere Webseite geleitet.


Asylangelegenheiten

Bei Fragen können Sie sich ebenfalls gerne telefonisch an die Mitarbeitenden wenden. Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners finden Sie im Telefonverzeichnis.


Anfahrt

Das Kreishaus erreichen Sie in der Tecklenburger Straße 10, 48465 Steinfurt

 

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