Öffnungszeiten, Kontakt und Anfahrt
HINWEISE ZU VORSPRACHEN IN IHRER AUSLÄNDERBEHÖRDE
- Eine Vorsprache zum Thema „Allgemeines Aufenthaltsrecht“ oder „Einbürgerung“ oder "Asyl" ist ohne vorherige Terminvergabe nicht möglich.
- (Sie erreichen uns unter abh@kreis-steinfurt.de oder per Telefon)
VIELEN DANK FÜR IHRE RÜCKSICHT UND IHR VERSTÄNDNIS!
Öffnungszeiten des Amtes für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung (Ausländerbehörde/Ausländeramt)
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Allgemeines Ausländerrecht
Grundsätzlich ist für eine persönliche Vorsprache ein Termin zu vereinbaren (telefonisch oder per Mail an abh@kreis-steinfurt.de). Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen der Öffnungszeiten nur dringende Anliegen angenommen werden.
Verpflichtungserklärung
Die Abgabe von Verpflichtungserklärung erfolgt ebenfalls nur nach Termin. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an ve@kreis-steinfurt.de.
Einbürgerung
Sollten Sie Fragen zur Einbürgerung haben, können Sie sich
gerne telefonisch an die Mitarbeitenden wenden. Die Telefonnummern finden Sie im Telefonverzeichnis.
Quick-Check
Ein Tipp: Sie können den Quick-Check nutzen, um Ihre Einbürgerungschancen unverbindlich selbst prüfen zu können.
Mit dem Quick-Check des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen.
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Asylangelegenheiten
Bei Fragen können Sie sich ebenfalls gerne telefonisch an die Mitarbeitenden wenden. Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners finden Sie im Telefonverzeichnis.