Öffnungszeiten, Kontakt und Anfahrt
HINWEISE ZU
VORSPRACHEN IN IHRER AUSLÄNDERBEHÖRDE WÄHREND DER CORONA-PANDEMIE
- Bitte tragen Sie während Ihres gesamten Aufenthaltes im Kreishaus eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske oder KN 95/N95)!
- Eine
Vorsprache zum Thema „Allgemeines Aufenthaltsrecht“ oder „Einbürgerung“ oder "Asyl" ist ohne vorherige Terminvereinbarung nicht
möglich. (Terminvereinbarung unter abh@kreis-steinfurt.de
oder per Telefon)
- Begleitpersonen warten bitte draußen.
VIELEN DANK FÜR IHRE RÜCKSICHT UND IHR VERSTÄNDNIS!
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Öffnungszeiten des Amtes für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung (Ausländerbehörde/Ausländeramt)
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Hinweise für das Sachgebiet Allgemeines Ausländerrecht und Einbürgerung:
Grundsätzlich ist für eine persönliche Vorsprache ein
Termin zu vereinbaren (E-Mail: abh@kreis-steinfurt.de oder
02551/ 69 17 17). Bitte haben Sie Verständnis, dass im Rahmen der
Öffnungszeiten nur dringende Anliegen angenommen werden.
Die Abgabe von Verpflichtungserklärung erfolgt ebenfalls nur nach Termin. Bitte senden Sie uns hierfür eine E-Mail an ve@kreis-steinfurt.de.
Sollten Sie Fragen zur Einbürgerung haben, können Sie sich
gerne telefonisch an die Mitarbeitenden wenden. Die Telefonnummern finden Sie im Telefonverzeichnis.
Hinweise für das Sachgebiet Asyl:
Bei Fragen können Sie sich ebenfalls gerne telefonisch an die Mitarbeitenden wenden. Die Telefonnummer Ihres Ansprechpartners finden Sie im Telefonverzeichnis.
Anfahrt
