Personenbeförderung

Die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers. Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.

Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie einen Personenbeförderungsschein benötigen, oder Fragen zum Antragsverfahren haben, lassen Sie sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Führerscheinstelle beraten.


Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.

Zur Erklärung dienen folgende Definitionen:

Verkehr mit Taxen

Verkehr mit Mietwagen

Linienverkehr

Ausflugsfahrten

Ferienziel-Reisen

Krankenkraftwagen

Behinderten-Fahrdienst

/ Personenbeförderungsschein, Erstausstellung und Verlängerung

Leistungsbeschreibung

Voraussetzungen:

  • Für das Führen des Fahrzeugs notwendige Fahrerlaubnis
  • Mindestalter: 21 Jahre, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen : 19 Jahre)
  • Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens 2 Jahren, (bei Beschränkung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf Krankenkraftwagen: seit mindestens einem Jahr oder Nachweis, dass Sie diese Fahrerlaubnis in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre besessen haben)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis
  • Nachweis, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind
  • Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung sowie über die Erfüllung der „besonderen Anforderungen“ nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung"

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll:

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen und Mietwagen gelten soll:

  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle.


Hier können Sie einen Antragsvordruck als PDF ausdrucken.


Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
 

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden.