Jobcenter

 

Seit dem Jahr 2005 ist der Kreis Steinfurt zugelassener kommunaler Träger nach dem SGB II und geht seinen eigenständigen Weg in der Arbeitsmarktpolitik als sogenannte Optionskommune.

Ziel ist neben der Sicherung des Lebensunterhalts, arbeitslose Menschen aus dem Leistungsbezug wieder in den Arbeitsmarkt zu vermitteln – damit sie auf eigenen Füßen stehen und die Existenz ihrer Familien sichern können.

Aufgabenträger ist die jobcenter Kreis Steinfurt AöR. Sie übernimmt die zentrale Steuerung, überwacht die Prozesse und trägt die Gesamtverantwortung. Darüber hinaus sind ihre Mitarbeitenden für die Beratung und Vermittlung in Arbeit zuständig.

Die Sicherung des Lebensunterhalts, d.h. die Berechnung, Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Bewilligung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, übernehmen die Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt. Einzig für die Gemeinden Lienen sind Mitarbeitende der jobcenter Kreis Steinfurt AöR auch für die Auszahlung und Bewilligung von Grundsicherungsleistungen zuständig.

Ihre zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie weitere Informationen finden Sie unter www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.

 

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