⇑ / Handwerkerparkausweis - Münsterlandgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken erlaubt
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (VZ 286/290 StVO)
- an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten und in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer (aber nicht innerhalb von Parkhäusern)
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286/314 StVO) jeweils mit Zusatzschild
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Bearbeitung eines Antrages auf den Handwerkerparkausweis sind folgende Angaben notwendig:
- schriftlicher Antrag, formlos
- Bescheinigung der Handwerkskammer, dass der Betrieb in Anlage A oder B der Handwerksordnung eingetragen ist. Eine Fotokopie der Handwerkskarte ist ausreichend.
Der Antrag kann beim Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Verkehrslenkung/Verkehrssicherung gestellt werden. Für Betriebe aus den Städten Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Handwerkerparkausweis/Münsterlandgenehmigung beträgt zur Zeit jährlich 150,00 €.
Rechtsgrundlage
- § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Erlass des Verkehrsministeriums Nordrhein-Westfalen