Obere Denkmalbehörde


Aufgaben

Die Obere Denkmalbehörde berät und unterstützt die Städte und Gemeinden sowie die Eigentümer von Baudenkmälern in allen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Sie wird in der Regel zu den Ortsterminen mit den Unteren Denkmalbehörden und dem LWL- Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur hinzugezogen.

Ferner ist die Obere Denkmalbehörde zuständig für die Erteilung von Grabungserlaubnissen.


Der Kreis Steinfurt ist die Obere Denkmalbehörde für folgende Kommunen: 

Emsdetten, Greven, Hörstel, Horstmar, Ibbenbüren, Lengerich, Metelen, Mettingen, Recke, Rheine, Saerbeck, Steinfurt, Tecklenburg, Wettringen


Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde von folgenden Kommunen die Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde an den Kreis Steinfurt übertragen: 

Altenberge, Hopsten, Ladbergen, Laer, Lienen, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochrup, Westerkappeln

Damit ist für diese Kommunen die Bezirksregierung Münster die Obere Denkmalbehörde.

 

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