Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zuständig.
Ausgenommen von dieser Zuständigkeit sind die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt.
Bei der Beantragung einer Jahresgenehmigung muss regelmäßig eine Dringlichkeitsbescheinigung einer IHK zusätzlich zum Antrag eingereicht werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen verwenden Sie bitte folgendes
Antragsformular.
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-Feiertagsfahrverbot für einen Sonn- oder Feiertag
40,00 €
Erteilung einer Halbjahresgenehmigung vom Sonn-Feiertagsfahrverbot
90,00 €
Erteilung einer Jahresgenehmigung vom Sonn-Feiertagsfahrverbot
180,00 €
Erteilung einer Genehmigung für die Hauptreisezeit
80,00 €
Rechtsgrundlage
§ 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung