/ Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Leistungsbeschreibung

Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zuständig.

Ausgenommen von dieser Zuständigkeit sind die Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt.

Bei der Beantragung einer Jahresgenehmigung muss regelmäßig eine Dringlichkeitsbescheinigung einer IHK zusätzlich zum Antrag eingereicht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung von Ausnahmegenehmigungen verwenden Sie bitte folgendes Antragsformular.

Welche Gebühren fallen an?

  • Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Sonn-Feiertagsfahrverbot für einen Sonn- oder Feiertag
    • 40,00 €
  • Erteilung einer Halbjahresgenehmigung vom Sonn-Feiertagsfahrverbot
    • 90,00 €
  • Erteilung einer Jahresgenehmigung vom Sonn-Feiertagsfahrverbot
    • 180,00 €
  • Erteilung einer Genehmigung für die Hauptreisezeit
    • 80,00 €
 

Rechtsgrundlage

  • § 30 Abs. 3 in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Nr. 7 Straßenverkehrs-Ordnung

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An wen muss ich mich wenden?

Herr Gruel

Kontakt

Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen
Tel.: 02551 69-1376
Fax: 02551 69-91376
gruel@kreis-steinfurt.de

Funktion

Verkehrssicherung/Verkehrslenkung
 

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