Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte

/ Beratung, Hilfen und Unterstützung für Erziehungsberechtigte

Leistungsbeschreibung

Wozu Erziehungshilfe?

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Alle Eltern können nachvollziehen, wie schwer diese ihnen obliegende Aufgabe ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisjugendamtes Steinfurt wollen Sie darin unterstützen, diesem Anspruch gerecht zu werden.

Hierbei ist es Anliegen der Mitarbeiter der Erziehungshilfe, den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Steinfurt „vor Ort" die notwendigen Hilfestellungen anzubieten. Basis der Arbeit der Erziehungshilfe sind im Wesentlichen die Vorgaben des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII, ehemals KJHG). Darüber hinaus gibt es in allen Kommunen des Kreises zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote freier Träger (Wohlfahrtsverbände, Kirchen etc.).

Weitere Unterstützung erhalten Sie bei den Erziehungsberatungsstellen im Kreis Steinfurt, den Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen und den Beratungsstellen bei Trennung und Scheidung.


Die Teams der Erziehungshilfe des Kreises Steinfurt bieten Ihnen Informationen, Beratung, Vermittlung und Hilfe „rund" um folgende Fragestellungen an:


  • Fragen der Erziehung
  • Fragen zur Ausübung der gemeinsamen Elternverantwortung für Ihre Kinder
  • Fragen zum Umgangs- bzw. Sorgerecht
  • Fragen zur Versorgung von Kindern in Notsituationen
  • Fragen zum Schutz von Kinder


Neben diesem persönlichen Angebot an die Familien arbeiten die Mitarbeiter der Erziehungshilfe auch mit den im jeweiligen Bezirk vorhandenen Partnern der Jugendhilfe zusammen. Gemeinsam mit Schulen, Kindertagesstätten, Jugendeinrichtungen oder auch Pfarrgemeinden setzen wir uns aktiv für kinder- und familienfreundliche Lebensbedingungen in ihrem Ort ein.


An wen muss ich mich wenden?

Für die Städte und Gemeinden sind jeweils konkrete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Die Information über die aktuelle Zuständigkeit erhalten Sie  hier (PDF).

Die Städte Rheine, Emsdetten, Greven und Ibbenbüren besitzen eigene Stadtjugendämter.




 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2022. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2022


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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