Wohnen

Seit mehr als 60 Jahren werden durch die Kreise und kreisfreien Städte Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen bewilligt.

Das Land Nordrhein-Westfalen legt jährlich ein Wohnraumförderungsprogramm auf, aus dem zinsgünstige Darlehen mit Tilgungsnachlässen vergeben werden. Die öffentliche Wohnraumförderung ist durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalens für die Zeit von 2023 bis 2027 mit 9 Milliarden Euro ausgestattet worden.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Familien und Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie besondere Bedarfsgruppen, wie Auszubildende und Studierende und besonders schutzbedürftige vulnerable Personengruppen, die ihren Wohnraum durch häusliche Gewalt verlieren, durch eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten.

 

Wohnraumförderung

Informationen zu den Förderprogrammen

Wohnraumnutzung

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

Hier erhalten Sie Informationen über die Antragstellung und die Voraussetzungen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines.


Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.Bank

Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen für Haushalte, die die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten.

Das Land sieht in den Förderrichtlinien vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können. Sofern der geförderte Haushalt Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen verbleibt, können die Mehrbelastungen aus der Verzinsung befristet gesenkt werden.

Die NRW.Bank schreibt dazu die Darlehensnehmer - Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen.

Hier erhalten Sie Informationen zur Antragstellung auf Senkung der Zinsen.

 

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