Wohnen
Wohnraumförderung
Informationen zu den Förderprogrammen
- Erwerb selbst genutzter Eigenheime und Eigentumswohnungen
- Neuschaffung von Mietwohnungen auch in Form des Ausbaus, der Erweiterung, der Änderung oder Nutzungsänderung bestehender Gebäude
- Modernisierung von Eigenheimen
- Modernisierung von Mietwohnungen
- Bau von Wohnungen und Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen
- Aufbereitung von Brachflächen im Zusammenhang mit einer Förderung
- Experimenteller Wohnungsbau
Wohnraumnutzung
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Hier erhalten Sie Informationen über die Antragstellung und die Voraussetzungen zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines.
Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag für die NRW.Bank
Die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen für Haushalte, die die vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten.
Das Land sieht in den Förderrichtlinien vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden können. Sofern der geförderte Haushalt Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen verbleibt, können die Mehrbelastungen aus der Verzinsung befristet gesenkt werden.
Die NRW.Bank schreibt dazu die Darlehensnehmer - Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen - in regelmäßigen Abständen an und räumt die Möglichkeit ein, einen Antrag auf Senkung der Darlehenszinsen zu stellen.
Hier erhalten Sie Informationen zur Antragstellung auf Senkung der Zinsen.