Beistandschaften
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Leistungsbeschreibung
Eine Beistandschaft kann grundsätzlich jeder Elternteil beantragen, dem die elterliche Sorge für das Kind alleine zusteht.
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann dies darüber hinaus auch der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Es genügt ein schriftlicher Antrag. Dieser kann jederzeit schriftlich beendet werden.
Aufgaben des Beistandes
- Feststellung der Vaterschaft durch freiwillige Anerkennung mittels Beurkundung beim Jugendamt, Standesamt oder Notar oder gerichtliche Feststellung vor dem Familiengericht
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Einkommensüberprüfung des Unterhaltspflichtigen, Berechnung der Höhe des Unterhalts, Schaffung eines Unterhaltstitels
Beratungsangebot
Auch wenn keine Beistandschaft eingerichtet werden soll, können folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden:
- Unterstützung von Müttern bei der Vaterschaftsfeststellung
- Beratung von nicht miteinander verheirateten Eltern, zur Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Geburt
- Unterstützung von alleinerziehenden Müttern und Vätern bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen
Beurkundungen
Zur Sicherung der Rechte des Kindes und zur Vermeidung von Prozessen können u.a. folgende Beurkundungen vorgenommen werden:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
- Erklärung der Eltern, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
An wen muss ich mich wenden?
Für Beurkundungen und Besuche vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner/Ansprechpartnerin.
Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Zuständigkeit für den Bezirk Steinfurt (Altenberge, Hörstel, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Nordwalde, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen) und außerdem für die Stadt Hörstel, die Gemeinde Hopsten und Recke
Name | Ansprechpartner für... | Telefon |
Herr Ermke | A - Gi | 0 25 51 / 69 23 40 |
Ej - Kn
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0 25 51 / 69 23 48
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Frau Fremming | Ko - Ok | 0 25 51 / 69 23 41 |
Frau Bäumer | Ol - Sl | 0 25 51 / 69 23 43 |
Sm - Vn
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0 25 51 / 60 23 46
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Frau Stemmerich | Vo - Z | 0 25 51 / 69 23 42 |
Zuständigkeit für den Bezirk Tecklenburg (Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Saerbeck, Tecklenburg, Westerkappeln)
Bitte beachten! Die zuständigen Sachbearbeiter für den Bezirk Tecklenburg erreichen Sie ebenfalls über die Steinfurter Vorwahl in ihren Büros in der Verwaltungsstelle in Tecklenburg.
Name | Ansprechpartner für... | Telefon |
Herr Wermeier | A - B | 0 25 51 / 69 34 13 |
Frau Johannemann |
C - E
T - Wem
|
0 25 51 / 69 34 17
|
Frau Klingbeil | F - Le | 0 25 51 / 69 34 12 |
Frau Leuermann | Li - O Wen - Z |
0 25 51 / 69 34 11 |
Frau Brune | P - S | 0 25 51 / 69 34 10 |