Tierschutzanzeige

Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt.
Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z. B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.

Eine Tierschutzanzeige können Sie schriftlich, telefonisch oder online an uns richten. 

Die Anzeige sollte folgende Angaben enthalten:

  • Ihren Namen und Anschrift (bleibt auf Wunsch anonym)
  • Name des Tierhalters und Anschrift
  • Ort der Tierhaltung (unbedingt notwendig, im Außenbereich bitte möglichst genaue Beschreibung der Lage)
  • Tierart und Anzahl der betroffenen Tiere
  • Angaben über Ort, Zeit, Art und Ablauf des Vorfalls
  • Beweise (Fotos, Videoaufnahmen, Zeichnungen, sofern vorhanden)
  • Zeugen (mit Anschrift)

Auch anonymen Hinweisen gehen wir nach. 

Allerdings sollten Sie sich dennoch als Zeuge zur Verfügung stellen, insbesondere wenn kein sonstiges Beweismaterial vorliegt.

... zur Online-Tierschutzanzeige

Unsere Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf dieser Seite oder wenden sich an einen unserer Tierärzte.

Bezirkseinteilung unserer Tierärzte für den Bereich der Landwirtschaft
Bezirkseinteilung unserer Tierärzte für den Bereich der Haus- und Heimtiere und Artenschutz
 

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