Teilungsvermessung (Zerlegung)

Sie möchten nur einen Teil eines Grundstücks (Flurstücks) kaufen oder verkaufen? Die Zerlegung ist der katastertechnische Vorgang zur Bildung neuer Flurstücksgrenzen und damit zur Schaffung neuer Flurstücke. Die Teilung des Grundstücks und die Überschreibung des Grundstücksteiles können daraufhin im Grundbuch erfolgen. Ziel einer Teilungsvermessung ist immer eine Teilung im Grundbuch zu ermöglichen.

Der Verlauf der neuen Grenzen richtet sich nach den Wünschen der Eigentümer/innen/ Erwerber/innen unter Berücksichtigung planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange. Im Zuge der Vermessung werden die Grenzen nach den Unterlagen des Liegenschaftskatasters untersucht, fehlende oder beschädigte Grenzzeichen soweit notwendig erneuert und die neuen Grenzen dauerhaft (z.B. durch Grenzsteine) abgemarkt. In einem Grenztermin werden alle von der Vermessung betroffenen Grundstückseigentümer/innen über das Ergebnis der Grenzuntersuchung, Abmarkung und die neuen Grenzen informiert. Das Ergebnis wird in einer Grenzniederschrift als öffentliche Urkunde festgehalten. Die Lage der Grenze ist damit unveränderlich und für die Grundstückseigentümer/innen und ihre Nachfolger rechtlich verbindlich.

Im Vermessungs- und Katasteramt werden die Vermessungsergebnisse ins Liegenschaftskataster übernommen und die neu gebildeten Flurstücke gebildet. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters wird den Eigentümer/innen des zu teilenden Flurstücks, dem Finanzamt und dem Grundbuchamt mitgeteilt.

Die Kosten für eine Teilungsvermessung einschließlich der Übernahme dieser Ergebnisse in das Liegenschaftskataster sind landeseinheitlich in der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen  und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) geregelt. Die Kosten sind abhängig von den Bodenrichtwerten der Bodenrichtwertzonen, in die die beantragten Grenzpunkte und Flurstücke fallen, der Anzahl der neu entstehenden Flurstücke und deren Größe, der Anzahl der neuen Abmarkungen sowie einer zusätzlichen Grundaufwandspauschale und einer Basisgebühr für die Grenzniederschrift. Detailauskünfte zu den Kosten und dem Antragsumfang für eine Teilungsvermessung erhalten Sie bei uns oder den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren.

 

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