Umkennzeichnung (neue Kennzeichenkombination)

Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit freiwillig auf eine andere Kombination umkennzeichnen.

Online-Zulassung i-Kfz

Eine Umkennzeichnung ist internetbasiert nicht möglich.

Vor Ort

Für eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ist die Vereinbarung eines Termins notwendig.

Sie benötigen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • gültiges Ausweisdokument
  • bisherige gesiegelte Kennzeichenschilder
  • ein elektronisches Zahlungsmittel

Gebühren: 28,20 EUR (ggf. zzgl. Wunschkennzeichengebühr)

Sofern einer der Fälle eintritt, dass

  • ein oder beide Kennzeichenschild(er) abhanden gekommen sind (Verlust oder Diebstahl) oder
  • die Siegelplaketten zerstört oder abhanden gekommen sind,

muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Ihre bisherigen Kennzeichen werden dann zur Fahndung ausgeschrieben und die Kombination auch zu Ihrem Schutz für zehn Jahre gesperrt.

Rechtsgrundlage: § 57 Abs. 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Sie benötigen dieselben Unterlagen wie oben, weiterhin ggf. das verbliebene Kennzeichenschild. Zusätzlich nehmen wir Ihnen bei Verlust eine entsprechende Verlusterklärung ab, bei Diebstahl legen Sie uns den Nachweis über die Erstattung einer Anzeige vor.

Gebühren: wie oben (ggf. zzgl. Verlusterklärung 10,00 EUR)

 

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