Zulassungsstelle


Unabhängig von Öffnungszeiten und Terminen können Sie Z
ulassungsanträge über unser  i-kfz Portal stellen.

Die Möglichkeit der Online-Zulassung steht rund um die Uhr zur Verfügung und ist mit geringeren Gebühren verbunden. 

Weitere Infos finden Sie hier.


 

!Keine Barzahlung!
Seit dem 01.01.2024 kann an allen drei Standorten der Zulassungsstelle nur noch mit elektronischen Zahlungsmitteln gezahlt werden.



AKTUELL

Eingeschränkte Erreichbarkeit der Kfz-Zulassungsstellen vor Ort - Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung

Die Standorte der Kfz-Zulassungsstelle sind momentan aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle sowie Personalfluktution besonders stark betroffen. Wir bitten Sie daher, nach kurzfristigen Terminen für dringende Anliegen an allen Standorten der Kfz-Zulassungsstelle zu suchen, und nicht nur am zu Ihrem Wohnort nächstgelegenen Standort. Zudem steht Ihnen unser Angebot für eine internetbasierte Zulassung (i-Kfz) zur Verfügung. Unser i-Kfz Portal ist unabhängig von Öffnungszeiten erreichbar.

Zeitunkritische Anliegen, wie etwa eine Neusiegelung von Kennzeichen, eine Adress- oder Namensänderung, oder auch technische Änderungen, müssen nicht unbedingt zeitnah erledigt werden. In diesem Fällen reicht es im Regelfall aus, wenn Termine auch erst in einigen Wochen verfügbar sind und wahrgenommen werden. 

Hinweise für eine Vorsprache in der Zulassungsstelle vor Ort

Vorsprachen vor Ort sind weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Termine können Sie online vereinbaren unter
https://termine.kreis-steinfurt.de/.

Die Wartezeiten auf einen freien Termin variieren regelmäßig von Standort zu Standort. Bitte weichen Sie gegebenenfalls für zeitkritische Terminbuchungen zu Ihren Anliegen auch auf die Standorte aus, die möglicherweise etwas weiter von Ihrem Wohnort entfernt liegen. Vielen Dank! 

- Wichtige Hinweise -

Bei der Vereinbarung und Wahrnehmung von Terminen gelten besondere Regeln:

Termine können derzeit für maximal 8 Wochen im Voraus gebucht werden. Die Termine sind weiterhin vorzugsweise online buchbar. Nachmittags ab ca. 15.30 Uhr werden regelmäßig Termine für den Folgetag freigegeben, um kurzfristig Termine anbieten zu können. Darüber hinaus werden weitere Tagestermine nach Verfügbarkeit ab ca. 7.30 Uhr für die Buchung freigegeben.

Jeder abgesagte Termin wird unverzüglich wieder zur Verfügung gestellt. Bitte stornieren Sie daher zwingend alle Termine, die Sie nicht wahrnehmen können. Nutzen Sie dafür den Link, der Ihnen in der Terminbestätigungs-Email zugesandt wurde. Durch konsequente Stornierungen von nicht benötigten Terminen helfen Sie uns, regelmäßig zusätzliche kurzfristige Termine anbieten zu können. Ggfs. können Sie später hiervon selbst einmal profitieren.

In dringenden Angelegenheiten / Notfällen (z.B. Ersatz-Kfz wird aufgrund eines Unfalls benötigt, Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen) wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an kfz.zulassung@kreis-steinfurt.de . Wir melden uns dann kurzfristig bei Ihnen.

Einige Anliegen können bereits über unsere Online-Zulassungsbehörde Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) | Kreis Steinfurt (kreis-steinfurt.de) beantragt und bearbeitet werden. Die Online-Zulassungsbehörde ist unabhängig von Öffnungszeiten erreichbar.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin! Anliegen ohne vorherige Terminvereinbarung können nicht bearbeitet werden.

Gebühren sind mit elektronischen Zahlungsmitteln (z. B. EC-Karte) zu entrichten. Für Großkunden besteht die Möglichkeit, ein Sammelabrechnungsverfahren einzurichten.

Bitte informieren Sie sich vorher, welche Formulare und Unterlagen erforderlich sind und unterschrieben sein müssen. Sofern ein bereits vereinbarter Termin storniert werden muss (z. B. aufgrund kurzfristiger Schließung der Kfz-Zulassungsstellen) werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

Wir bitten um Ihr Verständnis und werben um Ihre Unterstützung! Vielen Dank!

Amtshilfe für die Zulassungsbehörde des Kreises Soest

Derzeit arbeiten Mitarbeitende aus der Zulassungsbehörde Soest, die nach einem Cyberangriff auf deren IT-Infrastruktur nicht arbeitsfähig ist, im Rahmen der Amtshilfe in den Räumlichkeiten der Kfz-Zulassungsstelle am Standort in Steinfurt. Im Rahmen der Amtshilfe ist es nicht möglich, dass Kreis-Soest-Bürger selbst in Steinfurt oder Minden vorstellig werden! Weitere aktuelle Informationen zur Amtshilfe für die Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Soest sind der regionalen Medienberichterstattung zu entnehmen.


Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inkl. Ausbau von i-Kfz Stufe 4

Online-Fahrzeugzulassung i-Kfz Stufe 4

Mit der sogenannten i-Kfz Stufe 4 ist es erstmals auch für juristische Personen möglich, die Online-Zulassung zu nutzen. Fahrzeugzulassungen auf die juristische Person selbst können ab dem 01.09.2023 über die dezentralen i-Kfz Portale der Kfz-Zulassungsbehörden erfolgen (Eigenzulassung). Sofern juristische Personen in Vollmacht Zulassungen auf Dritte vornehmen möchten, ist eine Registierung in der Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrtbundesamt erforderlich (Zulassung auf Dritte).

Das Portal des Kreises Steinfurt ist hierüber direkt erreichbar. Weitere Informationen zu i-Kfz Stufe 4 sind hier hinterlegt.

Der Zugang zu i-Kfz Stufe 4 kann ab dem 01.09.2023 über folgende Registrierungsmethoden erfolgen:

- elektronisches Identitätsdokument: z.B. neuer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel etc. (Vertrauensniveau hoch)

- mittels Nutzerkonto: Bund ID (natürliche Personen) oder Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat (juristische Personen)

- Zugang über die Großkundenschnittstelle (auschließlich juristische Personen - hierfür ist vorab eine Registrierung beim KBA erforderlich)

Hinweis zur Einführung von i-Kfz Stufe 4

Aktuell kann es bei i-Kfz Stufe 4 vereinzelt noch zu Einschränkungen kommen, die schnellstmöglich ausgeräumt werden sollen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Neufassung FZV tritt zum 01.09.2023 in Kraft
Am Freitag, 01.09.2023, trat die Verordnung zum Neuerlass der FZV und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft. Mit der Neufassung gehen u.a. folgende Gebührenerhöhungen einher:

Zulassungsvorgang
Gebühren_Nr. GebOStbis 31.08.2023ab 01.09.2023
Zulassung oder Wiederzulassung
221.1
27,00 €
30,00 €
Zulassung oder Wiederzulassung (internetbasiert)
22.1.1
27,90 €
12,80 €
Tageszulassung
221.1.2
- - -
45,90 €
Tageszulassung (internetbasiert)
221.1.3
- - -
14,90 €
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel
221.2
27,00 €
27,10 €
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel (internetbasiert)
221.2.1
28,20 €
12,10 €
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
221.6
11,60 €
23,00 €
Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung (internetbasiert)
221.7
12,50 €
10,60 €
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens
221.8
16,70 €
24,20 €
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens (internetbasiert)
221.8.1
17,00 €
10,40 €
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel
221.9
16,70 €
23,60 €
Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel (internetbasiert)
221.9.1
17,00 €
9,90 €
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel
221.10
27,00 €
26,20 €
Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens - mit und ohne Halterwechsel (internetbasiert)
221.10.1
27,90 €
12,40 €
Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks
224.1
6,90 €
15,90 €
Außerbetriebsetzung innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks (internetbasiert)
224.2
5,70 €
2,10 €
Änderung der Anschrift des Halters innerhalb desselben Zulassungsbezirks
225
10,20 €
10,20 €
Änderung der Anschrift des Halters innerhalb desselben Zulassungsbezirks (internetbasiert)
225.1
11,40 €
4,30 €

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die dort aufgeführten Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt. Die mit der  Neufassung der FZV einhergehenden Gebührenerhöhungen liegen nicht im Ermessen der Kfz-Zulassungsbehörden. Vielmehr sind die Gebühren eine gesetzliche Vorgabe. Die o.g. Gebühren stellen die Grundgebühren für die aufgelisteten Vorgangsarten dar. Ergänzend sind abhängig vom Einzellfall weitere Gebühren zu erheben, z.B. für das Ausstellen von Dokumenten oder Mitteilungen an das KBA.

Ukrainische Fahrzeuge im Bundesgebiet

Hinweise zum Betrieb von ukrainischen Fahrzeugen finden Sie hier.


In allen anderen Fällen stehen Ihnen die Kfz-Zulassungsstellen sowie die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt unter der folgenden Telefon-Hotline zur Verfügung:

Kfz-Zulassungsstelle Steinfurt:        02551 69-2049
Kfz-Zulassungsstelle Rheine:           02551 69-4100
Kfz-Zulassungsstelle Tecklenburg: 02551 69-3759


Führerscheinstelle:                           02551 69-2999

Vielen Dank!

Ihre Kfz-Zulassungsstellen


Unsere Zuständigkeit

Der Kreis Steinfurt als Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig für Kraftfahrzeuge und deren Halter, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren Betriebssitz im Kreis Steinfurt haben.

Ihre Anliegen können Sie in unseren drei Kfz-Zulassungsstellen in Rheine, Steinfurt oder Tecklenburg nach vorheriger Terminvereinbarung vortragen.

Unser Kerngeschäft

  • Sie wollen Ihr Fahrzeug anmelden oder ummelden (Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Fahrzeug aus dem Ausland)?
  • Sie wollen Ihr Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)?
  • Sie wollen Ihre Fahrzeugpapiere ändern lassen (Namensänderung, Anschriftenänderung oder technische Änderung)?

Unsere Dienstleistungen A-Z

Hier finden Sie alle Vordrucke der Zulassungsstelle zum herunterladen:

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