Kleinprojekteförderung 2025 startet!
1. und 2. Vorsitzende der LAG Steinfurter Land e. V.: Robert Wenking (Bürgermeister von Horstmar) und Alfred Engeler (Bereichsleiter "Innungen" der Kreishandwerkerschaft Steinfurt Warendorf) verkünden die Kleinprojekteförderung 2025 (Foto: Verena Bömer)
Jetzt Ideen für das Steinfurter Land entwickeln und bis 06.04.2025 bewerben!
Sie haben eine Idee für ein Projekt in unserer Region? Über die Kleinprojekteförderung sollen dieses Jahr wieder Projekte in der LEADER-Region Steinfurter Land unterstützt werden.* Bis zu 80 Prozent der maximalen Gesamtkosten von 15.000 Euro können pro Projekt gefördert werden. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Projekt einen Beitrag zu den regionalen Entwicklungszielen der LEADER-Region leisten und das Projekt bis zum 30.11.2025 umsetzen.
Den Schwerpunkt der Regionalen Entwicklungsstrategie für die Jahre 2023 - 2028 bildet das Thema Resilienz. Die LEADER-Region hat sich zum Ziel gesetzt, das Steinfurter Land gut vorzubereiten auf den Umgang mit künftigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir unsere Region zukunftsorientiert und lebenswert gestalten – bewerben Sie sich jetzt mit Ihrer Projektidee!
*Bitte beachten sie, dass dieser Aufruf und eine Förderung von Projekten aktuell noch unter dem Vorbehalt stehen, dass die beantragten Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und der Bezirksregierung Münster bewilligt werden. Dies kann aufgrund der verzögerten Beschließung des Bundeshaushalts in diesem Jahr länger dauern als üblich.
Ablauf der Kleinprojekteförderung 2025:
Online-Schulung zur Antragstellung: | 05. März 2025, 17:30 Uhr |
Bewerbung: | Ab sofort bis einschließlich 06.04.2025 (verbindliches Fristende!) |
Bewertung der eingegangenen Bewerbungen: | Bis voraussichtlich Anfang Mai 2025 |
Entscheidung durch den erweiterten Vorstand der LAG Steinfurter Land e. V.: | Voraussichtlich Mai 2025 |
Verkündung der Ergebnisse: | Voraussichtlich Anfang Juni 2025 |
Unterzeichnung des Weiterleitungs-vertrages bei Projekten mit einer Förderzusage: | Voraussichtlich Ende Juni 2025 |
Umsetzungsphase: | Voraussichtlich ab Juni 2025 bis spätestens 30.11.2025 |
1. Online-Schulung für Projektträger*innen: | voraussichtlich im Juni 2025 |
Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit: | Ab Vertragsunterzeichnung bis zur Abrechnung |
2. Online-Schulung für Projektträger*innen: | voraussichtlich Ende 2025 |
Projektabschluss und Abrechnung: | Bis 30.11.2025 |
Auszahlung der Fördermittel: | Voraussichtlich bis 31.12.2025 |
Die Förderung auf einen Blick:
Jedes Kleinprojekt muss einen Beitrag zu mindestens einem Ziel der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten.
Die geplanten Kleinprojekte dürfen Gesamtkosten von 15.000 € (brutto) nicht überschreiten.
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (max. 12.000 € pro Maßnahme). Die restlichen 20 % müssen von den Antragstellenden als Eigenmittel selbst aufgebracht werden.
Gefördert werden Sachkosten (investiv und nicht investiv) und Dienstleistungen.
Je nach Fördergegenstand muss für einen Zeitraum von 5 bis zu 12 Jahren die Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet werden (Zweckbindungsfrist).
Für nicht im Eigentum befindliche Flächen oder Gegenstände, die für das Projekt benötigt werden, muss ein Gestattungs-/Nutzungsvertrag mit dem*r Eigentümer*in abgeschlossen werden (spätestens bei Zusage einer Förderung).
Das Projekt muss vorfinanziert werden. Nach Projektabschluss und Abrechnung der Kosten erfolgt eine Erstattung.
Kleinprojekte müssen im Kalenderjahr 2025 bis spätestens zum 30.11.2025 umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.
Das Wichtigste zur Antragstellung
Nutzen Sie für die Antragstellung bitte den offiziellen Projektantrag. Nehmen Sie den Bewertungsbogen als Orientierungshilfe.
Neben Ihrem Projektantrag benötigen wir die im Informationsblatt aufgeführten und erläuterten Nachweise. Bitte berücksichtigen Sie Barrierefreiheit bei der Planung Ihres Projektes. Tipps zu deren Umsetzung finden Sie im Infoblatt zur Barrierefreiheit.
Einreichung der Anträge bis 06.04.2025 bitte ausschließlich per E-Mail an steinfurterland@kreis-steinfurt.de
Wer den rechtlichen Hintergrund studieren möchte: Die Grundlage der Förderung ist die offizielle Richtlinie zum Förderprogramm aus dem Landwirtschaftsministerium NRW (Kapitel 2 ist hier nicht relevant).
Die Projektauswahl erfolgt durch die LAG Steinfurter Land e. V. voraussichtlich im Mai im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Lesen Sie bitte für eine erfolgreiche Projektbewerbung alle Dokumente und Unterlagen sorgfältig durch. Denn nur vollständige Projektanträge inklusive aller benötigten Anhänge können in der Auswahl berücksichtigt werden.
Checkliste zur Antragstellung
Bitte senden Sie den ausgefüllten Projektantrag als PDF (unterschrieben) und zusätzlich als Word-Datei (im docx.-Format! Dies ist wichtig, da Ihre E-Mail sonst nicht zugestellt werden kann) mit allen relevanten Anlagen bis zum 06.04.2025, 23:59 Uhr, per E-Mail an: steinfurterland@kreis-steinfurt.de.
Bitte reichen Sie für Ihren Antrag folgende Unterlagen ein (siehe auch Informationsblatt):
- Projektantrag
- Nachweis der Zeichnungsbefugnis (außer bei kommunalen Antragstellenden)
- ggfs. Vollmacht
- Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit der geplanten Kosten
- unterzeichnete Datenschutz-Einwilligungserklärung
- ggf. Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme
- ggf. Fotos
Downloads rund um die Förderung von Kleinprojekten
- Projektantrag
- Datenschutz-Einwilligungserklärung (bitte unterschrieben mit den Antragsunterlagen zusammen einreichen!)
- Vollmacht (einzureichen, wenn Zeichnungsbefugnis für das Projekt auf eine andere Person übertragen wird)
- Informationsblatt
- Bewertungsbogen
- Hinweise zur Barrierefreiheit
- Übersicht der Ziele der regionalen Entwicklungsstrategie
- Regionale Entwicklungsstrategie
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
- Vorlage Nutzungs- und Gestattungsvertrag
Für Fragen zum Programm und zur Abwicklung stehen Ihnen zunächst Jana Dormann und Sarina Eßling vom Regionalmanagement zur Verfügung (02551 69-2128 oder -2130). Allerdings wird für den weiteren Verlauf der Betreuung und Abwicklung der Kleinprojekteförderung 2025 im Steinfurter Land ein Projektbüro beauftragt. Wir informieren Sie rechtzeitig über Ihre neue Ansprechperson.