Bußgeldstelle
Allgemeine Informationen
Link zur Online-Anhörung:
Verwarnung und Bußgeldbescheid
Verkehrsordnungswidrigkeiten können mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld geahndet werden.
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid
Gegen einen Bußgelbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.
Der Bußgeldkatalog
Im
Bußgeldkatalog ist festgelegt, wie hoch die Verwarnung oder die
Geldbuße für eine begangene Verkehrsordnungswidrigkeit festzusetzen ist.
Das Fahrverbot
Bei groben Verstößen gegen die Verkehrsregeln ist ein Fahrverbot anzuordnen.
Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER)
Voreintragungen im Verkehrszentralregister sind zu berücksichtigen.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Bußgeldstelle