Schwarzarbeit

Deutschland braucht mehr legale Beschäftigung. Arbeitslosigkeit schließt heute zu viele Menschen von einer gleichwertigen Teilhabe an unserer Gesellschaft aus. Schwarzarbeit schwächt die Chancen der Arbeitslosen, einen neuen legalen Arbeitsplatz zu finden. Und sie verursacht Einnahmeausfälle in Milliardenhöhen bei den Sozialversicherungsträgern und beim Staat, die zu Lasten aller Bürger und Betriebe gehen. Der Umfang der Schwarzarbeit wird in Deutschland auf 370 Milliarden Euro geschätzt, das entspricht einem Anteil von 17 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Der weitaus größte Betrag entfällt mit 140 Milliarden Euro auf den Bausektor und mit 55 Milliarden Euro auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Für den Staat bedeutet das Steuer- und Abgabenausfälle in Milliardenhöhe. Letztlich wird damit die Grundlage unseres Sozialstaates gefährdet. Auch für Auftraggeber bestehen bei Schwarzarbeit großen Risiken. Für Leistungen, die durch Schwarzarbeit erbracht wurden, besteht bei Mängeln kein Anspruch auf Gewährleistung. Der Auftraggeber kann für Steuern und Beiträge haftbar gemacht werden, die von der schwarz arbeitenden Firma nicht gezahlt wurden.


Was ist Schwarzarbeit?

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat trat zum 1.August 2004 das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung in Kraft. Mit diesem Gesetz wird die Verfolgung der Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Durch das Gesetz wird der Begriff der Schwarzarbeit neu definiert. Schwarzarbeit liegt danach vor, wenn jemand Dienst- und Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabeials Unternehmer seine sozialversicherungsrechtlichen Melde, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,als Steuerpflichtiger seine sich auf Grund der Dienst- und Werkleistungen ergebenden Steuerpflichten nicht erfüllt,als Empfänger von Sozialleistungen seine sich auf Grund der Dienst- und Werkleistungen ergebenden Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialversicherungsträger nicht erfüllt,als Erbringer von Dienst- und Werkleistungen kein Gewerbe beim örtlichen Ordnungsamt anzeigt,gewerbliche Arbeiten in einem zulassungspflichtigen Handwerk ausführt, ohne in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen zu sein.

Verstöße gegen das Schwarzarbeitsgesetz können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Weitere Informationen über die Handwerksrolleneintragung erhalten Sie bei der Handwerkskammer Münster.


Meldung über Schwarzarbeit

Die Verfolgung von organisierter illegaler Beschäftigung sowie der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben obliegt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Münster mit ihren Standorten in Münster und Gronau.


Ansprechpartner / Sachbearbeitung

Martin Lücker

Zimmer B681 (6. Etage)

Telefon: 0 25 51 / 69 22 13

Email: martin.luecker@kreis-steinfurt.de

 

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