Die
Darlehenshöhe ist abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens (Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B), der im Förderprogramm festgesetzten
Kostenkategorie, dem Familienbonus, dem Zusatzdarlehen für barrierefreie
Objekte und dem energetischen Standard (Zusatzdarlehen BEG40 Standard):
Kostenkategorie 2
(Hörstel, Hopsten, Horstmar, Laer, Lienen, Metelen, Mettingen, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Wettringen):
- Grundpauschale: 115.000 EUR (EKG A) - 69.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Kostenkategorie 3
(Altenberge, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Rheine, Tecklenburg, Westerkappeln):
- Grundpauschale: 148.000 EUR (EKG A) - 88.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Weitere Zusatzdarlehen
Für Bauvorhaben mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 EUR gewährt werden.
Für barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 11.500 €
gewährt werden. Ferner besteht die Möglichkeit Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz oder für standortbedingte Mehrkosten zu beantragen.