Förderung des Neubaus von EigentumsmaßnahmenDas Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen hat am 03.04.2026 die Förderrichtlichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen geändert. Voraussetzungen und Konditionen der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026
Gefördert werden Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Chancenprüfer der NRW.BANK.
Gefördert
wird die Neuschaffung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen durch Neubau oder Nutzungsänderung von Gebäuden.
Wie hoch sind die Darlehen? Die
Darlehenshöhe ist abhängig von der Höhe des Haushaltseinkommens (Einkommensgruppe A oder Einkommensgruppe B), der im Förderprogramm festgesetzten
Kostenkategorie, dem Familienbonus, dem Zusatzdarlehen für barrierefreie
Objekte und dem energetischen Standard (Zusatzdarlehen BEG40 Standard):
Kostenkategorie 2
(Hörstel, Hopsten, Horstmar, Laer, Lienen, Metelen, Mettingen, Ochtrup, Recke, Saerbeck, Steinfurt, Wettringen):
- Grundpauschale: 115.000 EUR (EKG A) - 69.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Kostenkategorie 3
(Altenberge, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lotte, Neuenkirchen, Nordwalde, Rheine, Tecklenburg, Westerkappeln):
- Grundpauschale: 148.000 EUR (EKG A) - 88.000 EUR (EKG B)
- Kinderbonus: 24.000 EUR je Kind
- Schwerbehinderte Person: 24.000 EUR (Soweit
nicht bereits als Kind berücksichtigt)
Weitere Zusatzdarlehen
Für Neubauten mit BEG Effizienzhaus 40 Standard kann ein Zusatzdarlehen in Höhe von 30.000 EUR gewährt werden.
Für barrierefreie Objekte kann zudem ein Zusatzdarlehen von 11.500 €
gewährt werden. Ferner besteht für Neubauten die Möglichkeit Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz oder für standortbedingte Mehrkosten zu beantragen.
Welche Konditionen gelten für die Darlehen? Zinsen: 0,5 % p. a. Verwaltungskosten:
0,5 % p.a. (wird in den ersten zwei Jahren ausgesetzt) Tilgung: 1,0 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen Auszahlung: 100 % Zinsbindung für die Einkommensgruppe A: 30 Jahre Zinsbindung für die Einkommensgruppe B: 5 Jahre Danach muss mit höheren Zinsen gerechnet werden. Auf Antrag kann eine weitere Zinsfestschreibung auf 0,5 % für weitere 25 Jahre erfolgen. Voraussetzung ist, dass Ihr Einkommen die dann gültigen Einkommensgrenzen der Einkommensgruppe B nicht überschreitet. Auf Antrag kann für die Einkommensgruppe A ein
Tilgungsnachlass von bis zu 10 % des Baudarlehens gewährt werden. Abweichend hiervon beträgt der Tilgungsnachlass für für die Einkommensgruppe A für die Zusatzdarlehen BEG Effizienzhaus 40, Standortaufbereitung und Bauen mit Holz 50 %. Ein Tilgungsnachlass für die Einkommensgruppe B wird hingegen nicht gewährt.
Bei Erteilung der Förderzusage fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 650,00 € an.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn u. a.
ein Baubeginn vor Antragstellung erfolgt ist, die Gesamtkosten nicht angemessen sind, diese auf Grund von bestehendem Vermögen ungerechtfertigt ist, bereits eigengenutzter ausreichender Wohnraum vorhanden ist.
Wie hoch muss die Eigenleistung sein?
Eine Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5 %
der Gesamtkosten erbracht werden. Wieviel Einkommen muss dem Haushalt für die Lebensführung verbleiben? Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die
wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen
aus der Baufinanzierung, den Betriebs- und Instandhaltungskosten und aller anderen
Zahlungsverpflichtungen vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte
verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist
(Mindestrückbehalt). Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt für einen Einpersonenhaushalt 1.010 EUR, einen Zweipersonenhaushalt 1.300 EUR, jede weitere Person zusätzlich 330 EUR.
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