Kleinprojekteförderung 2024

Kleinprojekteförderung 2024: Zweiter Förderaufruf gestartet! Jetzt Projektideen für das Steinfurter Land einreichen

 

Jetzt Ideen für das Steinfurter Land entwickeln und bis 03.06.2024 bewerben

Sie haben eine Idee für ein Projekt in unserer Region? Über die Kleinprojekteförderung sollen dieses Jahr wieder Projekte in der LEADER-Region Steinfurter Land unterstützt werden.* Bis zu 80 Prozent der maximalen Gesamtkosten von 15.000 Euro können pro Projekt gefördert werden. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrem Projekt einen Beitrag zu den regionalen Entwicklungszielen der LEADER-Region leisten und das Projekt bis zum 30.11.2024 umsetzen.

Den Schwerpunkt der Regionalen Entwicklungsstrategie für die Jahre 2023 - 2028 bildet das Thema Resilienz. Die LEADER-Region hat sich zum Ziel gesetzt, das Tecklenburger Land gut vorzubereiten auf den Umgang mit künftigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir unsere Region zukunftsorientiert und lebenswert gestalten – bewerben Sie sich jetzt mit Ihrer Projektidee!

*Bitte beachten sie, dass dieser Aufruf und eine Förderung von Projekten aktuell noch unter dem Vorbehalt stehen, dass die beantragten Fördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und der Bezirksregierung Münster bewilligt werden.


Ablauf der Kleinprojekteförderung 2024:

Bewerbung: Ab sofort bis einschließlich 03.06.2024 (verbindliches Fristende!)
Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:Bis voraussichtlich Mitte Juni 2024
Entscheidung durch den erweiterten Vorstand der LAG Steinfurter
Land e.V.:
Voraussichtlich Ende Juni 2024
Verkündung der Ergebnisse:Voraussichtlich Ende Juni 2024
Unterzeichnung des Weiterleitungs-vertrages bei Projekten mit einer Förderzusage:Voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2024
Umsetzungsphase:Voraussichtlich ab Anfang Juli 2024 bis spätestens 30.11.2024
Dokumentation und
Öffentlichkeitsarbeit:
Ab Vertragsunterzeichnung bis zur Abrechnung
Projektabschluss und Abrechnung:Bis 30.11.2024
Auszahlung der Fördermittel:Voraussichtlich bis 31.12.2024


Die Förderung auf einen Blick:

  • Jedes Kleinprojekt muss einen Beitrag zu mindestens einem Ziel der Regionalen Entwicklungsstrategie leisten.

  • Geplante Kleinprojekte dürfen Gesamtkosten von 15.000 € (brutto) nicht überschreiten.

  • Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % (max. 12.000 € pro Maßnahme). Die restlichen 20 % müssen von den Antragstellenden als Eigenmittel selbst aufgebracht werden.

  • Gefördert werden Sachkosten (investiv und nicht investiv) und Dienstleistungen.

  • Je nach Fördergegenstand muss für einen Zeitraum von 5 bis zu 12 Jahren die Instandhaltung geförderter Gegenstände gewährleistet werden (Zweckbindungsfrist).

  • Für nicht im Eigentum befindliche Flächen oder Gegenstände, die für das Projekt benötigt werden, muss ein Gestattungs-/Nutzungsvertrag mit dem*r Eigentümer*in abgeschlossen werden (spätestens bei Zusage einer Förderung).

  • Das Projekt muss vorfinanziert werden. Nach Projektabschluss und Abrechnung der Kosten erfolgt eine Erstattung.

  • Kleinprojekte müssen im Kalenderjahr 2024 bis spätestens zum 30.11.2024 umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden.

Das Wichtigste zur Antragstellung

  • Nutzen Sie für die Antragstellung bitte den offiziellen Projektantrag. Nehmen Sie den Bewertungsbogen als Orientierungshilfe.

  • Neben Ihrem Projektantrag benötigen wir die im Informationsblatt aufgeführten und erläuterten Nachweise. Bitte berücksichtigen Sie Barrierefreiheit bei der Planung Ihres Projektes. Tipps zu deren Umsetzung finden Sie im Infoblatt zur Barrierefreiheit.

  •  Einreichung der Anträge bis zum 03.06.2024 bitte ausschließlich per E-Mail an: kuhlemann@pro-t-in.de

  • Wer den rechtlichen Hintergrund studieren möchte: Die Grundlage der Förderung ist die offizielle Richtlinie zum Förderprogramm aus dem Landwirtschaftsministerium NRW (Kapitel 2 ist hier nicht relevant).

Die Projektauswahl erfolgt durch die LAG Steinfurter Land e.V. voraussichtlich Ende Juni 2024 im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Lesen Sie bitte für eine erfolgreiche Projektbewerbung alle Dokumente und Unterlagen sorgfältig durch. Denn nur vollständige Projektanträge inklusive aller benötigten Anhänge können in der Auswahl berücksichtigt werden.


Checkliste  zur Antragstellung

Bitte senden Sie den ausgefüllten Projektantrag als PDF (unterschrieben) und zusätzlich als Word-Datei (im docx.-Format! Dies ist wichtig, da Ihre E-Mail sonst nicht zugestellt werden kann) mit allen relevanten Anlagen bis zum 03.06.2024, 24:00 Uhr, per E-Mail an: kuhlemann@pro-t-in.de.

Bitte reichen Sie für Ihren Antrag folgende Unterlagen ein (siehe auch Informationsblatt):

  • Projektantrag
  • Nachweis der Zeichnungsbefugnis (außer bei kommunalen Antragstellenden)
  • ggfs. Vollmacht 
  • Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit der geplanten Kosten
  • unterzeichnete Datenschutz-Einwilligungserklärung
  • ggf. Lageplan mit Einzeichnung der Maßnahme
  • ggf. Fotos

Downloads rund um die Förderung von Kleinprojekten


Für Fragen zum Programm und zur Abwicklung steht Ihnen im Projektbüro pro-t-in GmbH Silke Kuhlemann zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: Telefonisch unter 0591 964943-36 oder per E-Mail unter kuhlemann@pro-t-in.de.


 

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