Hilfen für Menschen mit Behinderungen im Beruf

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Leistungsbeschreibung

„Behinderte Menschen im Beruf" - für sie hat der Gesetzgeber vielfältige Möglichkeiten geschaffen.
Die Rechtsgrundlagen befinden sich im zweiten Teil des Sozialgesetzbuches IX „Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen" und in der „Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung" (SchwbAV).

Im SGB IX sind Regelungen für verschiedenste Leistungsträger zusammengefasst worden. Neben uns als örtlichen Träger und dem Integrationsamt verweist das SGB IX auf die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit sowie die Berufsgenossenschaften. Über die Zuständigkeiten beraten wir Sie gern.

Ziel der Leistungen ist die dauerhafte Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Berufsleben. Behinderungsbedingte Nachteile sollen hierdurch so weit wie möglich ausgeglichen werden, Fähigkeiten gefördert und geschützt, Arbeitsplätze geschaffen und gesichert werden.

Anspruchsberechtigt sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Die Hilfestellung erfolgt sowohl in Form finanzieller Leistungen als auch gezielte Beratung.

Wir informieren Sie gerne!

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Amtes für Soziales und Pflege.
Schwerbehinderung und Gleichstellung
Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
Kündigungsschutz und Prävention
Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen

Ferdinand Hagemann

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Tel.: 02551 69-1660
Fax: 02551 69-91660
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Christian Lis

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