Baulastenverzeichnis
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Leistungsbeschreibung
Einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis finden Sie unter "Anträge/Formulare". Die schriftliche Auskunft ist gebührenpflichtig.
Anträge auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und auf Eintragung oder Löschung einer Baulast können auch digital über das bauportal.nrw gestellt werden. Um die Antragsassistenten des Bauportal.NRW nutzen zu können, ist eine Authentifizierung über das Nutzerkonto Bund (BundID) und für Unternehmerinnen und Unternehmer über das Unternehmenskonto (auf Basis von ELSTER) erforderlich. Die entsprechenden Links mit weiterführenden Informationen sind auf der Seite des bauportal.nrw hinterlegt.
Hält ein Bauvorhaben die erforderliche Abstandfläche zur Grundstücksgrenze nicht ein, so kann die Grundstücksnachbarin oder der Grundstücksnachbar die fehlende Abstandfläche durch Abgabe einer Baulasterklärung auf ihr bzw. sein Grundstück übernehmen. Die Grundstücksnachbarin oder der Grundstücksnachbar muss dann auf ihrem bzw. seinem Grundstück neben der für ihr bzw. sein Bauvorhaben erforderlichen Abstandfläche zusätzlich die durch die Baulasterklärung übernommene Abstandfläche einhalten.
Erschließungsbaulast
Ist ein Baugrundstück nicht ausreichend erschlossen, kann dieser Mangel durch Unterzeichnung einer Baulasterklärung mit Einräumung eines - je nach Bedarf - Geh-, Fahr- und/oder Leitungsrechtes beseitigt werden.
Stellplatznachweis
Ein notwendiger Stellplatz kann außer auf dem Baugrundstück auch auf einem geeigneten Grundstück in der näheren Umgebung errichtet werden. Dieser Stellplatz ist durch durch eine entsprechende Baulasterklärung für das Baugrundstück abzusichern.
Vereinigungsbaulast
Ein Gebäude darf auf mehreren Grundstücken nur dann errichtet werden, wenn die betroffenen Grundstücke mittels Baulast baurechtlich zu einem Grundstück vereinigt wurden. Durch diese Vereinigungsbaulast wird die Überbauung von Grundstücksgrenzen ermöglicht.
Rechtsgrundlage
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Erforderliche Unterlagen
-
Baulastenerklärung des Eigentümers
-
Lageplan
Hinweis zum Lageplan
Für die Eintragung einer Erschließungs- oder Abstandflächenbaulast sowie einer Baulast, die sich flächenmäßig auf Grundstücke oder Teile von Grundstücken bezieht, ist ein Lageplan in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.Sofern in der Verpflichtungserklärung auf einen Lageplan Bezug genommen wird, muss dieser amtlich sein. Ein amtlicher Lageplan wird von einem Katasteramt oder von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt.
Ansonsten reicht ein einfacher Lageplan.
Damit jedoch auch die Bauherrin oder der Bauherr, die jeweilige Stadt/Gemeinde und ggf. auch die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer eine Ausfertigung erhalten können, wird die Vorlage von 4 bzw. 5 Ausfertigungen des Lageplanes empfohlen.
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auskünften.
Auszug aus der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Tarifstelle 3.1.5.6.1
Entscheidung über die Eintragung einer Baulast
Gebühr: Euro 50 bis 250
Tarifstelle 3.1.5.6.2
Entscheidung über die Löschung einer Baulast
Gebühr: Euro 50 bis 250
Tarifstelle 3.1.5.6.3
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühr: Euro 50 bis 150 je Grundstück
Tarifstelle 3.1.5.6.4
Schriftliche Auskunft darüber, dass kein Baulastenblatt besteht
Gebühr: Euro 30 je Grundstück
Formulare
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (digitaler Antrag)
Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.pdf
bauportal.nrw