Verfahrenslotsen


Junge Menschen mit seelischen, körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen stehen vor vielen Herausforderungen. Für sie können Leistungen der Eingliederungshilfe in Betracht kommen. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft zu ermöglichen. Das System der Leistungen und Behörden ist komplex und unübersichtlich, so dass es nicht immer einfach ist, die richtige Hilfe zu finden. Seit dem 01. Januar 2024 besteht ein Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch Verfahrenslotsen. Die Beratung richtet sich an junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr und deren Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten.

Verfahrenslotsen haben gem. § 10b SGB VIII die Aufgabe, über die in Betracht kommenden Leistungen der Eingliederungshilfe zu informieren, bei der Antragstellung und Verwirklichung von Ansprüchen zu unterstützen. Sie vermitteln an die zuständigen Stellen und beraten im Konfliktfall.

Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. 


Sie haben Fragen und suchen Rat?

Dann wenden Sie sich an Ihre Verfahrenslotsin:

Kreis Steinfurt
Jugendamt
Silvia Weddeling
Tel. 02551 692356
silvia.weddeling@kreis-steinfurt.de

 

Jahresbericht und kommunale Datenblätter

DER JAHRESBERICHT BIETET EINEN TRANSPARENTEN EINBLICK IN DIE SCHWERPUNKTTHEMEN UND ENTWICKLUNGEN DES JAHRES 2023. 

FÜR DAS AKTUELLE JAHR IST EBENFALLS EINE VERÖFFENTLICHUNG GEPLANT.

    HIer finden Sie die Datenblätter der Kommunen für 2023


    LEITBILD

    Daran wollen wir uns messen lassen...

    Das Leitbild des Kreisjugendamtes ist gemeinsam mit allen Mitarbeitenden entstanden und wird regelmäßig überprüft, fortgeschrieben und weiterentwickelt.

    Das aktuelle Leitbild finden Sie hier.

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