Förderprogramme
Streuobstwiesenförderung
Streuobstbestände gehören zu den Landwirtschaftsflächen mit einem besonders hohem Biotopwert und tragen deshalb in besonderem Maße zum Erhalt der biologischen Vielfalt in NRW bei.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Stefan Kölker | Telefon: 0 25 51 / 69 14 31 E-Mail: stefan.koelker@kreis-steinfurt.de |
Christian Schliemann | Telefon: 0 25 51 / 69 14 30 E-Mail: christian.schliemann@kreis-steinfurt.de |
Blühflächenförderung
Fördern Sie aktiv die biologische Vielfalt und legen Sie eine Blühfläche an!
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt stellt kostenfrei zertifiziertes Regio-Saatgut für die Anlage einer Blühfläche aus heimischen Pflanzen zur Verfügung. Das Förderprogramm „Blühflächen“ richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die im Kreis Steinfurt wohnen.
Mit der Aussaat von Wildblumen(wiesen) verschönern Sie nicht nur Ihren Garten und die Landschaft, Sie schaffen auch Lebensräume für viele verschiedene Tier- und Pflanzenarten.
Bis zu einer Flächengröße von 30 m² kann das Saatgut gegen Unterschrift bei der UNB im Kreishaus in Steinfurt, im Kreislehrgarten in Steinfurt oder der Biologischen Station Kreis Steinfurt abgeholt werden.
Für größere Flächen muss ein einfacherAntrag gestellt werden. Nach Erhalt eines positiven Bescheids, kann das Saatgut nach telefonischer Absprache bei der UNB in Steinfurt oder der Kreisstraßenmeisterei in Ibbenbüren abgeholt werden.
Weitere Informationen können Sie dem Flyer entnehmen oder erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt.
- Flyer "Blüflächenförderprogramm"
- Antrag "Blüflächenförderprogramm"
- Infos zur Saatgutmischung und Anlage und Pflege der Blühfäche
- Handreichung Regiosaatgut aus dem Projekt „Wege zur Vielfalt“
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Stefan Kölker | Telefon: 0 25 51 / 69 14 31 E-Mail: stefan.koelker@kreis-steinfurt.de |
Esther Susewind | Telefon: 0 25 51 / 69 14 84 E-Mail: esther.susewind@kreis-steinfurt.de |
Jessica Focke | Telefon: 0 25 51 / 69 14 23 E-Mail: jessica.focke@kreis-steinfurt.de |
Einmalige Förderung von Naturschutzmaßnahmen...
Über die „Richtlinien zur Förderung von Natur und Landschaft“ werden einmalige Maßnahmen im Außenbereich des Kreises Steinfurt unterstützt. Anerkannte Naturschutzverbände sowie Privatpersonen, Vereine und andere Organisationen können diese Förderung beantragen. Die Bewilligung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Die Auszahlung erfolgt erst nach beanstandungsfreier Abnahme der Maßnahme durch die Untere Naturschutzbehörde.
Aus dem Programm können folgende Maßnahme gefördert werden:
- (Wall-)Hecken auf den Stock setzen
- Feldgehölze, Hecken, Waldränder oder Uferbepflanzungen anlegen
- Alleen oder Baumreihen anlegen
- Obstbäume auf Flächen bis 0,25 ha pflanzen
- Biotope (z. B. Ökoteiche) anlegen und pflegen
- Kopfbaumpflege
- Sonstige Maßnahmen von hohem ökologischem Wert (z. B. Erhalt von Fledermaus-, Amphibien- oder Wildbienenvorkommen) Tabelle mit Übersicht der Maßnahmen und Entgelte
Für einen Antrag auf Förderung benutzen Sie bitte das folgende Antragsformular. Dieses enthält auch eine Pflanzliste mit den zu verwendenden standortgerechten Gehölzen sowie die aktuellen Richtlinien zur Förderung von Natur und Landschaft im Kreis Steinfurt.
Informationen für die Förderung von Vogel-, Fledermauskästen oder Insektennisthilfen haben (in den Richtlinien unter 2.5 Artenschutzmaßnahmen), sind in der Handreichung Nisthilfen zur Förderung von Natur und Landschaft zusammengefasst.
- Antrag auf Zuwendung für die Förderung von Natur und Landschaft (PDF)
- Handreichung Nisthilfen zur Förderung von Natur und Landschaft (PDF)
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Stefan Kölker | Telefon: 0 25 51 / 69 14 31 E-Mail: stefan.koelker@kreis-steinfurt.de |
Christian Schliemann | Telefon: 0 25 51 / 69 14 30 E-Mail: christian.schliemann@kreis-steinfurt.de |
Vertragsnaturschutz im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms (mehrjährige Förderung)...
Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) soll einen Beitrag dazu leisten, die kulturhistorisch gewachsenen Landschaften und Lebensräume unter zentraler Mithilfe der Landwirte zu pflegen und nachhaltig zu entwickeln. Dazu erhält der Bewirtschafter einen finanziellen Ausgleich für Bewirtschaftungsbeschränkungen, die für eine naturschutzorientierte Nutzung auf schutzwürdigen Flächen vereinbart werden (Vertragsnaturschutz). Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel fünf Jahre.
Die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfolgt ausschließlich freiwillig. Neben Landwirten können auch Privatpersonen, Vereine und andere Gruppen über dieses Programm Fördergelder beantragen.
Vertragsnaturschutz ist auf folgenden Flächen möglich:
- Grünlandflächen in Naturschutzgebieten
- geschützte Grünland-Biotope
- Grünland in Landschaftsplangebieten, welches als nicht umbruchwürdig festgesetzt worden ist
- Grünland in Biotopverbundsystemen
Die Karte der Förderkulisse können Sie hier abrufen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Förderung von Streuobstwiesen im gesamten Kreis Steinfurt sowie die extensive Nutzung von Ackerflächen in festgelegten Förderkulissen möglich.
Je nach Art der vereinbarten Bewirtschaftungsauflagen (zum Beispiel in Abhängigkeit von Düngung, Besatzdichte oder Mahdtermin) werden verschiedene Entgelte gezahlt.
Die Beratung und Betreuung erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt, im Bereich der Grünlandextensivierung auch durch die Biologische Station Kreis Steinfurt e. V.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:
Werner Oelgeklaus | Telefon: 0 25 51 / 69 14 29 E-Mail: werner.oelgeklaus@kreis-steinfurt.de |
Hanna Bruns | Telefon: 0 25 51 / 69 14 35 E-mail: hanna.bruns@kreis-steinfurt.de |
Siegrid Boolke | Telefon: 0 25 51 / 69 14 99 E-mail: sigrid.boolke@kreis-steinfurt.de |
Heckenmanagement, Wallhecken...
Besitzer von Feld- und Wallhecken haben die Möglichkeit, sich bei der Pflege der Hecken vom Kreis Steinfurt unterstützen zu lassen.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:
Dirk Ruwe | Telefon: 0 25 51 / 69 43 14 Mobil: 01 75 / 5 82 60 96 E-mail: dirk.ruwe@kreis-steinfurt.de |
Weitere Fördermöglichkeiten im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen finden Sie bei der Landwirtschaftskammer NRW.
Weitere Ansprechpersonen für das Sachgebiet "Natur und Artenschutz" finden sie unter Team.
Weiterführende Informationen und Formulare finden Sie unter:
Formulare, Vordrucke, Merkblätter