Seiteneinsteigeruntersuchung

Für alle zugewanderten Kinder und Jugendliche ist wie bei allen deutschen Kindern mit Schuleintritt eine ärztliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Zur Untersuchung der „Seiteneinsteigenden“ kommt die Schulärztin/der Schularzt während der Schulzeit in die Schule.

Es werden bei der Untersuchung keine Impfungen durchgeführt. Des Weiteren wird immer auf kulturelle und religiöse Vorschriften Rücksicht genommen.

Selbstverständlich dürfen die Erziehungsberechtigten ihr Kind bei der Untersuchung begleiten. Bedarfsweise kann die Unterstützung durch einen Dolmetscher erfolgen (rechtzeitige Voranmeldung erforderlich!).

Im Anschluss an die Untersuchung informiert die Schulärztin/der Schularzt die Schulleitung über sämtliche schulrelevanten Befunde.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Schulärztliche Untersuchungen bei der Einschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen

Schulgesetz NRW


Was umfasst die schulärztliche Untersuchung?

Was benötigt der Schularzt/ die Schulärztin?

Ansprechperson:

Mareen Ehbing
Tel: 02551 69-2893
Fax: 02551 69-92893
mareen.ehbing@kreis-steinfurt.de
Janina Lohlammert
Tel: 02551 69-2854
Fax: 02551 69-92854
janina.lohlammert@kreis-steinfurt.de


 

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen.