Bauamt

Bauen

Bauen im Kreis SteinfurtDer Kreises Steinfurt ist für 19 von 24 Städten und Gemeinden im Kreis Steinfurt als Untere Bauaufsichts-behörde zuständig.

Die fünf Städte Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt sind innerhalb ihrer Gemeindegrenzen selbst als Untere Bauaufsichtsbehörde tätig. Der Kreis nimmt hier die Aufgaben der Obere Bauaufsichtsbehörde wahr.

Rund ums Bauen gibt es eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften. Im Mittelpunkt stehen dabei das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung. Die Anwendung dieser Vorschriften wirft häufig Fragen auf, die wir Ihnen im Rahmen einer umfassenden Bauberatung gerne beantworten.

Wohnen

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder dem Erwerb von Eigenheimen, dem Neubau von Mietwohnungen oder dem barrierefreien oder energieeffizienten Umbau bestehender Wohnungen an. Besondere Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.

Gefördert werden die Baumaßnahmen durch die  Vergabe zinsgünstiger Darlehen, die durch die Wohnraumförderung des Kreises Steinfurt bewilligt werden. 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug geförderter Wohnungen, sowie die Ausstellung von Bescheinigungen im Rahmen der Prüfung von Zinssenkungsanträgen der NRW.Bank.

Denkmalschutz

Haus CappelnAufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege  ist es, unser kulturelles Erbe zu bewahren und zu pflegen. Zu den schützenwerten Denkmälern zählen aber nicht nur herausragende Kirchen und Schlösser, sondern auch die baulichen Zeugnisse, die das alltägliche Leben jeder Bevölkerungsschicht widerspiegeln. Dazu gehören Bürger- und Bauernhäuser aber auch technische Denkmäler, wie Mühlen, Handwerksbetriebe und frühindustrielle  Fabrikanlagen. Ebenso sind historische Stadt- und Ortskerne, Plätze und Grünanlagen wichtige Zeugnisse unserer Vergangeheit und sollen erhalten werden.

Eine erste Ansprechpersonen für Ihre Fragen zum Denkmalschutz und der Denkmalpflege finden Sie bei der Unteren Denkmalbehörden Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Kreis ist als Obere Denkmalbehörde in die vielfältigen Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege eingebunden.

Brandschutz

Die Brandschutzdienststelle des Kreises Steinfurt gibt im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens für die unteren Bauaufsichtsbehörden im Kreis Steinfurt, d. h. Kreis Steinfurt und Städte Emsdetten, Greven und Steinfurt (Städte Ibbenbüren und Rheine verfügen über eine eigene Brandschutzdienststelle), Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz ab.

In besonderen Fällen nimmt die Brandschutzdienststelle an Bauzustandsbesichtigungen, Wiederkehrenden Prüfungen und Brandschauen teil.

Ferner erfolgt eine Anleitung der Brandschutztechniker in den Städten und Gemeinden des Kreises.

Klimaschutz

Im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten sowie der Einsparung von Energie in Gebäuden hat der Gesetzgeber die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäude (Energieeinsparverordnung – EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) erlassen.

Die EnEV soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.

Informationen und Beratungsmöglichkeiten auch zu Förderprogrammen erhalten Sie z. B. bei den Mitgliedern der Architektenkammern und der Ingenieurkammer-Bau sowie bei der KfW-Bank.

 

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