/ Großraum- und Schwertransporte

Leistungsbeschreibung

In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist festgelegt, welche Abmessungen und Gewichte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen haben dürfen.

Der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte (bereits ohne unteilbare Ladung) die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten, ist nach § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubnispflichtig. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.

Für die Erteilung der streckenbezogenen Erlaubnis ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zuständig, sofern der erlaubnispflichtige Verkehr dort beginnt oder das den Transport durchführende Unternehmen dort seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister (§13 HGB) besteht, hat.

Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist die Vorlage einer gültigen fahrzeugtechnischen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO.

Für Transporte, bei denen die Abmessungen des Fahrzeuges durch die Ladung (unteilbar) überschritten werden, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO erforderlich.

Die Zuständigkeit für die Beantragung von streckenbezogenen Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO liegt bei den Städten Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Rheine und Steinfurt, sofern der zu genehmigende Verkehr dort beginnt oder das den Transport durchführende Unternehmen dort seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung, bei der eine Pflicht zur Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister (§ 13 HGB) besteht, hat. Für die anderen Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt ist das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt zuständig.

Im Falle einer flächendeckenden Erlaubnis bzw.  Ausnahmegenehmigung ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk die den Transport durchführende Person ihren Wohnort oder Sitz oder das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz hat. Diese Regelung gilt auch analog für streckenbezogene Dauererlaubnisse/-ausnahmegenehmigungen, die für bis zu fünf Fahrwege erteilt werden können.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr wird nach Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) im Zusammenhang mit dem Anhang zu Gebühren-Nummer 263.1.1 erhoben.



Rechtsgrundlage

  • §§ 18 Absatz 1 Satz 2; 22 Absatz 2 - 4, 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)


Was sollte ich noch wissen?

Antragstellung

Mit Beginn des Jahres 2008 wurde VEMAGS (Abkürzung für "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte") eingeführt. Hierbei handelt es sich um das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Anträge für Großraum- und Schwertransporte können mit Hilfe dieses internetgestützten Verfahrens online unter folgendem Link beantragt werden: https://www.vemags.de. Auf dieser Seite erhalten Sie auch weitere Informationen zu VEMAGS.

Um VEMAGS nutzen zu können ist eine einmalige Registrierung für VEMAGS erforderlich. Diese können Sie auf der Seite https://www.vemags.de/registrierung/ vornehmen.

Haben Sie Fragen zur Registrierung oder Anregungen wenden Sie sich bitte über Kontakt - VEMAGS an die Landesbeauftragten Nordrhein-Westfalen für VEMAGS beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.


Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (ohne Polizei) im Kreis Steinfurt

Die Verwaltungsvorschriften zu § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurden am 30.05.2017 geändert. Eine Begleitung durch Privatfirmen an Stelle der Polizei soll zum Regelfall werden. Für weitere Informationen klicken Sie hier.


An wen muss ich mich wenden?

Ihre Anträge werden von folgenden Mitarbeiter/innen bearbeitet:

Frau Künnemann

Frau Libau

Frau Nowag

Frau Overkamp

Frau Wagner

Frau Wülker

Herr Beck




Telefon-Nr.:
0 25 51 / 69 13 73

E-Mail: schwertransporte@kreis-steinfurt.de

Ihre Anträge und Anfragen richten Sie bitte zentral an die E-Mail-Adresse:

schwertransporte@kreis-steinfurt.de


 

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