⇑ / Großraum- und Schwertransporte
Leistungsbeschreibung
Rechtsgrundlage
- §§ 18 Absatz 1 Satz 2; 22 Absatz 2 - 4, 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
Kosten
Die Gebühr wird nach Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) im Zusammenhang mit dem Anhang zu Gebühren-Nummer 263.1.1 erhoben.
Weiterführende Informationen
Antragstellung
Mit Beginn des Jahres 2008 wurde VEMAGS (Abkürzung für "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte") eingeführt. Hierbei handelt es sich um das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. Anträge für Großraum- und Schwertransporte können mit Hilfe dieses internetgestützten Verfahrens online unter folgendem Link beantragt werden: https://www.vemags.de. Auf dieser Seite erhalten Sie auch weitere Informationen zu VEMAGS.
Um VEMAGS nutzen zu können ist eine einmalige Registrierung für VEMAGS erforderlich. Diese können Sie auf der Seite https://www.vemags.de/registrierung/ vornehmen.
Haben Sie Fragen zur Registrierung oder Anregungen wenden Sie sich bitte über Kontakt - VEMAGS an die Landesbeauftragten Nordrhein-Westfalen für VEMAGS beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (ohne Polizei) im Kreis Steinfurt
Die Verwaltungsvorschriften zu § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurden am 30.05.2017 geändert. Eine Begleitung durch Privatfirmen an Stelle der Polizei soll zum Regelfall werden. Für weitere Informationen klicken Sie hier.
An wen muss ich mich wenden?
Ihre Anträge werden von folgenden Mitarbeiter/innen bearbeitet:
Frau Künnemann Frau Libau Frau Nowag Frau Overkamp Frau Wagner Frau Wülker Herr Beck |
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Ihre Anträge und Anfragen richten Sie bitte zentral an die E-Mail-Adresse:
schwertransporte@kreis-steinfurt.de