Wichtiger Hinweis – ÄNDERUNGEN seit 01.01.2021
Im Bereich Großraum- und Schwertransporte haben sich zum 01.01.2021 Änderungen in der Berechnung der Gebühren und in der örtlichen Zuständigkeit (siehe unter Leistungsbeschreibung) für die Antragstellung ergeben.
Gebühren
Die Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (54. StVRÄndV) vom 20.04.2020 beinhaltet unter Artikel 2 eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Unter der Gebühren-Nr. 263.1 und dem Anhang zu Gebühren-Nr. 263.1.1 wird nunmehr bundeseinheitlich geregelt wie sich die Gebührenhöhe bei einer Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO zusammensetzt. Die 54. StVRÄndV finden Sie zum Nachlesen unter folgendem Link auf der Internetseite vom Bundesanzeiger Verlag (Bundesgesetzblatt Teil I, 2020, Nr. 19 vom 27.04.2020, Seite 821 bis 824, Artikel 2).
Link zur 54. StVRÄndV
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Leistungsbeschreibung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach Nr. 263.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) im Zusammenhang mit dem Anhang zu Gebühren-Nr. 263.1.1.1 erhoben.
Rechtsgrundlage
- §§ 18 Absatz 1 Satz 2; 22 Absatz 2 - 4, 29 Absatz 3 und 46 Absatz 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO)
Was sollte ich noch wissen?
Private Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (ohne Polizei) im Kreis Steinfurt
Die Verwaltungsvorschriften zu § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurden am 30.05.2017 geändert. Eine Begleitung durch Privatfirmen an Stelle der Polizei soll zum Regelfall werden. Für weitere Informationen klicken Sie hier.
An wen muss ich mich wenden?
Ihre Anträge werden von folgenden Mitarbeiter/innen bearbeitet:
Herr Pilgrim Herr Beck Frau Overkamp Frau Wagner Frau Libau Frau Nowag Frau Künnemann | Telefon-Nr.: 0 25 51 / 69 13 73 Fax.-Nr.: 0 25 51 / 69 20 10 |
Ihre Anträge und Anfragen richten Sie bitte zentral an die E-Mail-Adresse:
schwertransporte@kreis-steinfurt.de