Ersatzführerschein

Ihr Führerschein ist in Verlust geraten, gestohlen oder unbrauchbar geworden?

Dann benötigen Sie einen neuen Führerschein.

 

/ Ersatzführerschein

Leistungsbeschreibung

Bei Verlust Ihres Führerscheins wenden Sie sich bitte zunächst an die örtlichen Fundbüros.
Bei einem Diebstahl sollte eine entsprechende Anzeige bei der Polizei aufgenommen werden.

Bei Antragstellung auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins wird auf Wunsch eine Ausnahmegenehmigung ausgegeben, die es dem Fahrerlaubnisinhaber vorübergehend erlaubt Kraftfahrzeuge der darin genannten Klassen zu führen, ohne einen Führerschein vorweisen zu können. Diese Ausnahmegenehmigung ist dann beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzunehmen und auf Verlangen kontrollbefugten Stellen (in der Regel Polizei) auszuhändigen. Sie ist nur zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass gültig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • ein biometrischen Passbild
  • Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister (sogenannte Karteikartenabschrift, sofern der alte Führerschein nicht im Kreis Steinfurt ausgestellt wurde)
  • Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 40,10 Euro an.
Falls eine Ausnahmegenehmigung gewünscht wird, kostet diese zusätzlich 5,10 Euro.
 

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