Artenschutz - geschützte Tiere und Pflanzen

Der Besitz von besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Daher sollte jeder Halter geschützter Tiere und Pflanzen sich gründlich über die geltenden Bestimmungen für „seine“ Arten informieren.

 

Besonders geschützte Arten sind

Streng geschützte Arten sind

Gifttiergesetz in NRW

Geschützte Teile, Erzeugnisse und Entwicklungsstadien

Haltung und Handel

Handel mit geschützten Arten

Meldepflichten

Hinweis zu Herkunftsnachweis

Kennzeichungspflicht

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.  

Ansprechperson

Zuständigkeitsbereich

Miriam Haase
Tel.: 02551 69-2939
Altenbergen, Emsdetten, Greven, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Nordwalde, Recke, Tecklenburg, Westerkappeln, Horstmar, Laer, Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Steinfurt, Wettringen
Alexandra Wagner
Tel.: 02551 69-2921
Hörstel, Hopsten, Rheine, Saerbeck


 

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