Informationen für Bieter
Achtung: Wichtiger Hinweis zur Angebotsabgabe!
Leider mussten wir feststellen, dass in der Vergangenheit häufig dem Angebot eigene Liefer-, Zahlungs- und Allgemeine Geschäftsbedingungen beigefügt waren. Dies widerspricht den Vergabebedingungen des Kreises Steinfurt und damit auch den Angaben im Angebotsschreiben.
Allgemeine Informationen
Der
Kreis Steinfurt nutzt für seine Ausschreibungsverfahren die Vergabeplattform Vergabemarktplatz (www.vergabe.nrw.de). Bei diesem System handelt es sich um eine
internet-basierte Anwendung, mit der Firmen sich über Ausschreibungen der
Kreisverwaltung informieren können, Ausschreibungsunterlagen herunterladen, mit
der Vergabestelle kommunizieren und auch Angebote elektronisch
abgeben können. Die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren sowie die
Registrierung sind kostenfrei. Sie erhalten über die Plattform die
gewünschten Ausschreibungsunterlagen kostenfrei per Download. Eine zusätzliche
Software ist nicht erforderlich. Wenn Sie Probleme mit dem Download der Unterlagen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Zentralen Vergabestelle auf.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen ist auch ohne Registrierung des Unternehmens kostenfrei und unverbindlich möglich. Der Kreis Steinfurt empfiehlt jedoch, dennoch eine kostenfreie Registrierung Ihres Unternehmens vorzunehmen. Durch die Registrierung erhalten Sie unaufgefordert aktuelle Nachrichten zu dem Vergabeverfahren wie Bieterfragen, Änderungen der Leistungsbeschreibung oder Terminverschiebungen. Soweit sie ohne Registrierung Zugriff auf die Vergabeunterlagen nehmen, sind Sie selbst dafür verantwortlich, sich über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden zu halten.
Die Angebote können entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in Papierform abgegeben werden. Für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Es reicht bei elektronischen Angeboten die Abgabe in Textform über den Vergabemarktplatz. Dies erleichtert die Abgabe elektronischer Angebote und gibt Ihnen die Möglichkeit, sich auch noch kurzfristig an einer Vergabe zu beteiligen. Eine Abgabe des Angebotes per Fax oder per Mail ist nicht zugelassen.
Informationsveranstaltung für Bieter