IBR/IPV (früher Bovine Herpesvirus 1 - BHV 1)

In den Kreisen Borken, Heinberg, Kleve, Steinfurt, Wesel und Viersen sowie in der Städtregion Aachen wurden Gebiete mit einem erhöhten IBR/IPV-Ausbruchsrisiko ausgewiesen. In diesen Gebieten sind Rinderhalterinnen und Rinderhalter aufgefordert, sich an die Maßnahmen des Leitfadens zur Prävention zu halten. Bitte beachten Sie:

Das Bovine Herpesvirus 1 ist ein Virus, das bei Kühen und anderen Rindern eine sehr ansteckende Krankheit auslöst. Diese Krankheit verläuft oft schnell und akut. Die häufigste Form betrifft die Atemwege und zeigt sich als Entzündung der Nase (Rhinitis) und der Luftröhre (Tracheitis). Neben den Atemwegen können auch die Fortpflanzungsorgane befallen werden. 

Wichtige aktuelle Hinweise zur Tiergesundheit-Überwachung in Milchviehbetrieben

Milchviehbetriebe über 30 % Kuhanteil

    • 4 x jährlich Tankmilchproben aller milchgebenden Tiere

      oder

    •  2 x jährlich Blutproben im Abstand von 6 Monaten
Milchviebetriebe unter 30 % Kuhanteil
    • 4 x jährlich Tankmilchproben aller milchgebenden Tiere

      und zusätzlich

    • 1x jährlich Blutproben aller weiblichen nicht milchgebenden Tiere und aller der bis zu 9 Monaten alten männlichen Tiere
Für alle anderen Betriebe bleibt das bisherige Untersuchungsintervall bestehen.

Biosicherheit (betrifft
alle Rinderbetriebe)

Von den Interessenvertretern der Landwirtschaft, der Tierärzteschaft und den Behörden wurde ein für Sie verbindlicher Leitfaden zur Prävention von IBR/IPV (BHV 1)-Infektionen in Gebieten mit einem erhöhten Ausbruchsrisiko entwickelt.

Hier werden Zutrittsbeschänkungen, Besucherbuch, Beschränkungen von Weidekontakten, gemeinsame Benutzung von Gerätschaften, der Umgang mit kranken Tieren sowie Zukäufe und Verbringen von Tieren geregelt.
Die Einhaltung dieser präventiven Maßnahmen ist zwingen erfoderlich!
 

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