300 Jahre Max-Clemens-Kanal: Wie der Max-Clemens-Kanal ein Denkmal wurde
Denkmäler sind nicht einfach da, sondern sie müssen dazu ernannt werden. Auch bei dem Max-Clemens-Kanal, der 1731 fertiggestellt und eröffnet wurde, nur um rund 100 Jahre später schon wieder geschlossen zu werden, brauchte es weitere 150 Jahre bis es den Anstoß zur Denkmalernennung gab.
1988 ließ die Gemeinde Neuenkirchen durch den
Diplom-Geographen Olaf Zander die Technikgeschichte des Max-Clemens-Kanals
aufarbeiten. Aus dieser Arbeit entstand die Idee, den Kanal unter Denkmalschutz
zu stellen. Gemeinsam mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege (heute LWL-Denkmalpflege,
Landschafts- und Baukultur in Westfalen) stieß man ein erstes
Abstimmungsgespräch an. Von Seiten des Kreises war Hermann
Ketteler von
der Oberen Denkmalbehörde (im Bild links) federführend.
Bei diesem ersten Abstimmungsgespräch am 20.
Februar 1989 (siehe Teilnehmerliste rechts) war man sich schnell einig: Der Kanal soll ein Denkmal werden. Das
Westfälische Museum für Archäologie (heute LWL-Archäologie für Westfalen)
erklärte sich bereit die einzelnen betroffenen Kommunen, die bis heute als
untere Denkmalbehörden fungieren, aufzufordern die Unterschutzstellung
einzuleiten. Betroffen waren die Gemeinden Wettringen und Neuenkirchen sowie
die Städte Greven, Emsdetten und Münster. Zudem sollte mithilfe der historischen
Akten die Geschichte des Max-Clemens-Kanals besser aufgearbeitet werden. Diese
Maßnahmen wurden vom Kreis Steinfurt finanziell gefördert.
In den folgenden Jahren wurde die Unterschutzstellung als
technisches Bodendenkmal vorangetrieben, wobei es jedoch zu Problemen bei der
Einmessung des inzwischen vielerorts versandeten Kanals kam. Man beschloss
zunächst eine luftfotografische Vermessung, deren Kosten sich auf 50.000 DM belaufen
sollten und zu 100 Prozent von dem Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes Nordrhein- Westfalen getragen worden wären. Aus fachlichen Gründen
entschied man sich jedoch um und lies den Max-Clemens-Kanal topographisch (also
als Form- und Lagebeschreibung) vermessen. Die zusätzlichen Kosten von 10.000
DM trug der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Dem Westfälischen Heimatbund ging die Arbeit nicht schnell genug (siehe Bild rechts).
1995 waren die Messarbeiten abgeschlossen und die historischen Akten gesichtet, was den Max-Clemens-Kanal wieder ins öffentliche Gespräch brachte. Es folgten weitere Besprechungen, vor allem mit der Bezirksregierung in Münster, die als Aufsichtsbehörde der Unterschutzstellung letztlich zustimmen muss.
Und die Anwohnerinnen und Anwohner? Die Kommunen gaben 1996 den
Eigentümern der Grundstücke, auf denen der Kanal verlief, Gelegenheit sich zu
den Denkmalplänen zu äußern (siehe Bild links). Es gab keine größeren Beschwerden, sodass die
Kommunen 1997 begannen die auf ihrem Gebiet gelegen Teile des
Max-Clemens-Kanals in ihre Denkmalliste einzutragen. Am 22. August 1997 hieß es
endlich in den Westfälischen Nachrichten: „Kanal steht unter Denkmalschutz“:
Heute bietet der Kanal vor allem eines: Fahr- und Wanderspaß
auf wenig befahrenen Straßen mit vielen Highlights. Wie Sie den
Max-Clemens-Kanal heute erkunden können, erfahren Sie unter: www.max-clemens-kanal.de.
Eindrücke des stillgelegten Max-Clemens-Kanals (um 1950)
Erstes Abstimmungsgespräch am 27.02.1989
Eintragung in die Denkmalliste Greven (1997)
Beschwerde über Naturzerstörung (1997)