Gleichstellungsbeauftragte
Im Grundgesetz ist die Umsetzung der Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen verankert:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ (Artikel 3, Absatz 2 GG)
Nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist es eine Pflichtaufgabe der Kommunen, Frauen zu fördern, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Steinfurt unterstützt die Kreisverwaltung bei der Erfüllung des Verfassungsauftrages. Sie weist auf Benachteiligungen hin und wirkt mit an der Entwicklung von Strategien und Konzepten, damit in allen Lebensbereichen der Auftrag des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ erfüllt wird.
Gleichstellungsplan des Kreises Steinfurt
Der Kreistag hat am 20. Juni 2022 auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NRW den Gleichstellungsplan der Kreisverwaltung Steinfurt für den Zeitraum 2022 bis 2027 einstimmig beschlossen. Im Juni 2024 ist der Controllingbericht erschienen.