Infektionsschutzbelehrung/ Hygienebelehrung

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe

Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

– (ehemals „Gesundheitszeugnis“, sog. "Hygienebelehrung")

Wer beruflich direkten Kontakt mit offenen Lebensmitteln hat, in Küchen oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig ist und/oder Gegenstände wie Geschirr reinigt, braucht vor Antritt der Tätigkeit eine Belehrung durch das zuständige Gesundheitsamt.

Die Belehrung beinhaltet alle rechtlichen Voraussetzungen und die gesundheitlichen Risiken, die es bei der Tätigkeit im Lebensmittelbereich zu beachten gilt. Die Teilnehmenden erfahren, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Bescheinigung über die Erstbelehrung. Diese Be-scheinigung benötigen die Betriebe vor der Aufnahme der Tätigkeit.


Die Belehrungen finden
in der Regel online statt. 
Sie werden durch das Technologiezentrum Glehn im Auftrag des Kreises Steinfurt durchgeführt.

Anmeldung zur Online-Belehrung:
 http://st.gotzg.de

Belehrung für ein Schülerpraktikum:

Informationen zur Online-Belehrung:

Wo finden die Online-Belehrungen statt?

Was kostet die Teilnahme an der Online-Belehrung?

Wann finden die Online-Belehrungen statt?

Was wird für die Teilnahme an der Online-Belehrung benötigt?

Wie ist der Ablauf der Online-Belehrung?

Wie kann ich mich zur Online-Belehrung anmelden?

In welcher Sprache wird die Online-Belehrung angeboten?

Informationen zur Präsenz-Belehrung:

Kann jeder an einer Präsenz-Belehrung teilnehmen?

Wann und wo finden die Präsenz-Belehrungen statt?

Dauer und Kosten der Präsenz-Belehrung?

Welche Unterlagen werden für die Präsenz-Belehrung benötigt?

Wie ist der Ablauf der Präsenz-Belehrung?

Allgemeine Informationen:

Um welche Lebensmittel geht es im § 42 Abs. 2 IfSG?

Wer benötigt eine Bescheinigung gem. § 43 Ifektionsschutzgesetz?

Wie erhalte ich eine Ersatzbescheinigung?

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Welche Folgebelehrungen müssen Arbeitgebende durchführen?

Häufige Fragen

Fallbeispiele:
Erstbelehrung nach § 42, § 43 IfSG erforderlich:

Fallbeispiele:

Erstbelehrung nach § 42, § 43 IfSG nicht erforderlich:

 

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