Autismusspezifische Förderung
Autismusspezifische Beratung und Förderung ist als Leistung der Eingliederungshilfe anerkannt. Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose und eine daraus resultierende Teilhabebeeinträchtigung. Die Förderung umfasst ambulante heilpädagogisch-therapeutische Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, bei Bedarf unter Einbeziehung der Angehörigen und des sozialen Umfeldes. Beratung & Förderung erfolgen in der Regel in einem entsprechenden Fachdienst. Der Förderumfang und die Ziele der Hilfe richten sich nach dem individuellen Bedarf und werden im Rahmen der Hilfeplanung vereinbart.
Die Fachstellen Autismus im Kreis Steinfurt informieren und beraten Sie bei der Antragstellung. Weitere Informationen finden Sie hier.