Verbot Wasserentnahme

Anhaltende Trockenheit: Kreis Steinfurt untersagt Entnahmen von Wasser aus Oberflächengewässern Allgemeinverfügung gilt ab Mittwoch, 13. Juli

 

Kein Ende der Trockenheit in Sicht: Aufgrund der anhaltenden Dürre haben sich auch in den Gewässern im Kreis Steinfurt extrem niedrige Wasserstände eingestellt. Auch die Niederschläge der vergangenen Wochen haben nicht dafür gesorgt, dass sich die Situation entspannt. Aus diesem Grund erlässt der Kreis Steinfurt am Dienstag, 12. Juli, eine Allgemeinverfügung, die es im gesamten Kreisgebiet untersagt, Wasser aus Oberflächengewässern zu entnehmen. Die Verfügung tritt am Mittwoch, 13. Juli, in Kraft und bleibt bis zum 31. Oktober bestehen.

Das Verbot gilt sowohl für den Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch als auch für die bestehenden Erlaubnisse zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Verboten ist es damit nicht nur, größere Wassermengen (beispielsweise zur Feldberegnung), sondern auch, kleinere Mengen für die Bewässerung von Privatgärten zu entnehmen. Ausgenommen davon sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Steinfurt hat die Möglichkeit, Verstöße gegen die Allgemeinverfügung im Einzelfall mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 50.000 Euro zu ahnden.

Zum Hintergrund: Durch die unterdurchschnittlichen Niederschläge in den vergangenen Monaten und Jahren befinden sich die Pegelstände der Oberflächengewässer im Kreis Steinfurt – genau wie in den Nachbarkreisen – teilweise häufig auf einem sehr kritischen Niveau. Der für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserzu- und -abfluss ist in vielen Teilen des Kreises nicht mehr flächendeckend gewährleistet. Um einem weiteren Absinken der Wasserstände – auch unter Berücksichtigung der für die nächsten Wochen gemeldeten Wetterlage – entgegenzuwirken, erlässt der Kreis Steinfurt die Allgemeinverfügung. Diese finden Sie unter dem nachfolgenden Link: Allgemeinverfügung

 

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