Schutzgebiete und Naturpark
Im Kreis Steinfurt werden je nach Schutzzweck besonders wertvolle Bereiche als Schutzgebiete ausgewiesen. So bestehen im Kreis Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Wasserschutzgebiete. Zum Aufbau eines europaweiten Schutzgebietsnetzes wurden zudem sogenannte Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete festgesetzt. Darüber hinaus unterliegen auch die besonders geschützten Biotope, einzelne Landschaftsbestandteile, Alleen und Naturdenkmale dem gesetzlichen Schutz.
Außerdem sind im Biotopkataster beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW weitere naturschutzfachlich wertvolle Flächen als Entscheidungshilfe bei Planungen katalogisiert. Unter diesem Link können Sie auch Karten und Informationen zu allen Naturschutzgebieten, FFH-Gebieten, Vogelschutzgebieten, geschützten Biotopen und dem Naturpark einsehen.
Je nach Schutzgut und dem notwendigen Grad des Schutzes fallen diese Gebiete in folgende Schutzkategorien:
FFH- und Vogelschutzgebiete...
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Vogelschutzgebiet Düsterdieker Niederung | FFH-Gebiet Harskamp |
Die FFH- und Vogelschutzgebiete bilden ein europäisches Netzwerk von Schutzgebieten, das „Natura 2000" genannt wird. Dieses Netzwerk trägt entscheidend dazu bei, das europäische Naturerbe mit seinen gefährdeten Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten zu erhalten.
FFH-Gebiete
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 1992 bildete die Grundlage für die Einrichtung europäischer Schutzgebiete, den sogenannten FFH-Gebieten. Sie schützen bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen, für die Europa eine besondere Verantwortung hat. Dies sind insbesondere Arten und Lebensräume, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in Europa haben oder die besonders selten und gefährdet sind. In den FFH-Gebieten sind alle Handlungen (Vorhaben, Planungen, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen) verboten, die zu erheblichen Beeinträchtigungen dieser Arten und Lebensräume führen können.
Für folgende FFH-Arten wurden im Kreis Steinfurt Schutzgebiete ausgewiesen: Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Teichfledermaus (Myotis dasycneme), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Großes Mausohr (Myotis myotis), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Bachneunauge (Lampetra planeri), Steinbeißer (Cobitis taenia), Groppe (Cottus gobio), Kammmolch (Triturus cristatus) und Froschkraut (Luronium natans).
Unter den FFH-Lebensraumtypen finden sich im Kreis Steinfurt zum Beispiel Fließgewässer mit Unterwasservegetation, nährstoffarme Stillgewässer, Hochmoore, Kalkmager- und Sandtrockenrasen, Pfeifengraswiesen, artenreiche Mähwiesen, Trocken-, Feucht- und Wacholderheiden, Waldmeister- und Hainsimsen-Buchenwälder, alte bodensaure Eichenwälder sowie Moor- und Auenwälder.
Im Kreis Steinfurt gibt es 31 FFH-Gebiete mit insgesamt etwa 6950 ha Fläche, die sich in weiten Teilen mit den nationalen Naturschutzgebieten und zum Teil mit den Vogelschutzgebieten überlagern.
Eine Liste der FFH-Gebiete finden Sie hier.
Weiterführende Informationen:
Vogelschutzgebiete
Auf Grundlage der Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 verpflichteten sich die Mitgliedsstaaten der EU europäische Vogelschutzgebiete oder englisch Special Protection Areas (SPA) für bestimmte europäische Vogelarten auszuweisen. Diese Gebiete dienen auch dem Schutz von Zugvögeln und umfassen häufig ausgedehnte Feuchtgebiete.
Im Kreis Steinfurt gibt es zwei Vogelschutzgebiete, die sich teilweise mit den FFH-Gebieten und mehreren Naturschutzgebieten überlagern.
Vogelschutz-gebiete | Kennung | Ort | Größe (ha) | Informationen für Besucher |
Düsterdieker Niederung | DE-3612 -401 | Lotte-Halen, Westerkappeln, Recke | 2687 | Faltblatt Biostation, NaTourismus-Route, Radroute "Natur erleben" |
Feuchtwiesen im nördlichen Münsterland | DE-3810 -401 | Metelen, Emsdetten, Saerbeck | 1562 | NaTourismus-Route, Radroute "Natur erleben" |
Wenden Sie sich an folgende Ansprechpersonen:
Dr. Birgit Jedrzejek | Telefon:0 25 51/69 14 33 E-Mail:dr.birgit.jedrzejek@kreis-steinfurt.de |
Geschützte Biotope...
Bestimmte Biotope sind gesetzlich geschützt (§ 30 BNatSchG, § 42 LNatSchG NRW), ohne dass sie einer Ausweisung als Schutzgebiet bedürfen. Aufgrund ihrer besonderen Standorteigenschaften bieten sie Lebensraum für zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Diese besonders wertvollen Biotope dürfen daher weder zerstört noch erheblich beeinträchtigt werden.
Im Kreis Steinfurt sind dies im Einzelnen:
- Moore, Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, Quellbereiche, Binnenlandsalzstellen,
- seggen- und binsenreiche Nasswiesen, artenreiche Magerwiesen und –weiden,
- natürliche Felsbildungen, Lehm- und Lösswände, offene Binnendünen, Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Borstgrasrasen, Trockenrasen,
- Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte.
- Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche und uferbegleitenden Vegetation, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche.
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Zwergstrauchheide | Naturnahes Gewässer | Trockenrasen |
Viele der geschützten Offenland-Biotope (z. B. Heiden, Mager- und Nasswiesen) sind auf traditionelle Landnutzungsformen angewiesen, da sie ohne Nutzung langfristig zu Wald werden würden. Geeignete Nutzungsformen für diese Biotope werden mit den Eigentümern oder Pächtern oft über Vertragsnaturschutz vereinbart.
Eine Karte von allen bekannten geschützten Biotopen im Kreis Steinfurt erhalten Sie hier. Darüber hinaus gilt der Schutz für die oben genannten Biotope, auch wenn sie nicht in der Karte dargestellt sind. Sie wurden dann lediglich noch nicht vom zuständigen Landesamt (LANUV) erfasst.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:
Dr. Birgit Jedrzejek | Telefon:0 25 51/69 14 33 E-Mail:dr.birgit.jedrzejek@kreis-steinfurt.de |
Natur- und Landschaftsschutzgebiete...
Naturschutzgebiete
Als Naturschutzgebiete (NSG) werden nur die für Natur und Landschaft wertvollsten Gebiete im Kreis Steinfurt ausgewiesen. Sie benötigen einen besonders intensiven Schutz vor störenden Einflüssen und sind wichtige Zufluchtsorte für seltene, gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Naturschutzgebiete werden entweder über kreiseigene Landschaftspläne oder von der Bezirksregierung Münster durch Verordnung ausgewiesen. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt und die Biologische Station Kreis Steinfurt e. V. betreuen diese Gebiete.
Die Fläche der Naturschutzgebiete im Kreis Steinfurt ist von 15 Gebieten mit insgesamt etwa 307 Hektar im Jahre 1975 auf inzwischen 116 Gebiete mit rund 13.231 Hektar angewachsen. Hinzu kommen 9 FFH-Gebiete mit 335 ha, die aufgrund anderer Vereinbarungen gesichert wurden. Die Gesamtfläche dieser Schutzgebiete entspricht etwa 7,6 % der Fläche des Kreises Steinfurt.
Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete (LSG) zeichnen sich durch eine besondere Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder kulturhistorische Bedeutung der Landschaft aus. Sie stellen wichtige Erholungsräume für die Bevölkerung dar. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind sie oft großflächiger, Auflagen und Nutzungseinschränkungen sind meist geringer. Beschränkungen gibt es insbesondere für Handlungen, die den Charakter des Gebiets beeinträchtigen. Dazu kann zum Beispiel die Errichtung von Gebäuden zählen.
Im Kreis Steinfurt gibt es derzeit 78 Landschaftsschutzgebiete mit etwa 27.774 Hektar Fläche. Dies entspricht etwa 15,5 % der Kreisfläche.
Zahlreiche Informationen zum Besuch der Schutzgebiete finden Sie auch auf unserer Seite „Natur erleben".
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NSG Osterklee | NSG Waldhügel | LSG Teutoburger Wald |
- Naturschutzgebietsverordnungen
- Karten und Informationen zu den Naturschutzgebieten
- Karten zu den Landschaftsschutzgebieten
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Weitere Schutzgebiete und -objekte...
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)Baumreihen,
Bäume, Hecken, Quellen, Findlinge oder andere Teile von Natur und
Landschaft können als geschützte Landschaftsbestandteile unter Schutz
gestellt werden. Sie beleben und gliedern das Orts- und Landschaftsbild.
Außerdem bieten sie Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Auch
Wallhecken sowie Anpflanzungen außerhalb des Waldes und des besiedelten
Bereichs, für deren Anlage öffentliche Mittel aufgewendet wurden,
stellen geschützte Landschaftsbestandteile dar. Sie bedürfen keiner
gesonderten Schutzausweisung.
In Landschaftsplänen des Kreises Steinfurt wurden in den vergangenen Jahren weitere geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Hierbei handelt es sich neben Baumreihen beispielsweise um größere Findlinge, Kopfbäume oder Quellbereiche.
Als Gründe für die Unterschutzstellung stehen neben dem Erhalt dieser Objekte auch die Pflege und Instandsetzung im Vordergrund. So werden beispielsweise naturfern gestaltete oder zugeschüttete Quellbereiche durch Maßnahmen wieder in einen naturnäheren Zustand überführt.
Naturdenkmale (ND)Einzelschöpfungen
der Natur können aufgrund ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit als
Naturdenkmal festgesetzt werden. Sie können auch aus Sicht von
Wissenschaft, Naturgeschichte oder aus Landeskunde bedeutsam sein. Als
Schutzgegenstand kommen beispielsweise besonders alte oder
außergewöhnlich geformte Bäume, Baumreihen, Hecken, Quellen,
Felsformationen, geologische Aufschlüsse und ähnliche Objekte in Frage.
Zurzeit stehen im Kreis Steinfurt 168 Objekte als Naturdenkmal unter Schutz. Dies sind zum überwiegenden Teil ältere Bäume und einige Quellbereiche. Eine Übersicht über diese Naturdenkmale erhalten Sie über unseren Geodatenatlas.
Insbesondere die geschützten Bäume werden von der Unteren Naturschutzbehörde regelmäßig kontrolliert, um mögliche Schäden rechtzeitig festzustellen und notwendige Pflegemaßnahmen durchzuführen. Dabei wird vor allem die Standsicherheit dieser meist älteren Bäume überprüft. Im Rahmen der Pflegemaßnahmen werden z. B. tote Äste entfernt, Abstützseile in ausladenden Baumkronen verankert oder Wunden und morsche Stellen am Stamm behandelt.
AlleenEine
Allee ist eine Straße oder ein Weg, der auf beiden Seiten von Bäumen
begrenzt wird und mindestens 100 m lang ist. Alle Alleen an öffentlichen
oder privaten Wegen und Straßen sind nach Landschaftsgesetz NRW
geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Maßnahmen, die zu deren
Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können,
sind daher verboten.
Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wird ein Kataster der geschützten Alleen geführt. Es steht allen Bürgern/-innen zur freien Einsicht und zur Eingabe von weiteren Informationen oder Hinweisen zur Verfügung. Darüber hinaus sind jedoch auch alle Alleen geschützt, die bislang nicht im Alleenkataster NRW geführt werden
Baumschutzsatzung
Über
die oben genannten Schutzkategorien hinaus, besteht in einigen
Gemeinden und Städten zum Schutz von Bäumen im besiedelten Bereich eine
Baumschutzsatzung. Einzelheiten können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde
erfahren.
Bestehende Baumschutzsatzungen (Stand 10-2014):
- Emsdetten
- Lotte
- Metelen
- Neuenkirchen (gilt nur für bestimmte Bäume)
- Rheine
- Tecklenburg
Wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:
Benedikt Brink | Telefon:0 25 51/69 14 21 E-Mail: benedikt.brink@kreis-steinfurt.de |
Naturpark Terra.vita
Naturparke sind großräumige Gebiete, die zu einem überwiegenden Teil aus Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten bestehen. Sie zeichnen sich durch ihre Vielfalt, Eigenart oder Schönheit von Natur und Landschaft aus und sind daher für den nachhaltigen Tourismus besonders geeignet. Der Bereich des Teutoburger Walds von Lienen bis Bevergern ist Bestandteil des landesübergreifenden Natur- und Geoparks Terra.vita.
Wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:
Udo Schneiders | Telefon:0 25 51/69 14 15 E-Mail: udo.schneiders@kreis-steinfurt.de |
Besucher
Informationen zum Besuch der Schutzgebiete:
„Natur erleben“.
Informationen zum Besucherlkungskonzept Canyon
Besucherlenkung am NSG "Steinbruch am Kleefeld"