Amtsärztlicher Dienst

Das Gesundheitsamt stellt amtsärztliche Bescheinigungen aus und erstellt Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.

Amtsärztliche Begutachtung

Der amtsärztliche Dienst führt Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen Vorschriften durch. Es erfolgen Untersuchungen unter Anderem zur Überprüfung von Kur- und Reha-bilitationsmaßnahmen, Einstellungen, Dienstfähigkeiten, Kapitalabfindungen, Fragen von Beihilfestellen, Gutachten im Auftrag von Gerichten (z. B. Drogenscreenings, Verhandlungs- und Haftfähigkeit), Nachteilsausgleich, Prüfungstauglichkeit sowie Bescheinigungen für das Finanzamt.

Zur Terminierung muss ein Auftragsschreiben per E-Mail, Post oder Telefax vorliegen.

Per Mail an:         
gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de

Per Post:               Kreis Steinfurt
                               Gesundheitsamt
                               Tecklenburger Str. 10
                               48565 Steinfurt

Per Fax:                02551 69-2801

Einstellung in das Beamtenverhältnis

Untersuchung zur Prüfungsfähigkeit

Nachteilsausgleich

Bescheinigungen für das Finanzamt 

 

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