Amtsärztlicher Dienst
Das Gesundheitsamt stellt amtsärztliche Bescheinigungen aus und erstellt Gutachten zu verschiedenen Fragestellungen aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften. Auftraggeber sind Behörden von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden, Gerichte und andere öffentlich-rechtliche Institutionen.
Amtsärztliche Begutachtung
Der amtsärztliche Dienst führt
Begutachtungen von Einzelpersonen im Auftrag von Behörden nach gesetzlichen
Vorschriften durch. Es erfolgen Untersuchungen unter Anderem zur Überprüfung
von Kur- und Reha-bilitationsmaßnahmen, Einstellungen, Dienstfähigkeiten,
Kapitalabfindungen, Fragen von Beihilfestellen, Gutachten im Auftrag von
Gerichten (z. B. Drogenscreenings, Verhandlungs- und Haftfähigkeit),
Nachteilsausgleich, Prüfungstauglichkeit sowie Bescheinigungen für das
Finanzamt.
Zur Terminierung muss ein
Auftragsschreiben per E-Mail, Post oder Telefax vorliegen.
Per Mail an: gesundheitsamt@kreis-steinfurt.de
Per
Post: Kreis Steinfurt
Gesundheitsamt
Tecklenburger
Str. 10
48565 Steinfurt
Per Fax: 02551 69-2801
Einstellung in das Beamtenverhältnis
Nachteilsausgleich
Bescheinigungen für das Finanzamt