Integration in Kindertageseinrichtungen
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Leistungsbeschreibung
Versorgung und Förderung von Kindern mit Behinderungen in integrativen Kindertageseinrichtungen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) fördert die Kosten des behinderungsbedingten Mehraufwandes von Kindern mit Behinderung im Sinne des Landesrahmenvertrages Eingliederungshilfe gem. § 131 SGB IX A.2.1. Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind ausschließlich vom Träger einer Kindertageseinrichtung über das örtliche Jugendamt beim LWL zu stellen.
Wechselt ein Kind, für das bereits eine Bewilligung vorliegt, die Kindertageseinrichtung, so muss durch den Träger ein neuer Antrag gestellt werden.
Änderungen im Bewilligungszeitraum sind vom Träger unverzüglich sowohl dem Landesjugendamt als auch dem Kreisjugendamt schriftlich mitzuteilen (z. B. wenn das Kind die Einrichtung verlässt).
Der Antrag geht nach Bearbeitung durch das Kreisjugendamt an den LWL, wo nach Prüfung der Antragsunterlagen über die Bewilligung des Antrages entschieden wird.
Nähere Informationen hierzu, insbesondere zum Ablauf des Verfahrens, erhalten Sie auf der Homepage des LWL.
An wen muss ich mich wenden?
Ihre Ansprechpartner für Integrationsanträge im Jugendamt sind:
Orte |
Ansprechpartnerinnen Anträge Integration |
Altenberge, Ladbergen, Saerbeck, Westerkappeln
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Isabella Volbert Montag, Dienstag und Donnerstag (vormittags) |
Hörstel, Lotte, Recke, Mettingen |
Iris Knöpker Montag, Mittwoch bis Freitag |
Hopsten, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde
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Christina Heitmann Montag, Mittwoch und Donnerstag (vormittags) |
Lengerich, Lienen, Tecklenburg, Wettringen |
Melanie Mergenschröer Montag, Mittwoch und Freitag (vormittags) |
Neuenkirchen, Ochtrup, Steinfurt,
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Monika Schulze Leugering Montag - Donnerstag |
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Bearbeitung Ihres Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:
Erstantrag Integration Kindergarten
- Antragsvordruck (inkl. Stellungnahme Jugendamt)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten LWL
- Fragebogen der Eltern
- Schweigepflichtentbindung Kreis Steinfurt
- ärztliche und therapeutische Berichte (falls vorhanden)
- Teilhabe- und Förderplan
- ggf. Konzeption der Kindertageseinrichtung (nur wenn es der erste Integrationsantrag der Kindertageseinrichtung ist)
Folgeantrag Integration Kindergarten
- formloser Antrag oder Antragsformular
- aktueller Fragebogen der Eltern
- aktuelle Schweigepflichtsentbindung Kreis Steinfurt
- neue ärztliche oder therapeutische Unterlagen, wenn vorhanden
- fortgeschriebener Förder- und Teilhabeplan
Wechselantrag Inklusion Kindergarten
- Antragsformular
- Einverständniserklärung LWL
- Teilhabe- und Förderplan der neuen Kindertageseinrichtung
Schulrückstellung (bei bereits integrativ geförderten Kindern)
- formloser Antrag oder Antragsformular
- Fortschreibung Teilhabe- und Förderplan
- Schulrückstellungsbescheid der Grundschule
3. Schulrückstellung (bei noch nicht integrativ geförderten Kindern)
- Antragsvordruck
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten LWL
- aktuelle Schweigepflichtsentbindung Kreis Steinfurt
- aktueller Fragebogen der Eltern
- Teilhabe- und Förderplan
- ärztliche und therapeutische Berichte (falls vorhanden)
- Schulrückstellungsbescheid der Grundschule
Sofern keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit besteht, ist eine Kopie des aktuellen Aufenthaltstitels der Ausländerbehörde dem Antrag beizufügen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie darauf zu achten, die Antragsunterlagen vollständig und unterschrieben vorzulegen.
Übersenden Sie uns den Antrag in digitaler Form (pdf.). Damit der Antrag über eine geschützte Verbindung an den Kreis Steinfurt übertragen werden kann, ist ein Antwortlink erforderlich. Diesen erhalten Sie von den nachfolgenden Ansprechpartnern. Der Antwortlink hat eine beschränkte Gültigkeit von 14 Tagen und kann nur einmalig verwendet werden.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir helfen gerne.