Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
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Leistungsbeschreibung
Prüfbescheinigung für BF-17-Fahranfänger
Begleitpersonen
Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Verstöße gegen die Auflagen führen zum unverzüglichen Widerruf der Fahrerlaubnis.
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namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
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mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
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sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (vormals Verkehrszentralregister) haben.
Erforderliche Unterlagen
Benötigt werden außerdem:
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Antrag auf Begleitetes Fahren - Nennung der Begleitperson mit Unterschrift der gesetzlichen Vertreter
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Einverständniserklärung der Begleitpersonen ( Anlage Begleitetes Fahren ab 17 - Angaben der Begleitpersonen)
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Nachweis über die bestandene Fahrprüfung
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Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson