Landschaftsplanung
Nach § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
sind Landschaftspläne aufzustellen sobald und soweit dies im Hinblick auf die
Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
erforderlich ist. Mit der Änderung des Landschaftsgesetzes zum
Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die
flächendeckende Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen als Pflichtaufgabe
wiedereingeführt. Gemäß § 7 LNatSchG ist der Kreis Steinfurt demnach Träger der
Landschaftsplanung und stellt in dieser Funktion unter Beachtung der Ziele und
Berücksichtigung der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für
sein Gebiet Landschaftspläne auf.
Im Kreis
Steinfurt wurden bislang folgende Landschaftspläne rechtskräftig:
-
LP I Grevener
Sande, 1982
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LP II Schafbergplatte,
1993
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LP III Lienen, 2009
-
LP IV Emsaue-Nord, 2004
-
LP Va Talaue Haus
Marck 2009
Im Dezember
2018 hat der Kreistag die Wiederaufnahme der Arbeiten an den noch aufzustellenden
Landschaftsplänen beschlossen. Die Plangebiete wurden hierfür neu eingeteilt
und orientieren sich jetzt überwiegend an kommunalen Grenzen. Die Anzahl der
Pläne änderte sich dadurch von 20 auf 26. Zusätzlich wurde die Reihenfolge der Planaufstellungen
anhand der Kriterien vorhandene Vorarbeiten, Zugehörigkeiten von Schutzgebieten
mit älteren (> 18 Jahre) Verordnungen, und Anteil schutzwürdiger, noch nicht
gesicherter Bereiche, überprüft und in Folge geändert. In der Karte sind die
aktualisierten Plangebiete mit der geänderten Reihenfolge dargestellt.
In 2019 wurden die Arbeiten an den Landschaftsplänen V
Tecklenburg und VI Hörstel wiederaufgenommen. Zurzeit erfolgt für beide Pläne
eine Biotoptypenkartierung und eine Erarbeitung von Planentwürfen. Die
Aufstellung der Landschaftspläne erfolgt in enger Abstimmung mit der Land- und
Forstwirtschaft, dem ehrenamtlichen Naturschutz, den betroffenen Kommunen und
weiteren Beteiligten u.a. in planbegleitenden Arbeitskreisen.

Für Fragen
und weitere Informationen zu den Landschaftsplänen wenden Sie sich bitte an Frau Anna Junge (LP V Tecklenburg) oder Frau Claire Schabbon (LP VI Hörstel). Bei Fragen und weiteren Informationen,
die die Umsetzung von Maßnahmen betreffen, sowie zum Vorkaufsrecht hilft Ihnen
Herr Gerfried Dänekas von der Unteren Naturschutzbehörde weiter. Eine Übersicht über die Schutzgebiete und rechtskräftigen Landschaftspläne im Kreis Steinfurt finden Sie im unserem Geodatenatlas unter der Rubrik Umwelt.
Auf
unserem Beteiligungsportal können Sie online zu Landschaftsplänen im Verfahren im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung oder der öffentlichen Auslegung Stellung
nehmen.
Landschaftsplan I Grevener Sande...
Der Landschaftsplan I Grevener Sande ist seit 1982 rechtskräftig. Die Umsetzung der im Plan festgesetzten Einzelmaßnahmen ist abgeschlossen. Im Plangebiet wurden auf einer Länge von 7.865 m Gehölzstreifen neu angelegt, ca. 200 Laubbäume neu gepflanzt sowie 9 Kleingewässer neu angelegt.
Der Landschaftsplan wurde inzwischen fünf Änderungsverfahren unterzogen. Das ca. 103 qkm große Plangebiet erstreckt sich über weite Teile der Gemeindegebiete von Greven und Saerbeck. Der Landschaftsplan besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - Änderung seit 1986 rechtskräftig, Veröffentlichung im Amtsblatt Amtsblatt (PDF, 1,4 MB)
beinhaltet einige Schutzgebietsänderungen/ -erweiterungen; - Änderung seit 1998 rechtskräftig, besteht aus: Textband (39 Seiten, PDF, 26,5 MB) Entwicklungskarte Nord (PDF, 3,0 MB) Entwicklungskarte Süd (PDF, 3,1 MB) Festsetzungskarte Nord (PDF, 3,3 MB) Festsetzungskarte Süd (PDF, 3,0 MB)
beinhaltet die Festsetzung der Emsaue als Naturschutzgebiet;
- Änderung seit 2005 rechtskräftig, besteht aus:
Textband (113 Seiten, PDF, 1,5 MB) und Festsetzungskarte ( PDF, 7,8 MB) beinhaltet die Sicherung der von der Bundesrepublik Deutschland gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie an die Europäische Union gemeldeten FFH-Gebiete sowie die Festsetzung kleinerer Schutzgebiete und -objekte; - Änderung seit 2001 rechtskräftig, Veröffentlichung im Amtsblatt Amtsblatt (PDF, 1,8 MB)
beinhaltet die Änderung wassersportlicher Verbotsregelungen in der Emsaue;
- vereinfachte Änderung seit 2012 rechtskräftig, besteht aus:
Textband ( 43 Seiten, PDF, 0,9 MB) und Festsetzungskarte (PDF, 3,85 MB) beinhaltet die Anpassung bestimmter Regelungen für Naturschutzgebiete an die Vorgaben der VO (EU) Nr. 1698/2005 (ELER) und die Übernahme der neu geschaffenen Kanuein- und -aussetzstellen in die Festsetzungskarte.
Landschaftsplan II Schafbergplatte...
Der Landschaftsplan II Schafbergplatte ist seit 1993 rechtskräftig. Die
Umsetzung der im Plan festgesetzten Einzelmaßnahmen ist zu 65 %
abgeschlossen. Bis jetzt wurden auf einer Länge von 12.771 m
Gehölzstreifen neu angelegt, 1.586 Laubbäume, 555 Obstbäume neu
gepflanzt sowie 13 Kleingewässer neu angelegt. 
Das Plangebiet erstreckt sich über Teilgebiete von Westerkappeln, Ibbenbüren, Recke, Lotte und Mettingen. Die Flächengröße beträgt ca. 86 qkm.
Der Landschaftsplan besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - vereinfachte Änderung mit Text- und Kartenteil (PDF; 253 KB), seit 2009 rechtskräftig,
beinhaltet die Sicherung des FFH-Gebietes DE 3712-301 "Stollen bei Ibbenbüren-Osterledde" als Fledermausquartier im bestehenden geschützten Landschaftsbestandteil "Alter Steinbruch am Markgrund nördlich Osterledde".
- vereinfachte Änderung mit Textteil (PDF; 892 KB), seit 2012 rechtskräftig, beinhaltet die Anpassung bestimmter Regelungen für Naturschutzgebiete an die Vorgaben der VO (EU) Nr. 1698/2005 (ELER).
Landschaftsplan III Lienen...
Der Landschaftsplan III Lienen ist seit 2009 rechtskräftig. In diesem Landschaftsplan wurden Korridore für mögliche Einzelmaßnahmen festgesetzt. Insoweit erfolgt die Umsetzung in enger Abstimmung mit den Eigentümern durch die Untere Naturschutzbehörde. Das Landschaftsplangebiet liegt im südöstlichen Teil des Kreises Steinfurt. Es umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Lienen. Er besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - vereinfachte Änderung seit 2012 rechtskräftig, besteht aus:
Textband ( 44 Seiten, PDF, 1.9 MB), beinhaltet die Anpassung bestimmter Regelungen für Naturschutzgebiete an die Vorgaben der VO (EU) Nr. 1698/2005 (ELER). - Änderung seit 2014 rechtskräftig, besteht aus: Text- und Kartenteil (7 Seiten, PDF, 0,4 MB), beinhaltet die Vergrößerung des Naturschutzgebietes "Flaaken".
Landschaftsplan IV Emsaue-Nord... Der Landschaftsplan IV Emsaue-Nord ist seit 2004 rechtskräftig. In diesem Landschaftsplan wurden Korridore für mögliche Einzelmaßnahmen festgesetzt. Insoweit erfolgt die Umsetzung in enger Abstimmung mit den Eigentümern durch die Untere Naturschutzbehörde.
Das Plangebiet erstreckt sich auf Teile der Städte Rheine und Emsdetten. Die Flächengröße beträgt ca. 65 qkm.
Der Landschaftsplan besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - vereinfachte Änderung seit 2012 rechtskräftig,besteht aus:
Textband ( 39 Seiten, PDF, 944 KB) und Festsetzungskarte (PDF, 2,46 MB) beinhaltet die Anpassung bestimmter Regelungen für Naturschutzgebiete an die Vorgaben der VO (EU) Nr. 1698/2005 (ELER).
Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck... Der Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck ist seit 2009 rechtskräftig. Dieser kleinflächige Landschaftsplan geht auf das 2004 anerkannte Regionale 2004-Projekt "Wasserschloss Haus Marck" zurück.
Das Plangebiet grenzt südlich an die Stadt Tecklenburg. Es erstreckt sich zwischen der Bahnhofstraße bzw. der Straße "Am Hülshoff" (L 597) im Westen und der Autobahn A 1 sowie der Tecklenburger Straße (L 504) im Osten. Südlich wird das Plangebiet von der Ibbenbürener Straße (L 591) begrenzt. Der nördliche Teil des Gebietes gehört zur Stadt Tecklenburg, der südliche Bereich zur Stadt Lengerich. Die Flächengröße beträgt ca. 260 ha. Der Landschaftsplan besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - vereinfachte Änderung seit 2012 rechtskräftig,besteht aus:
Textband ( 36 Seiten, PDF, 544 KB)
Bestandteile der Landschaftspläne - allgemeine Informationen...
TextbandDer Textband eines Landschaftsplanes ist in einen allgemeinen Teil und in einen Satzungsteil gegliedert. Im allgemeinen Teil finden Sie Erläuterungen zum Zielkonzept und zu den rechtlichen und planerischen Grundlagen und Vorgaben. Im Satzungsteil finden Sie die textlichen Festsetzungen, Darstellungen und Erläuterungen. Dazu gehören die Darstellung der Entwicklungsziele, Ver- und Gebote für die Schutzgebiete und Schutzobjekte, Zweckbestimmung für Brachflächen, forstliche Festsetzungen sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen. Die Festsetzungen und Darstellungen, also die rechtsverbindlichen Texte, finden Sie auf der linken Seite, die Erläuterungen dazu auf der rechten Seite. Entwicklungskarte In der Entwicklungskarte werden die Entwicklungsräume dargestellt. Jedem Entwicklungsraum wird ein Entwicklungsziel zugeordnet. Sie treffen für bestimmte Teilräume Aussagen zum Schwergewicht der zu erfüllenden Aufgaben der Landschaftsentwicklung, je nachdem, ob primär die Erhaltung, die Anreicherung oder die Wiederherstellung eines Landschaftsraumes im Vordergrund steht. Die Entwicklungsziele sind für Behörden verbindlich. Sie entfalten keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber dem Einzelnen. Die Entwicklungskarte hat im Original einen Maßstab von 1:10.000. Eine ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Entwicklungsziele finden Sie im Textband. Festsetzungskarte In der Festsetzungskarte werden die Schutzgebietsfestsetzungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile) flächenscharf dargestellt. Darüber hinaus werden aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wertvolle Flächen, wie unter anderem Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, geschützte Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz NRW, nicht umbruchwürdiges Grünland, vegetationskundlich bedeutsame Flächen, Brachflächen mit Zweckbestimmung, Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen dargestellt. Die Karte kann auch die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege notwendigen Regelungen enthalten, die zum Beispiel die Jagd, die Fischerei oder bestimmte Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Kanubefahrung) betreffen. Die Festsetzungskarte hat im Original einen Maßstab von 1:10.000. Die Beschreibung der Schutzgebiete und -objekte, der Schutzzweck, die jeweiligen Ver- und Gebote sowie die Erläuterungen finden Sie im Textband. Korridorkarte Im Landschaftsplan können Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen als Einzelmaßnahmen flächenscharf oder aber über eine Sammelfestsetzung in abgegrenzten Räumen, sogenannten Korridoren festgesetzt werden. Die Korridore werden in einer gesonderten Karte oder in Verbindung mit der Entwicklungskarte dargestellt. Die Karten haben im Original einen Maßstab von 1:10.000. Art und Umfang der Maßnahmen werden im Textband beschrieben. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde, nachdem der Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist. Sie werden nur mit Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer durchgeführt. Benedikt BrinkVCard:
 PostadresseTecklenburger Straße 1048565 Burgsteinfurt DetailsAnna-Maria JungeVCard:
 PostadresseRoom Nr.: ST - Zi. A615Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt  FunktionUmwelt- und Planungsamt DetailsClaire SchabbonVCard:
 FunktionUmwelt- und Planungsamt DetailsUdo SchneidersVCard:
 FunktionUmwelt- und Planungsamt Details |