Landschaftsplanung


Aktuelles

Der Kreis Steinfurt hat den Landschaftsplan I Grevener Sande überarbeitet und am 28. Oktober begonnen, diesen öffentlich auszulegen. Aufgrund eines internen Kommunikationsfehlers im Zuge der ortsüblichen Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung wird diese am 27. November neu gestartet.

Die Verfahrensunterlagen der 6. Änderung des Landschaftsplans I sind bis einschließlich Mittwoch, 15. Januar 2025 bei der Kreisverwaltung Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt, Raum 615, montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr nach vorheriger Vereinbarung sowie im Rathaus der Stadt Greven, Rathausstraße 6, 48268 Greven, Fachbereich Stadtentwicklung, 3. Obergeschoss, montags bis freitags von 8:30 bis 12:30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr einsehbar.

Sämtliche Verfahrensunterlagen zur Aufstellung der 6. Änderung des Landschaftsplans I können hier online eingesehen und heruntergeladen werden. Darüber hinaus können sich Interessierte in einem persönlichen Gespräch die Planinhalte im Grevener Rathaus erläutern lassen. Diesbezüglich sind Terminvereinbarungen unter Telefon 02551 69 1478/E-Mail landschaftsplanung@kreis-steinfurt.de notwendig. Gepräche sind möglich am Donnerstag, 5. Dezember, 13 bis 17 Uhr, am Montag 9. Dezember 12 bis 15 Uhr und am Freitag, 13. Dezember 9  bis 13 Uhr (Bürgersprechtage).

Bedenken, Anregungen und Hinweise können in der Zeit der Öffentlichen Auslegung bis Mittwoch, 15. Januar 2025 sowohl über das Onlineformular im Beteiligungsportal als auch per E-Mail an landschaftsplanung@kreis-steinfurt.de eingereicht oder alternativ nach vorheriger Terminvereinbarung während der oben genannten Dienstzeiten in den bezeichneten Räumlichkeiten der Kreisverwaltung Steinfurt und im Rathaus Greven während der Bürgersprechtage zur Niederschrift gebracht werden.


Die Landschaftsplanung bietet viele Chancen

  • Detaillierte Informationen über den Zustand von Natur und Landschaft
  • Erhaltung und Entwicklung schutzwürdiger Arten, Biotope und Landschaftselemente sowie ihrer Lebensgemeinschaften
  • Vernetzung von Biotopen und damit Förderung und Erhaltung der Biodiversität
  • Bewahrung der Charakteristik und Erhöhung der Attraktivität und Erholungseignung eines Landschaftsraumes für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Nutzerinnen und Nutzer
  • Information und Beratung von Landeigentümern über Fördermittel und die Möglichkeit, mit einfachen Maßnahmen wichtige Beiträge zum Naturschutz zu leisten
  • Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zum Klimaschutz durch Änderungen der Landnutzungen und daraus bedingte Verringerung der CO2 Emissionen
  • Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie im Kontext des Fließgewässerentwicklungsprogramms Kreis Steinfurt


Landschaftspläne und -plangebiete im Kreis Steinfurt

Der Kreis Steinfurt ist in 26 Plangebiete eingeteilt. Hiervon sind fünf Landschaftspläne bereits rechtskräftig. Die Pläne für die Kommunen Tecklenburg und Hörstel befinden sich momentan in Aufstellung. Zudem erfolgt zur Zeit die 6. Änderung des Landschaftsplans I Grevener Sande. Mit der frühzeitigen Beteiligung werden die Plan- und Textentwürfe Online gestellt (siehe auch Abschnitt Verfahren und Beteiligungsmöglichkeiten).

Eine Übersicht über die Schutzgebiete und rechtskräftigen Landschaftspläne im Kreis Steinfurt finden Sie auch in unserem Geodatenatlas unter der Rubrik Umwelt.

Inhalte und Bestandteile der Landschaftspläne

Der Landschaftsplan besteht aus zwei Karten und einem Texteil, in denen Dartellungen und Festsetzungen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft getroffen und erläutert werden.

Die in der Entwicklungskarte dargestellten Enwicklungsziele für die zukünftige Landschaftsentwicklung sind behördenverbindlich. Sie entfalten keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber dem Einzelnen. Zu den Entwicklungszielen gehören insbesondere die Erhaltung, die Anreicherung oder die Wiederherstellung bestimmter Landschaftsräume. Ausführliche Beschreibungen und die Erläuterungen der Entwicklungsziele sind im Textband zu finden.

Die Festsetzungskarte stellt das Kernstück des Landschaftsplans dar. Sie setzt rechtsverbindlich für alle Bürgerinnen und Bürger  Schutzfestsetzungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile) flächenscharf fest. Darüber hinaus werden aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wertvolle Flächen, wie unter anderem Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, geschützte Biotope, nicht umbruchwürdiges Grünland, vegetationskundlich bedeutsame Flächen, Brachflächen mit Zweck-bestimmung sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen dargestellt. Die Karte kann auch die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege notwendigen Regelungen enthalten, die zum Beispiel  die Jagd, die Fischerei oder bestimmte Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Kanubefahrung) betreffen. Die Beschreibung der Schutzgebiete und -objekte, die Schutzzwecke, die jeweiligen Ver- und Gebote sowie die Erläuterungen finden Sie im Textband.

Der Textband eines Landschaftsplanes ist in einen allgemeinen Teil und in einen Satzungsteil gegliedert. Im allgemeinen Teil finden Sie Erläuterungen zum Zielkonzept und zu den rechtlichen und planerischen Grundlagen und Vorgaben. Im Satzungsteil finden Sie die textlichen Festsetzungen, Darstellungen und Erläuterungen. Dazu gehören die Darstellung der Entwicklungsziele, Ver- und Gebote für die Schutzgebiete und Schutzobjekte, Zweckbestimmung für Brachflächen, forstliche Festsetzungen sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen. Die Festsetzungen und Darstellungen, also die rechtsverbindlichen Texte, finden Sie auf der linken Seite, die Erläuterungen dazu auf der rechten Seite.

 

Rechtskräftige Landschaftspläne 

Landschaftsplan I Grevener Sande...

Landschaftsplan II Schafbergplatte...

Landschaftsplan III Lienen...

Landschaftsplan IV Emsaue-Nord...

Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck...


Verfahren und Beteiligungsmöglichkeiten

Der Landschaftsplan wird vom Kreistag als Satzung beschlossen. Für jeden Plan wird ein lokaler Arbeitskreis eingerichtet, um die jeweiligen Besonderheiten sowie Ortskenntnisse der Beteiligten zu berücksichtigen und größtmögliches Einvernehmen zu erzielen.

Bis zum Erlass der Satzung werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens  intensive Beteiligungen durchgeführt, in denen die Öffentlichkeit zu verschiedenen Verfahrensschritten u.a. online über unser Beteiligungsportal mitwirken kann. Hierüber wird bei einer Bürgerversammlung vor Ort informiert. 

Informationen zu den Inhalten der Landschaftspläne sowie zum Verfahren zur Aufstellung sind auch im Flyer zur Landschaftsplanung zu finden.


Aktuell im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren befindliche Landschaftspläne: 

Aktuell erfolgt das Verfahren zur 6. Änderung des Landschaftsplanes I Grevener Sande im Bereich der zentrumsnahen Emsaue ("Emsbeach") in Greven. Am 28.06.2021 hat der Kreistag die 6. Änderung des Landschaftsplans gem. § 20 i. V. m. § 14 LNatSchG beschlossen (Änderungsbeschluss). Im Anschluss wurde der Entwurf der Landschaftsplanänderung erarbeitet. 

Im Zeitraum vom 20.06.2022 - 05.08.2022 erfolgte die Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gem. § 15 (1) und § 16 LNatSchG. Nach einer anschließenden Überarbeitung des Entwurfs folgten am 01.07.2024 der Entwurfsbeschluss und der Beschluss zur Öffentlichen Auslegung. Diese findet derzeit statt.  Bedenken, Anregungen und Hinweise können in der Zeit vom 28.10.2024 bis einschließlich zum 25.11.2024 sowohl über das Onlineformular im Beteiligungsportal als auch per E-Mail an landschaftsplanung@kreis-steinfurt oder per Post abgegeben werden. Die aktuellen Unterlagen zum Entwurf und für die Politik inkl. Abwägung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung sind hier zu finden.

In dem folgendem Schema ist der aktuelle Verfahrensstand abgebildet sowie das gesamte Aufstellungsverfahren dargestellt: 

Verfahren LP I Grevener Sande_6. Aenderung

Am 08.04.2019 erfolgte der Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG für den bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Kommune Tecklenburg einen Landschaftsplan auf zustellen. Aktuell wird der Entwurf erarbeitet. 

In dem folgendem Schema ist der aktuelle Verfahrensstand abgebildet sowie das gesamte Aufstellungsverfahren dargestellt: 

Verfahren LP V Tecklenburg

Am 08.04.2019 erfolgte der Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG für den bauplanungsrechtlichen Außenbereich der Kommune Hörstel einen Landschaftsplan auf zustellen. Aktuell wird der Entwurf erarbeitet. 

In dem folgendem Schema ist der aktuelle Verfahrensstand abgebildet sowie das gesamte Aufstellungsverfahren dargestellt: 

Verfahren LP VI Hörstel

 

Kontakt

Für Fragen und weitere Informationen zur Landschaftsplanung sowie zu den Landschaftsplänen wenden Sie sich bitte an die folgenden Personen:

Planung und Information zum Verfahren
Anna-Maria Junge
Landschaftsplan V Tecklenburg, 6. Änderung Landschaftsplan I Grevener Sande
Tel.: 02551 69 1478
E-Mail: anna-maria.junge@kreis-steinfurt.de

Claire Schabbon (in Elternzeit)
Landschaftsplan VI Hörstel
Tel.: 02551 69 1472
E-Mail: claire.schabbon@kreis-steinfurt.de
Umsetzung
Benedikt Brink
Tel.: 02551 69 1421
E-Mail: benedikt.brink@kreis-steinfurt.de


 

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