Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist in NRW das zentrale Planungsinstrument zur Umsetzung der Ziele des Natur- und Landschaftsschutzes. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Wesentlichen auf den Außenbereich.
Nach § 7 Abs. 3 Landesnaturschutzgesetz haben die Kreise unter Beachtung der sonstigen Ziele und Erfordernisse der Raumordnung Landschaftspläne für ihr Gebiet aufzustellen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Land- und Forstwirtschaft, dem ehrenamtlichen Naturschutz, der Politik und Verwaltung vor Ort u.a.. Die Landschaftsplanung bietet viele Chancen- Detaillierte Informationen über den Zustand von Natur und Landschaft
- Erhaltung und Entwicklung schutzwürdiger Arten, Biotope und Landschaftselemente sowie ihrer Lebensgemeinschaften
- Vernetzung von Biotopen und damit Förderung und Erhaltung der Biodiversität
- Bewahrung der Charakteristik und Erhöhung der Attraktivität und Erholungseignung eines Landschaftsraumes für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Nutzerinnen und Nutzer
- Information und Beratung von Landeigentümern über Fördermittel und die Möglichkeit, mit einfachen Maßnahmen wichtige Beiträge zum Naturschutz zu leisten
- Anpassung an den Klimawandel und Beitrag zum Klimaschutz durch Änderungen der Landnutzungen und daraus bedingte Verringerung der CO2 Emissionen
- Umsetzung der EG Wasserrahmenrichtlinie im Kontext des Fließgewässerentwicklungsprogramms Kreis Steinfurt
Landschaftspläne und -plangebiete im Kreis Steinfurt
Der Kreis Steinfurt ist in 26 Plangebiete eingeteilt. Hiervon sind fünf Landschaftspläne bereits rechtskräftig. Die Pläne für die Kommunen Tecklenburg und Hörstel befinden sich momentan in Aufstellung. Zudem erfolgt zur Zeit die 6. Änderung des Landschaftsplans I Grevener Sande. Mit der frühzeitigen Beteiligung werden die Plan- und Textentwürfe Online gestellt. Eine Übersicht über die Schutzgebiete und rechtskräftigen Landschaftspläne im Kreis Steinfurt finden Sie auch in unserem Geodatenatlas unter der Rubrik Umwelt.
Inhalte und Bestandteile der LandschaftspläneDer Landschaftsplan besteht aus zwei Karten und einem Texteil, in denen Dartellungen und Festsetzungen zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft getroffen und erläutert werden. Die in der Entwicklungskarte dargestellten Enwicklungsziele für die zukünftige Landschaftsentwicklung sind behördenverbindlich. Sie entfalten keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber dem Einzelnen. Zu den Entwicklungszielen gehören insbesondere die Erhaltung, die Anreicherung oder die Wiederherstellung bestimmter Landschaftsräume. Ausführliche Beschreibungen und die Erläuterungen der Entwicklungsziele sind im Textband zu finden.
Die Festsetzungskarte stellt das Kernstück des Landschaftsplans dar. Sie setzt rechtsverbindlich für alle Bürgerinnen und Bürger Schutzfestsetzungen (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile) flächenscharf fest. Darüber hinaus werden aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wertvolle Flächen, wie unter anderem Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, geschützte Biotope, nicht umbruchwürdiges Grünland, vegetationskundlich bedeutsame Flächen, Brachflächen mit Zweck-bestimmung sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen dargestellt. Die Karte kann auch die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege notwendigen Regelungen enthalten, die zum Beispiel die Jagd, die Fischerei oder bestimmte Freizeitaktivitäten (zum Beispiel Kanubefahrung) betreffen. Die Beschreibung der Schutzgebiete und -objekte, die Schutzzwecke, die jeweiligen Ver- und Gebote sowie die Erläuterungen finden Sie im Textband.
Der Textband eines Landschaftsplanes ist in einen allgemeinen Teil und in einen Satzungsteil gegliedert. Im allgemeinen Teil finden Sie Erläuterungen zum Zielkonzept und zu den rechtlichen und planerischen Grundlagen und Vorgaben. Im Satzungsteil finden Sie die textlichen Festsetzungen, Darstellungen und Erläuterungen. Dazu gehören die Darstellung der Entwicklungsziele, Ver- und Gebote für die Schutzgebiete und Schutzobjekte, Zweckbestimmung für Brachflächen, forstliche Festsetzungen sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen. Die Festsetzungen und Darstellungen, also die rechtsverbindlichen Texte, finden Sie auf der linken Seite, die Erläuterungen dazu auf der rechten Seite.
Landschaftsplan I Grevener Sande...
Der Landschaftsplan I Grevener Sande ist seit 1982 rechtskräftig. Die Umsetzung der im Plan festgesetzten Einzelmaßnahmen ist abgeschlossen. Im Plangebiet wurden auf einer Länge von 7.865 m Gehölzstreifen neu angelegt, ca. 200 Laubbäume neu gepflanzt sowie 9 Kleingewässer neu angelegt.
Der Landschaftsplan wurde inzwischen fünf Änderungsverfahren unterzogen. Das ca. 103 qkm große Plangebiet erstreckt sich über weite Teile der Gemeindegebiete von Greven und Saerbeck. Der Landschaftsplan besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - Änderung seit 1986 rechtskräftig, Veröffentlichung im Amtsblatt Amtsblatt (PDF, 1,4 MB)
beinhaltet einige Schutzgebietsänderungen/ -erweiterungen; - Änderung seit 1998 rechtskräftig, besteht aus: Textband (39 Seiten, PDF, 26,5 MB) Entwicklungskarte Nord (PDF, 3,0 MB) Entwicklungskarte Süd (PDF, 3,1 MB) Festsetzungskarte Nord (PDF, 3,3 MB) Festsetzungskarte Süd (PDF, 3,0 MB)
beinhaltet die Festsetzung der Emsaue als Naturschutzgebiet;
- Änderung seit 2005 rechtskräftig, besteht aus:
Textband (113 Seiten, PDF, 1,5 MB) und Festsetzungskarte ( PDF, 7,8 MB) beinhaltet die Sicherung der von der Bundesrepublik Deutschland gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie an die Europäische Union gemeldeten FFH-Gebiete sowie die Festsetzung kleinerer Schutzgebiete und -objekte; - Änderung seit 2001 rechtskräftig, Veröffentlichung im Amtsblatt Amtsblatt (PDF, 1,8 MB)
beinhaltet die Änderung wassersportlicher Verbotsregelungen in der Emsaue;
- vereinfachte Änderung seit 2012 rechtskräftig, besteht aus:
Textband ( 43 Seiten, PDF, 0,9 MB) und Festsetzungskarte (PDF, 3,85 MB) beinhaltet die Anpassung bestimmter Regelungen für Naturschutzgebiete an die Vorgaben der VO (EU) Nr. 1698/2005 (ELER) und die Übernahme der neu geschaffenen Kanuein- und -aussetzstellen in die Festsetzungskarte.
Landschaftsplan II Schafbergplatte...
Der Landschaftsplan II Schafbergplatte ist seit 1993 rechtskräftig. Die
Umsetzung der im Plan festgesetzten Einzelmaßnahmen ist zu 65 %
abgeschlossen. Bis jetzt wurden auf einer Länge von 12.771 m
Gehölzstreifen neu angelegt, 1.586 Laubbäume, 555 Obstbäume neu
gepflanzt sowie 13 Kleingewässer neu angelegt. 
Das Plangebiet erstreckt sich über Teilgebiete von Westerkappeln, Ibbenbüren, Recke, Lotte und Mettingen. Die Flächengröße beträgt ca. 86 qkm.
Der Landschaftsplan besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - vereinfachte Änderung mit Text- und Kartenteil (PDF; 253 KB), seit 2009 rechtskräftig,
beinhaltet die Sicherung des FFH-Gebietes DE 3712-301 "Stollen bei Ibbenbüren-Osterledde" als Fledermausquartier im bestehenden geschützten Landschaftsbestandteil "Alter Steinbruch am Markgrund nördlich Osterledde".
- vereinfachte Änderung mit Textteil (PDF; 892 KB), seit 2012 rechtskräftig, beinhaltet die Anpassung bestimmter Regelungen für Naturschutzgebiete an die Vorgaben der VO (EU) Nr. 1698/2005 (ELER).
Landschaftsplan III Lienen...
Der Landschaftsplan III Lienen ist seit 2009 rechtskräftig. In diesem Landschaftsplan wurden Korridore für mögliche Einzelmaßnahmen festgesetzt. Insoweit erfolgt die Umsetzung in enger Abstimmung mit den Eigentümern durch die Untere Naturschutzbehörde. Das Landschaftsplangebiet liegt im südöstlichen Teil des Kreises Steinfurt. Es umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Lienen. Er besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - vereinfachte Änderung seit 2012 rechtskräftig, besteht aus:
Textband ( 44 Seiten, PDF, 1.9 MB), beinhaltet die Anpassung bestimmter Regelungen für Naturschutzgebiete an die Vorgaben der VO (EU) Nr. 1698/2005 (ELER). - Änderung seit 2014 rechtskräftig, besteht aus: Text- und Kartenteil (7 Seiten, PDF, 0,4 MB), beinhaltet die Vergrößerung des Naturschutzgebietes "Flaaken".
Landschaftsplan IV Emsaue-Nord... Der Landschaftsplan IV Emsaue-Nord ist seit 2004 rechtskräftig. In diesem Landschaftsplan wurden Korridore für mögliche Einzelmaßnahmen festgesetzt. Insoweit erfolgt die Umsetzung in enger Abstimmung mit den Eigentümern durch die Untere Naturschutzbehörde.
Das Plangebiet erstreckt sich auf Teile der Städte Rheine und Emsdetten. Die Flächengröße beträgt ca. 65 qkm.
Der Landschaftsplan besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - vereinfachte Änderung seit 2012 rechtskräftig,besteht aus:
Textband ( 39 Seiten, PDF, 944 KB) und Festsetzungskarte (PDF, 2,46 MB) beinhaltet die Anpassung bestimmter Regelungen für Naturschutzgebiete an die Vorgaben der VO (EU) Nr. 1698/2005 (ELER).
Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck... Der Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck ist seit 2009 rechtskräftig. Dieser kleinflächige Landschaftsplan geht auf das 2004 anerkannte Regionale 2004-Projekt "Wasserschloss Haus Marck" zurück.
Das Plangebiet grenzt südlich an die Stadt Tecklenburg. Es erstreckt sich zwischen der Bahnhofstraße bzw. der Straße "Am Hülshoff" (L 597) im Westen und der Autobahn A 1 sowie der Tecklenburger Straße (L 504) im Osten. Südlich wird das Plangebiet von der Ibbenbürener Straße (L 591) begrenzt. Der nördliche Teil des Gebietes gehört zur Stadt Tecklenburg, der südliche Bereich zur Stadt Lengerich. Die Flächengröße beträgt ca. 260 ha. Der Landschaftsplan besteht aus: Bisher durchgeführte Änderungsverfahren: - vereinfachte Änderung seit 2012 rechtskräftig,besteht aus:
Textband ( 36 Seiten, PDF, 544 KB)
Verfahren und BeteiligungmöglichkeitenDer Landschaftsplan wird vom Kreistag als Satzung beschlossen. Für jeden Plan wird ein lokaler Arbeitskreis eingerichtet, um die jeweiligen Besonderheiten sowie Ortskenntnisse der Beteiligten zu berücksichtigen und größtmögliches Einvernehmen zu erzielen.
Bis zum Erlass der Satzung werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens intensive Beteiligungen durchgeführt, in denen die Öffentlichkeit zu verschiedenen Verfahrensschritten u.a. online über unser Beteiligungsportal mitwirken kann. Hierüber wird bei einer Bürgerversammlung vor Ort informiert.
Informationen zu den Inhalten der Landschaftspläne sowie zum Verfahren zur Aufstellung sind auch im Flyer zur Landschaftsplanung zu finden. Kontakt
Für Fragen und weitere Informationen zur Landschaftsplanung sowie zu den Landschaftsplänen wenden Sie sich bitte an die folgenden Personen:
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