Landschaftsplanung


Nach § 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Landschaftspläne aufzustellen sobald und soweit dies im Hinblick auf die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist. Mit der Änderung des Landschaftsgesetzes zum Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber die flächendeckende Landschaftsplanung in Nordrhein-Westfalen als Pflichtaufgabe wiedereingeführt. Gemäß § 7 LNatSchG ist der Kreis Steinfurt demnach Träger der Landschaftsplanung und stellt in dieser Funktion unter Beachtung der Ziele und Berücksichtigung der Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung für sein Gebiet Landschaftspläne auf.

 Im Kreis Steinfurt wurden bislang folgende Landschaftspläne rechtskräftig:

  •      LP I            Grevener Sande,            1982
  •      LP II           Schafbergplatte,            1993
  •      LP III          Lienen,                            2009
  •      LP IV          Emsaue-Nord,               2004
  •      LP Va         Talaue Haus Marck       2009

Im Dezember 2018 hat der Kreistag die Wiederaufnahme der Arbeiten an den noch aufzustellenden Landschaftsplänen beschlossen. Die Plangebiete wurden hierfür neu eingeteilt und orientieren sich jetzt überwiegend an kommunalen Grenzen. Die Anzahl der Pläne änderte sich dadurch von 20 auf 26. Zusätzlich wurde die Reihenfolge der Planaufstellungen anhand der Kriterien vorhandene Vorarbeiten, Zugehörigkeiten von Schutzgebieten mit älteren (> 18 Jahre) Verordnungen, und Anteil schutzwürdiger, noch nicht gesicherter Bereiche, überprüft und in Folge geändert. In der Karte sind die aktualisierten Plangebiete mit der geänderten Reihenfolge dargestellt.

In 2019 wurden die Arbeiten an den Landschaftsplänen V Tecklenburg und VI Hörstel wiederaufgenommen. Zurzeit erfolgt für beide Pläne eine Biotoptypenkartierung und eine Erarbeitung von Planentwürfen. Die Aufstellung der Landschaftspläne erfolgt in enger Abstimmung mit der Land- und Forstwirtschaft, dem ehrenamtlichen Naturschutz, den betroffenen Kommunen und weiteren Beteiligten u.a. in planbegleitenden Arbeitskreisen.


Für Fragen und weitere Informationen zu den Landschaftsplänen wenden Sie sich bitte an Frau Anna Junge (LP V Tecklenburg) oder Frau Claire Schabbon (LP VI Hörstel). Bei Fragen und weiteren Informationen, die die Umsetzung von Maßnahmen betreffen, sowie zum Vorkaufsrecht hilft Ihnen Herr Gerfried Dänekas von der Unteren Naturschutzbehörde weiter.

Eine Übersicht über die Schutzgebiete und rechtskräftigen Landschaftspläne im Kreis Steinfurt finden Sie im unserem Geodatenatlas unter der Rubrik Umwelt.

Auf unserem Beteiligungsportal können Sie online zu Landschaftsplänen im Verfahren im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung oder der öffentlichen Auslegung Stellung nehmen.

Landschaftsplan I Grevener Sande...

Landschaftsplan II Schafbergplatte...

Landschaftsplan III Lienen...

Landschaftsplan IV Emsaue-Nord...

Landschaftsplan Va Talaue Haus Marck...

Bestandteile der Landschaftspläne - allgemeine Informationen...

Benedikt Brink

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Anna-Maria Junge

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Claire Schabbon

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Udo Schneiders

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