Krieg in der Ukraine

Automatische verlängerte Gültigkeit des  Aufenthaltes (§ 24) bis zum 04.03.2025 !

 

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat am 28.11.2023 die automatische Fortgeltung aller bisher zum 04.03.2024 gültigen Aufenthaltserlaubnis nun bis zum 04.03.2025 verordnet.


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Alle Betroffenen werden in der nächsten Zeit mit einem Anschreiben informiert. Unabhängig vom Erhalt des Anschreibens gilt diese Verordnung selbstverständlich für alle Betroffenen, die unter diese Regelung fallen. 


Reisen im Schengenraum

Alle Personen, die unter die UkraineAufenthFGV fallen, sind nunmehr berechtigt im Schengen-Raum zu reisen.



Gerne weisen wir auf das externe Angebot* der Bundesregierung hin. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine, aber auch Helferinnen und Helfer finden auf dem Hilfeportal germany4ukraine.de des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge online-services und Kontakte zu verschiedenen Themen wie zum Beispiel Mobilität, Familie, Gesundheit. Sie finden auch Angebote zur Jobsuche und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und Aufnahme einer Ausbildung  in 4 Sprachen.



Sie benötigen einen neuen Reisepass? Sie können sich an die  ukrainischen Auslandsvertretungen* in Deutschland wenden. Aufgrund der zur Zeit höheren Nachfragen sind von dortiger Seite staatliche ukrainische Unternehmen in Köln und Berlin mit der Passausstellung beauftragt worden. Bitte holen Sie sich die entsprechenden Informationen* nur auf den offiziellen Seiten der ukrainischen Botschaften und Konsulate ein und berücksichtigen Sie die dort genannten Abläufe und Terminregelungen.


*Für externe Angebote ist der jeweilige Betreiber verantwortlich.

 

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